Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-04-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-04-17
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst noch einmal in Erinnerung rufen, worum es bei Schengen/Dublin eigentlich geht. Schengen/Dublin ist ein Projekt für mehr Freiheit, mehr Reisefreiheit, mehr Bewegungsfreiheit, für Mobilität innerhalb eines grossen Raums, nämlich vom Nordkap bis nach Sizilien, von Estland bis nach Portugal. Alle Schengen-Staaten zusammen haben eine gemeinsame Aussengrenze; diese Aussengrenze schützen sie auch gemeinsam. Alle Schengen-Staaten haben eine gemeinsame Visumpolitik für Personen, die in den Schengen-Raum kommen wollen. Alle Schengen-Staaten bekämpfen gemeinsam die Kriminalität, insbesondere die grenzüberschreitende Kriminalität. Alle Schengen-Staaten arbeiten im Bereich Asyl zusammen, das heisst, man kann im Schengen-Raum nur einmal ein Asylgesuch stellen; das stellen wir mit der Fingerabdruck-Datenbank sicher.
Die Schweiz ist seit 2008 assoziiertes Mitglied von Schengen/Dublin. Die Bevölkerung hat in einer Volksabstimmung im Jahr 2005 so entschieden.
Nun wurde heute Morgen nicht ganz überraschend behauptet, Schengen/Dublin habe zu mehr Kriminalität geführt, Schengen/Dublin habe zu mehr Asylgesuchen geführt, und auch die Kosten im Zusammenhang mit Schengen/Dublin wurden noch einmal erwähnt. Ich möchte gerne auf diese drei Behauptungen bzw. auf diese drei Aussagen eingehen.
Es ist eine Tatsache, dass mit der Mobilität auch die Migration zunimmt. Die Migration ist ein Bestandteil der Mobilität, die Migration ist auch ein Teil der Globalisierung. Sie wissen alle, dass die Flüge heute so günstig sind wie noch nie; Sie wissen, dass wir heute auf einfache Weise kommunizieren können, wie dies vorher noch nie der Fall war; Sie wissen, dass der Tourismus zunimmt, dass wir uns alle viel häufiger und viel stärker bewegen als noch vor wenigen Jahren. Bewegen tun sich eben auch die Kriminellen; das ist klar. Auch die Kriminellen bewegen sich heute einfacher, schneller; sie können sich besser und einfacher absprechen.
Was ist die Antwort auf diese grenzüberschreitende Kriminalität? Es gibt nur eine Antwort auf die grenzüberschreitende Kriminalität, nämlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit - die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Justiz und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Polizei. Das ist die Schengen-Zusammenarbeit; es ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei: die Grenzkontrollen, der Bereich der Datenbanken, die gegenseitige Information - schnell, effizient und mit den gleichen Interessen.
Es wurde gesagt, dass mehr Asylgesuche gestellt würden, und dies wurde auch in einen Zusammenhang mit dem Schengen/Dublin-Abkommen gestellt. Es stimmt: Weltweit sind immer mehr Menschen auf der Flucht. Alle von Ihnen, die sich nur allein die Situation in Syrien immer wieder vor Augen führen, wissen, dass allein aus diesem Land bis Ende März mehrere Millionen Menschen geflohen sind. Sie sind nicht zu uns gekommen, sie befinden sich in den Nachbarstaaten von Syrien. Es sind über eine Million Flüchtlinge in der Türkei und in den Nachbarstaaten; diese Personen sind nicht zu uns gekommen. Fast drei Viertel aller Flüchtlinge weltweit befinden sich in den ärmsten und armen Ländern - und nicht in Europa, nicht in der Schweiz.
Aber wir haben tatsächlich viele Asylgesuche in der Schweiz, das wurde heute gesagt. Ja, das stimmt. Aber wir haben diese vielen Asylgesuche nicht wegen Schengen und Dublin, sondern wir haben sie unter anderem wegen der geografischen Lage der Schweiz, weil wir uns im Zentrum verschiedener Migrationsrouten befinden. Diese vielen Asylgesuche hängen aber auch mit unserer wirtschaftlichen Situation zusammen. Das ist der Preis, den wir dafür bezahlen, dass die Schweiz ein wirtschaftlich prosperierendes Land ist. Die Menschen kommen zu uns, weil sie Schutz suchen, weil sie aber auch Arbeit suchen. Das ist eine Tatsache, und damit gehen wir auch um.
