AB 143195
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-09-24
Wortprotokoll
Wir sind heute auf einem Erfolgsweg, wir sind vollbeschäftigt, wir haben unseren Haushalt einigermassen unter Kontrolle. Auf diesem Erfolgsweg sind wir dank der Flexibilität, die wir im Arbeitsmarkt leben. Wir kennen ein liberales Arbeitsmarktrecht, wir haben eine intakte Sozialpartnerschaft, basierend auf Gesamtarbeitsverträgen. Wir kennen, um das auch erwähnt zu haben, das duale Bildungssystem, das ganz entscheidend ist, ganz besonders in der Berufsbildung. Eine weitere wesentliche Komponente ist die, dass wir dank der flankierenden Massnahmen sicherstellen können, dass bei den tiefsten Löhnen eben gar nicht erst wirklich Lohndruck entsteht.
Sie wissen, woher ich komme, und daher erstaunt es Sie nicht, wenn ich Ihnen mit aller Deutlichkeit sage, dass wir mit dieser Initiative für Mindestlöhne die Flexibilität riskieren würden. In der Konsequenz riskierten wir vor allem auch Arbeitslosigkeit, und das will keine und keiner in diesem Saal, ich auch nicht.
In der MEM-Industrie habe ich den Gesamtarbeitsvertrag und damit die Sozialpartnerschaft viele Jahre lang nicht nur gelebt, sondern gepflegt. Diese Sozialpartnerschaft ist für mich nach wie vor der Massstab. Wenn man miteinander am Tisch sitzt, wenn man miteinander im Dialog Lösungen sucht, dann kann man sie finden, mit der Konsequenz, dass eben die Beschäftigung sichergestellt werden kann. Herr Rechsteiner hat eben den Gesamtarbeitsvertrag der MEM-Industrie angesprochen. Ja, es ist so: Die MEM-Industrie hat in den jüngsten Verhandlungen, die in diesem Sommer abgeschlossen wurden, Mindestlöhne eingefügt, drei Mindestlöhne, und zwar differenziert nach dem Prinzip der Orts-, der Berufs- und der Branchenspezifitäten.
Das scheint mir der Weg zu sein, den wir beschreiten sollten. Der Staat muss sich zurücknehmen. Jedes staatliche Gleichmachen riskiert, einem beweglichen Markt entgegenzustehen, mit der Konsequenz, dass dann eben die Beschäftigung riskiert wird.
Ich habe persönlich eine politische Ambition, eine visionäre Ambition, wenn Sie wollen - ich habe sie immer wieder kundgetan, auch bevor ich im Bundesrat war -: In diesem Land muss es uns gelingen, jeder Person gemäss ihren Bildungsmöglichkeiten einen Job zu bieten. Diese Jobs müssen im internationalen Wettbewerb behauptet werden können. Jeden zweiten Franken in dieser Volkswirtschaft verdienen wir international - gegen schärfste Konkurrenz, die die Mindestlohnforderungen, über die wir heute debattieren, nicht in diesem Ausmass kennt.
Der Bundesrat begrüsst also den Entscheid Ihrer Kommission, die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar ohne Gegenvorschlag. Der Bundesrat ist allerdings mit den Initianten einig, dass die Armut bekämpft werden muss und dass grundsätzlich jede Person von den Früchten ihrer Arbeit leben können soll. Aber der Bundesrat ist wie gesagt überzeugt, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von 4000 Franken nicht das Rezept ist.
Ein gut funktionierender und anpassungsfähiger Arbeitsmarkt ist für die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich für den Wohlstand unseres Landes zentral. Trotz der internationalen Wirtschaftskrise der jüngeren Vergangenheit haben wir es in diesem Land verstanden, einen Arbeitsmarkt anzubieten, der aufnahmefähig ist. Vergessen Sie das in dem Moment, in dem es uns wieder etwas besser geht und die Wogen etwas glatter sind, bitte nicht.
