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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2013-04-17

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-17

Wortprotokoll

Das Schengen-Projekt scheitert täglich an der Umsetzung. In der Zwischenzeit mussten wir hinnehmen, dass der Zustrom von Personen [PAGE 640] ohne gültige Papiere oder mit gefälschten Visa über die ungesicherten Grenzen in unser Land stetig zunimmt und dass Banden aus dem grenznahen Ausland regelrechte Raubzüge in der Schweiz unternehmen und sich über die unkontrollierten Grenzen wieder ins Ausland absetzen. Im Jahr 2005 sprach der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein davon, dass der Schengen-Beitritt aufgrund der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der gemeinsamen Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und der Fahndungsdatenbank die Sicherheit in der Schweiz erhöhen werde. Tatsache ist, dass seit dem Beitritt deutlich mehr illegale Einwanderer und Kriminaltouristen in das Land kommen. Das bestätigen diverse kantonale Polizeistatistiken. Die Schengen-Aussengrenzen sind so gut wie unschützbar. Die Schweiz muss ihre Grenzen wieder selber kontrollieren, ebenso die Visa-Vergabe. Damit fordert die SVP nicht mehr und nicht weniger als das, was für die EU-Staaten Grossbritannien und Irland selbstverständlich ist. Beide Staaten machen bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit, kontrollieren ihre Grenzen und ihre Visa-Politik aber selber.

Die Maximalhaftdauer für Ausschaffungshäftlinge ist wieder auf die durch einen Volksentscheid gestützten 24 Monate anzuheben. Nur so kann verhindert werden, dass die Ausschaffungshäftlinge in der Schweiz untertauchen, wenn sie vor ihrer definitiven Ausschaffung wieder auf freien Fuss gesetzt werden müssen.

Die Umsetzung des Schengener Informationssystems funktioniert nicht. Wenn wir Polizisten einen Tatverdächtigen auf den Polizeiposten nehmen und zur Abklärung im System nachschlagen, kommt oft die "Sirene". Das heisst, diese Person ist in einem anderen Land eingewandert und dort erfasst worden. Bei Nachfrage, ob man diese Person nun in das Ersteinwanderungsland zurückschicken könne, heisst es meist, es laufe nun ein Asylverfahren in der Schweiz; solange dieses Verfahren laufe, könne man nichts machen. Wir müssen diese Person dann wieder laufenlassen, anstatt sie ins Ersteinwanderungsland zurückschaffen zu können.

Bezüglich Schengen/Dublin kann festgehalten werden, dass die Versprechungen nicht eingehalten werden konnten. Das Volk hat die Vorlage angenommen, weil es davon ausging, dass mit Schengen/Dublin praktisch keine Asylbewerber mehr in die Schweiz kommen würden, da die meisten ja über ein Nachbarland in die Schweiz reisen müssten. Dass dem nicht so ist, zeigen die Asylbewerbermassen, die über Italien in die Schweiz eingereist sind und bei denen es schwierig ist, sie wieder zurückzuschicken.

Die Probleme, welche wir im Asylbereich und mit kriminellen Ausländern haben, müssen endlich angegangen und gelöst werden. Wegen der offensichtlich zunehmenden Gewaltbereitschaft der Asylsuchenden ist die Sicherheit der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet, sodass neue, effiziente und zielführende Massnahmen ergriffen werden müssen. Mit meiner Motion fordere ich, dass bei Asylsuchenden DNA-Proben genommen werden. In vielen anderen Ländern hat es sich gezeigt, dass der DNA-Beweis eines der erfolgreichsten kriminalistischen Instrumente bei der Identifizierung von Tätern und der Zuordnung von Tatspuren ist. Auch ist die Gewinnung von DNA-Proben mittels Abstrich von der Mundschleimhaut sehr einfach und schnell zu bewerkstelligen. Die Fahndung dank DNA kann aber nur erfolgversprechend sein, wenn die kriminellen Asylbewerber bis zum Eintreffen der Testergebnisse in Untersuchungshaft bleiben.

Ich danke Ihnen für die Annahme meiner Motion.