Niemand behauptet, Schengen/Dublin sei ein perfektes System; niemand in diesem Saal behauptet das. Ich habe das von niemandem gehört, und auch der Bundesrat hat nie so etwas gesagt. Trotzdem lohnt es sich anzuschauen, wie sich die Schweiz in diesem Schengen/Dublin-System mittlerweile bewegt. In Bezug auf Schengen können wir die Aussage machen - das ist auch unbestritten -, dass der Tourismus von Schengen profitiert, denn die Europareisenden, gerade z. B. aus den boomenden Staaten in Asien, brauchen kein Extravisum für die Schweiz. Die Schweiz profitiert, weil die Ein- und Ausreise in die Nachbarstaaten viel einfacher ist. Wir haben 1,3 Millionen Grenzübertritte jeden Tag. Das ist das, was mit Schengen eben auch möglich ist, dass wir uns hier einfach bewegen können. Die Schweiz profitiert vom Zugang zu europaweiten Informationssystemen und Datenbanken über Kriminelle und Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Was passiert in Bezug auf Dublin? Sie wissen, dass die Schweiz Asylsuchende, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben, in diesen Staat überstellen kann. Tatsache ist, dass die Schweiz achtmal mehr Überstellungen in andere europäische Staaten durchführen kann, als die Schweiz von anderen Staaten Asylsuchende übernehmen muss. Das ist eine Tatsache. Die Schweiz profitiert von der Fingerabdruck-Datenbank, weil wir nur so überhaupt wissen, ob eine Person in einem anderen Staat bereits ein Asylgesuch gestellt hat.
Ich sage noch etwas zu den Kosten. Ja, es stimmt, dass bei der Beratung von Schengen/Dublin im Parlament damals, im Jahr 2004, und auch später bei der Volksabstimmung der damalige Bundesrat diese Kosten zu tief geschätzt hat. Die Betriebskosten wurden zu wenig berücksichtigt, zum Teil waren sie aber auch noch nicht bekannt. Immerhin konnte die Bundesversammlung jedes Mal abstimmen, als es in den letzten Jahren um eine Weiterentwicklung von Schengen/Dublin ging und damit auch weitere Kosten verbunden waren.
Unser Departement hat im Jahr 2011 offen und ehrlich alle Kosten im Zusammenhang mit Schengen/Dublin auf den Tisch gelegt. Wir haben gesagt, dass 2011 der Gesamtaufwand für den Bund 74,7 Millionen Franken betrug. Im Vergleich zum finanziellen Nutzen von Schengen und Dublin ist das allerdings allemal eine gute Investition.
Heute Morgen wurden viele Mängel im Zusammenhang mit Schengen/Dublin aufgezeigt. Mängel aufzeigen, das ist das eine. Aber Lösungen - Lösungen, die etwas bringen; Lösungen, die funktionieren - vorschlagen? Ja, das ist etwas anderes. Vorgeschlagen wurde heute unter anderem - Sie werden jetzt dann auch darüber abstimmen -, dass wir das Schengen/Dublin-Abkommen kündigen sollen.
Ich möchte mit Ihnen kurz durchgehen, was es bedeuten würde, wenn die Schweiz das Schengen/Dublin-Abkommen kündigen würde. Bei 1,3 Millionen Grenzübertritten pro Tag würden Sie also wieder systematisch kontrollieren. Das sind 475 Millionen Grenzübertritte pro Jahr! Wer genau soll das kontrollieren? Wie genau wollen Sie das kontrollieren? Stellen Sie sich nur schon die Autostaus von den Grenzübergängen bis in die Zentralschweiz vor, wenn Sie diese Personen systematisch kontrollieren wollen!
