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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-04-17

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-17

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Es geht hier nicht darum, das Rad der Zeit zurückzudrehen, den Zugang zur Abtreibung zu verweigern oder die Beantwortung der Gewissensfrage durch die Betroffenen unmöglich zu machen. Vielmehr geht es einzig darum: Wenn den Betroffenen Verständnis bezüglich ihres Gewissensentscheides entgegengebracht und ihnen ein Anspruch eingeräumt wird, dann [PAGE 660] sollte jenen, die zur Mitfinanzierung gezwungen werden, ebenfalls Verständnis entgegengebracht werden, wenn sie dazu aus ethischen Gründen keinen finanziellen Beitrag leisten wollen. Darum geht es; es geht um gar nichts anderes.

Worum es wirklich nicht geht, ist der Betrag. Es wurde von den Kommissionssprechern mehrmals erwähnt: Es sind einige Millionen Franken, etwa 8 bis 10 Millionen, wenn man der Statistik Glauben schenken will. Das ist bei über 60 Milliarden Franken an Gesundheitsausgaben in der Tat eine vernachlässigbare Grösse. Dabei ist in diesem Zusammenhang auch zu bemerken, dass es für die Betroffenen auch zumutbar ist, das in eigener Verantwortung zu finanzieren. Denn die durchschnittlichen Kosten für eine Abtreibung liegen bei 800 bis 1000 Franken. Wenn es medikamentös geschieht, ist es günstiger, chirurgische Eingriffe sind teurer; aber die Kosten sind überschaubar und für die Betroffenen zumutbar.

Es ist ganz klar: Es geht nicht um den Betrag, sondern um die damit verbundene Mitverantwortung für eine Massnahme, die nichts, aber auch gar nichts mit Krankheit und Genesung zu tun hat. Die Übernahme der Kosten bei Mutterschaft durch die Versicherung dient der Erhaltung der Gesundheit, der Erhaltung des Lebens. Das ist unbestritten und seit bald siebzig Jahren in der Verfassung verankert. Das steht nicht zur Diskussion. Ich gehöre aber - dazu stehe ich - zu einem Teil der Bevölkerung, welcher die Fristenlösung zwar ablehnt, jedoch gewillt ist, den vor gut zehn Jahren in einer Volksabstimmung gefällten Entscheid wohl oder übel zu akzeptieren.

Vor vierzig und mehr Jahren war Schwangerschaft ein anderes Problem, weil die Verhütungsmöglichkeiten, die man in der Zwischenzeit entwickelt und eingeführt hat, unbekannt waren. Heute kann man erwarten, dass die entsprechende Vorsorge zur Verhütung einer Schwangerschaft selbstverständlich ist und dass sie auch angebracht ist. Das heisst, die Verantwortung für die Verhinderung einer Schwangerschaft kann wahrgenommen werden.

Ich vermag mich gut zu erinnern: Im Vorfeld der Abstimmung über die Fristenlösung vor etwa zehn Jahren haben verschiedene Frauen mit der Botschaft "Ich will über meinen Bauch selber entscheiden" geworben. Auch da sage ich heute: Das ist zu akzeptieren. Die Mehrheit der Bevölkerung ist ihnen gefolgt.

Nun sage ich aber: Die Verantwortung übernehmen heisst auch, die finanziellen Folgen dafür zu tragen und sie nicht der Allgemeinheit, gegen ihren Willen, zu überlassen. Eigenverantwortung heisst in einer liberalen Gesellschaft eben nicht, dass jeder alles so macht, wie es ihm gefällt, dass er sich verwirklicht und die Gesellschaft für die Folgen aufkommt. Wir müssen ganz generell, nicht nur in diesem Fall, die Verantwortung des Einzelnen eindeutig vermehrt zum Tragen bringen. Das ist im Gesundheitswesen nicht in allen Fällen einfach; das ist klar. Wenn man erbliche Krankheiten anschaut, vielleicht teilweise selber verursacht, dann sieht man, dass es auch schwierig ist, die Verantwortung wirklich dem Einzelnen zuzuschieben. Hier aber, in diesem Fall, glaube ich, dass man es tun kann. Man kann es ganz besonders deshalb tun, weil es im Wesentlichen um eine ethische Frage geht, die niemals mit einer Zwangsfinanzierung geregelt werden dürfte.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, sich die Argumente gut zu überlegen und dem Stimmvolk die Annahme der Volksinitiative zu empfehlen.