Unser Arbeitsmarkt bietet den allermeisten Menschen eine Stelle und damit eine Perspektive. Keinem Land gelingt es so gut wie dem unsrigen, auch die weniger gut Qualifizierten in die Arbeit zu integrieren. Mit anderen Worten: Wir haben eine sehr hohe Erwerbspartizipation und, wie bereits gesagt, eine tiefe Arbeitslosigkeit, und das bei einem hohen Lohnniveau. Wir haben eine vergleichsweise ausgewogene Verteilung der Löhne und der verfügbaren Einkommen; diese beiden Feststellungen runden das grundsätzlich sehr positive Gesamtbild ab.
Noch einmal: Einer der wesentlichen Gründe für diese gute Situation ist, dass sich der Staat aus der Lohnbildung in der Privatwirtschaft herausgehalten hat; er soll sich dort weiterhin heraushalten. Die Lohnbildung muss die Angelegenheit der Sozialpartner bleiben; sie basiert auf dem sehr erfolgreichen System unserer Gesamtarbeitsverträge. Das System funktioniert: Wir haben verhandelte Lohnabschlüsse immer wieder der wirtschaftlichen Realität anpassen können. Die Unternehmungen haben auf diesem Wege vor allem auch die Möglichkeit, mit dem Markt zu atmen. Ich mache immer wieder den gleichen Hinweis: Wenn der Markt die Chancen bietet, dann stellt die Unternehmerschaft Leute ein, weil die Unternehmerschaft weiss, dass man die Strukturen anpassen könnte, wenn es etwas schwieriger würde. Das hat ganz wesentlich mit der Autonomie und mit der Lösungsfindung in der Privatwirtschaft zu tun. Der Staat tut gut daran, wenn er sich hier nicht einmischt.
Die Nachbarschaft kennt andere Systeme. Sie kennt etatistischere Systeme mit den heute Morgen vielfach angesprochenen Konsequenzen. Diese Konsequenzen sind: Arbeitslosigkeit, insbesondere auch Jugendarbeitslosigkeit. Davor habe ich allergrössten Respekt - ich will auf gar keinen Fall mithelfen, unser Land in eine vergleichbare Situation zu führen. Die Sozialpartner haben Branchenkenntnisse und sind also besser in der Lage, die Mindestbestimmungen miteinander zu finden. Wir leben, ich habe es schon erwähnt, eine Kultur des Dialogs; tragen wir also Sorge dazu.
Am 28. August haben wir Ihnen den Tieflohnbericht abgegeben; er wurde mehrfach erwähnt. Dem Bericht können Sie entnehmen, dass sich die Schweiz im internationalen Vergleich durch einen niedrigen Tieflohnanteil auszeichnet; dieser Tieflohnanteil hat zwischen 1996 und 2010 quasi auf dem gleichen Niveau verharrt. Auch das ist eine positive Ansage. Je nach Branche fallen zudem die Tieflohnanteile sehr unterschiedlich aus, was sich primär mit der unterschiedlichen Nachfrage nach gering qualifizierten Arbeitskräften erklärt. Was bestimmt den Tieflohnanteil einer Branche? Da spielen vor allem einmal die Qualifikationsansprüche eine grosse Rolle; es spielt aber auch das Alter der Beschäftigten [PAGE 869] eine Rolle, wie auch die Länge der Betriebszugehörigkeit eine wesentliche Rolle spielt. Mit anderen Worten: Tiefe Löhne kommen häufig dann vor, wenn es um vorübergehende Einstiegsprobleme geht. Sie kommen bei jungen Arbeitnehmenden also deutlich mehr vor als bei älteren Arbeitnehmenden.
Eine weitere wichtige Erkenntnis aus dem Tieflohnbericht ist, dass Tieflohn nicht automatisch Armut bedeutet. Die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass Personen in Haushalten mit hoher Erwerbspartizipation - das wurde auch mehrfach gesagt - generell die tiefsten Armutsquoten aufweisen. Die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung ist viermal tiefer als die Armutsquote der nichterwerbstätigen Bevölkerung. Wichtige Elemente zur Erklärung der Armut sind auch Faktoren wie die familiäre Situation und das Ausbildungsniveau.