Dann würden wir bei einer Kündigung auch zeitgleich den Zugang zu den wichtigsten Datenbanken über Kriminelle verlieren. Wie arbeitet dann unsere Polizei? Wie will die Polizei überhaupt noch grenzüberschreitend zusammenarbeiten, wenn sie keine Informationen mehr hat? Behauptet irgendjemand in diesem Saal, dass diese Form der Grenzkontrollen dann günstiger wäre? Denken Sie an das Personal, an die Kontrollinfrastruktur, an die Datenbanken und auch an die volkswirtschaftlichen Kosten: Wir haben 265 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in unserem Land. Sie kommen in unser Land, weil sie hier angestellt sind, weil sie Arbeit haben, weil sie offenbar gebraucht werden. Auch sie könnten bei Verkehrsstaus, wie sie vorkommen würden, gar nicht mehr einreisen und hier arbeiten. [PAGE 645]
Noch eine weitere Überlegung: Welche Touristen und Touristinnen kämen noch für einen zweitägigen Aufenthalt in die Schweiz, wenn sie sich in ganz Europa mit einem einzigen Visum bewegen können, reisen können und für den zweitägigen Aufenthalt in der Schweiz dann noch einmal separat ein Visum beantragen müssten? Sie würden einen Bogen um unser Land machen, und unser Tourismus müsste auf wichtigste Einnahmequellen verzichten.
Wie war es vor Schengen eigentlich? Wie haben wir unsere Grenzen vor Schengen kontrolliert? Es wurde heute schon gesagt: Die sogenannt systematischen Personenkontrollen bedeuteten, dass wir gerade mal 3 Prozent der Personen, die einreisten, kontrollierten. Sagen Sie mir noch etwas: Warum soll man die Kriminellen besser abhalten können, wenn man an fixen Grenzposten sitzt, dort Kontrollen durchführt und die Kriminellen genau wissen, wo sie kontrolliert und wo sie nicht kontrolliert werden? Wenn die Kriminellen mobil sind - und die Kriminellen sind mobil -, dann müssen die Polizei und die Grenzkontrolle auch mobil sein. Das ist die einzig richtige Antwort. Fixe Grenzposten - damit wissen alle Kriminellen, wo sie sicher nicht durchgehen müssen - können nicht die Antwort sein.
Noch etwas Letztes zu Schengen: Mit einer Kündigung von Schengen/Dublin wäre die Schweizer Grenze wieder Schengen-Aussengrenze. Das heisst, wir müssten Grenzposten aufstellen. Ich sage es noch einmal: Diese fixen Grenzkontrollen können ja nicht die Antwort sein.
Noch etwas zum Dublin-Abkommen, für den Fall, dass wir das Schengen/Dublin-Abkommen kündigen würden: Es gibt in Europa pro Jahr 330 000 Asylgesuche. Alle Personen, die in einem europäischen Staat ein Asylgesuch stellen und deren Gesuch dort abgelehnt wird, könnten in die Schweiz kommen und hier noch einmal ein Asylgesuch stellen. Wenn wir keinen Zugang mehr zu den Datenbanken haben, wissen wir nämlich gar nicht, dass sie schon in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt haben. Ist es das, was Sie wollen? Wollen Sie, dass alle abgewiesenen Asylsuchenden aus ganz Europa in die Schweiz kommen und hier noch einmal ein Asylgesuch stellen? Prüfen müssten wir die Asylgesuche, weil die Flüchtlingskonvention verlangt, dass jedes Asylgesuch geprüft wird. Nur dann, wenn wir nachweisen können, dass sich ein anderer Staat darum kümmert, können wir darauf verzichten.
Ich komme jetzt noch zu ein paar anderen Vorstössen, die heute Morgen besprochen werden und über die Sie auch abstimmen werden. Ich hoffe, ich habe mich deutlich genug ausgedrückt: Für den Bundesrat ist eine Kündigung des Abkommens von Schengen/Dublin eine absolute Schnapsidee.
Es gibt heute Morgen Vorstösse, die verlangen, dass der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden verbessert; die verlangen, dass der Bundesrat Druck ausübt und Gegenmassnahmen ergreift, wenn ein Herkunftsstaat seine von uns abgewiesenen Asylsuchenden nicht zurücknimmt. Auch der Bundesrat teilt diese Meinung: Er ist der Meinung, dass wir die Zusammenarbeit mit verschiedenen Herkunftsstaaten verbessern können und verbessern müssen. Es ist im Interesse einer glaubwürdigen Asylpolitik, dass die Asylsuchenden, wenn sie ein faires Verfahren gehabt haben, wenn sie den Schutz bei uns hier aber nicht brauchen und auch nicht bekommen, zurückgehen.
