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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-04-17

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-04-17

Wortprotokoll

In der Tat führen wir diese Debatte nicht zum ersten Mal. Das mag erstaunen, weil ja die Vorlage, diese Initiative, zum ersten Mal auf dem Tisch liegt. Trotzdem führen wir die Debatte bei Weitem nicht zum ersten Mal: Es ist nämlich die Grundsatzdebatte zwischen Abtreibungsgegnern und Abtreibungsbefürwortern.

Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass man diese Debatte durchaus führen darf und auch führen soll, denn es ist unbestritten, dass der Abtreibungsentscheid wohl einer der schwierigsten, schwerwiegendsten und oftmals sicher auch einer der schlimmsten Entscheide ist, den eine Frau allein oder nicht allein fällen muss. Wenn man also diese Debatte, diese Grundsatzdebatte, zum wiederholten Mal führen will, muss man berücksichtigen, dass das Volk zum grundsätzlichen Thema schon befragt wurde und seine Haltung eigentlich klar ist. Das ist ein Punkt.

Man kann diese Debatte trotzdem nochmals führen, sollte dies aber eigentlich nicht unter einem Titel tun, der halt wirklich nicht gerade das hält, was er verspricht:

1. Zum Thema "Privatsache" wurde schon mehrfach gesagt: Gerade weil die Abtreibung eine sehr private, intime, persönliche, individuelle Frage und ein Problem ist, soll dies nicht vermischt werden mit der Frage der wirtschaftlichen Situation oder der finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Das ist also eine Privatsache und soll es bleiben.

2. Zu den Kosten brauchen wir, glaube ich, auch nicht weitere Ausführungen. Es ist einfach so, dass sich die eingesparten Kosten in einer absolut marginalen Grössenordnung bewegen würden, falls diese Initiative angenommen würde. Weiter werden, bedingt durch das Abklären von Ausnahmefällen, mit allem, was dazugehört, Mehrkosten verursacht, und dies gerade in dem Bereich, bei dem wir immer fordern, dass die Krankenkassen eher abbauen, nämlich in der Administration. Von daher ist auch der Kostenaspekt halt nicht gerade der Punkt, der hier tatsächlich zum Erfolg verhelfen könnte.

Dass man mit den erwähnten Ausnahmen sehr schnell in einen Rechtsungleichheitsbereich kommt, ist absehbar. Es ist nämlich nicht allen Betroffenen gleich gut möglich, Ausnahmen - ich sage es bewusst provokativ - zu kreieren oder sich argumentativ und allenfalls juristisch so gut aufzurüsten, dass sie am Schluss von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen und eine Kostenübernahme erzwingen können.

Die BDP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Initianten ein absolut legitimes Anliegen haben. Sie möchten die Zahl der Abtreibungen senken; das ist ein legitimes Anliegen. Das Problem ist, dass das mit der Initiative nicht erreicht wird. Im Gegenteil, diese Eingriffe werden in einen eher rechtsfreien Raum, an den Rand der Legalität, abgedrängt; sie werden aber nicht in der Zahl reduziert, sondern unter schlechteren oder nicht einmal legalen Bedingungen trotzdem durchgeführt. Das kann nicht der Zweck sein. Wenn das legitime Anliegen der Initiantinnen und Initianten erreicht werden soll, nämlich die Zahl der Abtreibungen zu senken, kommt man nicht umhin, diese Initiative abzulehnen. Wir bitten Sie, uns hier zu folgen.