Der beste Schutz gegen Armut - um es auf den Punkt zu bringen und es in einem Satz zusammenzufassen - ist die Sicherstellung der Beschäftigung. Würden wir einen Mindestlohn von 22 Franken einführen, hätte dieser, Sie haben es gesagt, im internationalen Vergleich nach allen Massstäben den mit Abstand grössten Wert. Seine Einführung würde eine Lohnanpassung für bedeutende Teile der Arbeitnehmenden erzwingen, und das würde in der Konsequenz zu Reaktionen in den Unternehmungen führen müssen, vor allem in jenen, die sich im internationalen Umfeld behaupten müssen. Ich sage als ehemaliger Unternehmer, ohne zu drohen: Das müsste in der Konsequenz zu einem Arbeitsplatzabbau führen. Es würde zuerst die weniger Qualifizierten treffen, und das sind genau diejenigen, denen man mit dem Mindestlohn zu Hilfe kommen will.
Verstärkt würde der Effekt auch durch die erhöhten Anreize für ausländische Arbeitskräfte, Sie haben das mehrfach angesprochen. Für einfache Tätigkeiten würde man zusätzlich Personen ins Land einladen. Ich glaube, es ist legitim, diese Befürchtung zu erwähnen. Die Einführung eines Mindestlohns würde vor allem auch die Beschäftigung von Grenzgängern zusätzlich fördern. Ländliche und touristische Regionen, insbesondere das Tessin, aber auch einzelne Branchen - Detailhandel, Gast- und Tourismusgewerbe, Landwirtschaft - würden unter den Konsequenzen zusätzlich leiden. Das will niemand.
Was sind die Alternativen? Wir haben sie geprüft, wir haben sie in der Botschaft und dem Tieflohnbericht dargestellt. Wir kommen zum Schluss, dass die aktuelle Politik grundsätzlich gut funktioniert. Wir kommen zum Schluss, dass wir keine zusätzlichen Massnahmen anbieten müssen und anbieten können. Wir machen Ihnen beliebt, mit dem bekannten Instrumentarium den Erfolgspfad weiterzubeschreiten. Anders gesagt: Neue, zusätzliche Massnahmen hätten vor allem unerwünschte und kontraproduktive Auswirkungen.
Am Beispiel der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wird auch ersichtlich, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen und den Sozialpartnern Sorge zum bestehenden System trägt und es regelmässig evaluiert und optimiert. Wie Sie wissen, wurden die flankierenden Massnahmen seit 2004 mehrfach angepasst, sei es auf gesetzlicher Stufe, sei es im Bereich des Vollzugs; dies wurde erwähnt. Die von EJPD und WBF eingesetzte Arbeitsgruppe ist am Werk: Sie hat den Auftrag, die Wirkungsweise des heutigen Systems gründlich zu untersuchen. Vor allem soll sie auch allfällige Missstände im Vollzug benennen und Vorschläge unterbreiten, wie man diesen mit aller Konsequenz begegnen kann.
Zum Fazit: Wir sind dank der Flexibilität im Arbeitsmarkt auf einem Erfolgsweg. Wir haben Vollbeschäftigung, wir haben eine niedrigere Arbeitslosigkeit, wir haben ein hohes Lohnniveau. Wir sind im OECD-Vergleich zudem bei denjenigen, die die geringsten Lohnunterschiede haben, und wir haben eine effiziente Lohn- und Arbeitsmarktpolitik. Der flexible Arbeitsmarkt ist ein zentraler Pfeiler dieser Politik. Die Sozialpartnerschaft funktioniert gut. Die Art, wie man die Sozialpartnerschaft in der MEM-Industrie lebt, ist für mich, ich habe es schon gesagt, der Tarif. Das ist die Grundlage, die dazu führt, dass die Beschäftigung in diesem Land auf einem Höchststand bleiben kann. Ändern wir dies nicht mutwillig, wir würden dadurch nur eine Fehlentwicklung einleiten.
Zur Motion: Ich habe ihre Annahme beantragt. Die drei Vorgaben, die Sie verfolgt haben wollen, liegen genau auf der Linie, die EJPD und WBF im Juni 2013 initiiert haben. Es geht wie gesagt um die Evaluation der Situation. Es geht vor allem auch, ich betone das noch einmal, um die Sicherstellung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir auf diesem Weg die erfolgreich gelebte Sozialpartnerschaft stützen können.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar ohne Gegenvorschlag.