Zum Druckausüben, zur Streichung von Entwicklungshilfe: Was machen Sie bei den Staaten, in denen die Schweiz gar keine Entwicklungshilfe leistet? Was streichen Sie dann dort? Wollen Sie dann auf ein Freihandelsabkommen verzichten, nur weil ein Staat seine von uns abgewiesenen Asylsuchenden nicht mehr zurücknimmt?
Der Bundesrat hat letztes Jahr entschieden, dass er alle Möglichkeiten prüft, wie wir die Zusammenarbeit, die Kooperation mit verschiedenen Herkunftsstaaten verbessern können. Aber ich meine, dass die Möglichkeit, die Kooperation mit Migrationsabkommen, mit Migrationspartnerschaften zu verbessern, die richtige Antwort ist. Alle unsere Migrationsabkommen und Migrationspartnerschaften enthalten ein Rückübernahmeabkommen. Wir verhandeln dort aber auf Augenhöhe. Wir suchen die gemeinsamen Interessen mit diesen Staaten, und das ist die Voraussetzung für eine bessere Kooperation. Mit Druck und Gegenmassnahmen aber blockieren Sie allenfalls einen Dialog, der wenigstens in Gang gekommen ist. Wir haben Verbesserungen mit verschiedenen Staaten erreicht, aber ich sage es noch einmal: Wir sind dort noch nicht am Ende, es wartet viel Arbeit auf uns. Wir arbeiten mit all unseren Möglichkeiten für eine verbesserte Zusammenarbeit.
Es wird heute auch noch über einen Vorstoss abgestimmt werden, der verlangt, dass alle randalierenden Asylsuchenden wieder in die Bundeszentren geschickt werden. Ich möchte gerne noch etwas dazu sagen: Die Bevölkerung wird am 9. Juni 2013 darüber abstimmen, ob wir für renitente Asylsuchende besondere Zentren aufstellen können. Das sind keine geschlossenen Zentren; aber es sind Zentren, in denen eine strengere Hausordnung gilt und in denen allenfalls auch ein Rayonverbot ausgesprochen werden kann. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das eine sinnvolle Massnahme ist. Diejenigen Asylsuchenden - es sind wenige -, die sich nicht zu benehmen wissen, die zum Beispiel in den Zentren gerade auch Personal sexuell belästigen, die andere Asylbewerberinnen belästigen, die sich an keine Hausordnung halten, die die öffentliche Sicherheit bedrohen, gehören in besondere Zentren. Der Bundesrat unterstützt diese Forderung, die Kantone unterstützen sie auch. Sie haben das auch so beschlossen.
Aber etwas macht mir Sorge. Alle sind für diese Zentren, aber jeder sagt: Nicht bei mir! Wir werden die Standorte für diese Zentren dann noch finden müssen. Das wird uns noch Kopfzerbrechen machen. Aber ich meine, als Massnahme so etwas vorzusehen und dafür auch rechtlich die Grundlagen zu schaffen ist sinnvoll. Darüber stimmt die Bevölkerung am 9. Juni ab. Der Bundesrat hofft, dass sie dieser Massnahme - nebst den anderen wichtigen Massnahmen wie den Beschäftigungsprogrammen oder den Sicherheitspauschalen an die Kantone - zustimmt.
