Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-04-17
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-04-17
Wortprotokoll
2002 hat die Bevölkerung mit grosser Mehrheit der jetzigen Fristenlösung zugestimmt. Diese Abstimmung und dieses klare Resultat sind auch jetzt wichtig. Obwohl die damalige Debatte emotional geführt wurde, war die Bevölkerung sehr gut informiert. Sie war insbesondere über das Argument informiert, das die Initiantinnen und Initianten heute erneut ins Feld führen, nämlich den moralischen Konflikt, wonach sie indirekt über die Prämien Schwangerschaftsabbrüche mitfinanzieren müssen. Die Bevölkerung hat trotzdem oder gerade unter Berücksichtigung dieses Argumentes überaus deutlich die Finanzierung über die Grundversicherung beschlossen, eben weil Schwangerschaftsabbrüche nicht Privatsache sind.
Abtreibung ist keine Privatsache. Die unterschiedlichen Abtreibungsquoten und die unterschiedlichen Fakten zur mütterlichen Gesundheit in verschiedensten Staaten Europas und global zeigen dies deutlich. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass jeder Schwangerschaftsabbruch einer zu viel ist. Auch und gerade deshalb ist die gesetzlich gesicherte Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, kombiniert mit präventiven Massnahmen und flankiert von Rahmenbedingungen, die keine Frau aus ökonomischer Not zu einem Abbruch zwingen, keine private, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat diese Haltung 2002 an der Urne zum Ausdruck gebracht und bekräftigt und damit auch dazu beigetragen, dass die heutige Regelung, angesichts dieser Initiative, breit abgestützt ist.
Welches sind denn die heutigen Rahmenbedingungen? Die Fristenlösung hat sich bewährt. Die Schweiz hat eine der europaweit tiefsten Raten an Schwangerschaftsabbrüchen. Diese hat mit der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht zugenommen, ja, sie ist sogar noch gesunken. Insbesondere haben wir auch eine sehr tiefe Rate an Teenagerschwangerschaften und in der Folge auch sehr wenige Schwangerschaftsabbrüche in dieser sensiblen Altersgruppe. In der Schweiz bekommt jede Frau, die wegen einer schweren persönlichen Notlage einen Schwangerschaftsabbruch ins Auge fasst und sich eventuell dazu entschliesst, eine ausführliche Beratung. Auf Wunsch erhält sie auch Begleitung, inklusive ökonomischer Hilfestellungen; damit soll verhindert werden, dass sie sich aus ökonomischer Not zu dieser Handlung entschliesst.
Es sind diese Rahmenbedingungen, die zusammen mit der Zugänglichkeit der Verhütungsmittel, mit dem Aufklärungsunterricht an den Schulen und mit der hohen Qualität der medizinischen Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen bewirken, dass die Schweiz international so gute Resultate vorweist. Das wünschen wir uns alle, auch die Initianten.
Diese Initiative ist krass. Nicht einmal eine Frau, die vergewaltigt wurde, hat Anspruch auf Vergütung ihres Schwangerschaftsabbruchs, ausser sie hat bereits eine polizeiliche Klage gegen den Vergewaltiger eingereicht - stellen Sie sich das einmal vor! Diese Initiative ist krass. Nicht einmal eine Frau, die schwanger ist mit einem schwerstbehinderten Kind, hat Anspruch auf eine Vergütung ihres Schwangerschaftsabbruchs, und zwar selbst dann nicht, wenn dieses Kind keine Chance hat, die ersten Monate nach der Geburt zu überleben. Und diese Initiative ist krass, weil sie nicht einmal mehr die Vergütung der Reduktion der Föten bei einer Mehrlingsschwangerschaft erlaubt, was zur Folge haben kann, dass die mütterliche Gesundheit und das Überleben aller Föten gefährdet werden.
Mit dieser Massnahme verstossen die Initianten nicht nur gegen die Würde und die Grundrechte der Frau, sie propagieren auch noch die falsche Erwartung, dass damit Kosten gespart werden. Die Kosten sind so niedrig, dass sie nicht einmal prämienwirksam sind. Sie berücksichtigen nicht die Kosten, die indirekt entstehen, wenn die Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr durch die Grundversicherung gedeckt sind, die entstehen, weil Frauen in sozioökonomischer Not sich andere Stellen suchen, um kostengünstig einen [PAGE 662] Abbruch zu bewerkstelligen, und sich an Leib und Leben gefährden. Von diesen Kosten wird natürlich mit keinem Wort gesprochen - auch nicht davon, dass wir nicht mehr systematisch eine so exzellente Beratung und Begleitung gewährleisten können, wenn der Schwangerschaftsabbruch als eine Privatangelegenheit deklariert wird.
Die Initianten bringen den Vergleich mit Österreich. Dort wird der Schwangerschaftsabbruch nicht mit der Grundversicherung finanziert. Österreich hat eine der höchsten Abbruchraten in Europa. Dort bestehen auch schlechte statistische Grundlagen. Viele Ärztinnen und Ärzte und weitere Betreuer von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich wünschen sich nichts sehnlicher als eine Lösung, wie sie die Schweiz hat.
Die Schweizer Bevölkerung ist gut informiert. Sie hat sich für die heutige Lösung ausgesprochen und damit auch Respekt und Solidarität gegenüber denjenigen Frauen ausgedrückt, die sich in einer Notlage für einen Abbruch entscheiden. In meiner ganzen langjährigen ärztlichen Tätigkeit habe ich keine einzige Frau betreut, die diesen Entscheid von existenzieller Bedeutung leichthin gefällt hätte. Er kann nur individuell beurteilt werden, und die Schweiz hat dafür eine gute Lösung.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass auch namhafte Kirchenorganisationen, wie der Schweizerische evangelische Kirchenbund, oder wichtige Exponenten der katholischen Kirche, wie Bischof Markus Büchel oder Abt Martin Werlen, sich von dieser Initiative in aller Form distanzieren.
Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb: Lehnen auch Sie diese Initiative ab!