Es gibt noch andere Vorschläge, die in die entgegengesetzte Richtung gehen. Ich möchte darauf zu sprechen kommen. Sie werden heute auch darüber abstimmen, ob wir auf Zwangsrückschaffungen, also sogenannte Level-4-Ausschaffungen, für nichtstraffällige Asylsuchende in Zukunft verzichten sollen. Ich habe Verständnis für diese Forderung. Die Zwangsrückschaffungen, diese Level-4-Rückschaffungen, sind eine ausserordentlich schwierige Sache. Sie sind sehr belastend für die betroffenen Personen. Die Menschenwürde steht dort auf dem Spiel. Es ist aber auch eine sehr belastende Situation zum Beispiel für die Polizei. Ich war kürzlich selber bei der Vorbereitung einer solchen Ausschaffung dabei, und ich muss sagen: Wenn wir diese Situationen vermeiden können, dann müssen wir sie vermeiden. Deshalb setzt der Bundesrat alles daran, dass wir die freiwillige Rückkehr fördern, dass wir alles dafür tun, diese Form der Rückschaffungen möglichst nicht anwenden zu müssen. Aber wenn wir sie ganz streichen, dann verlieren wir einen Teil unserer Glaubwürdigkeit. Es betrifft alle, die ein faires Verfahren mit Beschwerdemöglichkeiten gehabt haben, die dann ausreisen müssen und ausreisen können, die unser Land aber nicht verlassen. Wenn wir ihnen allen sagen, dass sie bleiben können, verliert unser Asylsystem seine Glaubwürdigkeit.
Ich möchte auch noch etwas zur Ausschaffungshaft sagen. Es ist auch schwierig, der Bevölkerung zu erklären, warum jemand in Ausschaffungshaft sitzt, der nichts Strafbares getan hat. Seine einzige Tat ist, dass er sich in unserem Land aufhält und sich nicht hier aufhalten dürfte. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zwischen einem Häftling im Gefängnis und jemandem, der in Ausschaffungshaft sitzt. Wer in Ausschaffungshaft sitzt, kann das Gefängnis jederzeit verlassen. Im Moment, in welchem jemand sagt, er sei bereit zurückzugehen, kann er am nächsten Tag das Gefängnis verlassen. Das gilt natürlich für den Häftling nicht. Das ist der grundlegende Unterschied. Die Ausschaffungshaft ist eine administrative Massnahme, um den Vollzug eines behördlichen Entscheids sicherzustellen. Das ist der [PAGE 646] Unterschied, und deshalb noch einmal: Wir müssen alles für die freiwillige Rückkehr tun, aber wenn es nicht möglich ist, dann brauchen wir als Ultima Ratio eben auch diese Zwangsmassnahmen.
Es gibt noch weitere Vorschläge, über die Sie heute abstimmen werden: Einschränkungen für Asylsuchende, Einschränkungen zum Beispiel beim Familiennachzug - dies betrifft nicht die Asylsuchenden, sondern die vorläufig Aufgenommenen. Es gibt einen Vorstoss, der keine Wiedererwägungsgesuche mehr zulassen will. Diese Vorschläge haben Sie erst kürzlich alle diskutiert - Sie haben sie intensiv diskutiert, Sie haben sie abgelehnt. Ich bitte Sie, nicht eine Hüst-und-Hott-Politik zu betreiben und wenige Monate später wieder anders zu entscheiden. Auch das würde nicht zur Glaubwürdigkeit der Asylpolitik beitragen. Ich bitte Sie, bei Ihren ursprünglichen Entscheidungen zu bleiben und die zusätzlichen Einschränkungen und Verschärfungen jetzt nicht zu beschliessen. Sie haben der Bevölkerung gesagt, wie das Projekt aussieht, über das wir im Juni abstimmen werden. Sie können doch nicht wenige Wochen vor der Abstimmung wieder etwas anderes beschliessen.
Abschliessend zur Asylpolitik: Die Asylpolitik ist ein schwieriges Dossier. Wir haben uns trotz dieser Schwierigkeiten auf wichtige Schritte geeinigt, vor allem auch zusammen mit den Kantonen. Sie erinnern sich, dass wir im Januar dieses Jahres eine nationale Asylkonferenz hatten; der Bund und alle Kantone haben sich einstimmig auf die nächsten Schritte geeinigt. Wir haben gesagt, was wir wollen: Wir wollen rasche und faire Asylverfahren; wir wollen, dass in unserem Land diejenigen Menschen Schutz bekommen, die den Schutz brauchen, und wir wollen gemeinsam Missbräuche bekämpfen. Das ist der Weg, den wir gehen, und auf diesem Weg sollten wir weitergehen. Wir alle wollen eine glaubwürdige Asylpolitik.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auch heute diese Vorstösse abzulehnen, denn sie fügen der Glaubwürdigkeit der Asylpolitik Schaden zu.