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Engler Stefan · Ständerat · 2013-09-24

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-24

Wortprotokoll

Die Frage muss erlaubt sein und wurde auch bereits gestellt, wie sozial ein staatlich festgelegter, flächendeckender Mindestlohn wirklich ist. Oder anders gefragt: Können Mindestlöhne prinzipiell die Situation der Arbeitnehmenden verbessern? Diese Fragen sind ohne ideologische Scheuklappen zu beantworten.

Zwei Überlegungen dazu: Erstens soll mit dem gesetzlichen Mindestlohn ein sogenannter gerechter Lohn gesetzlich durch den Staat verordnet werden, um das Phänomen "Armut trotz Arbeit" zu bekämpfen. Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Ein Blick in den Mindestlohn-Bericht des Bundesrates bzw. des Seco zeigt aber, auf den ersten Blick etwas überraschend, dass nur ein kleiner Teil von Menschen von dieser sogenannten Erwerbsarmut betroffen ist und Tieflohn nicht mit Armut gleichgesetzt werden kann. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass dank weiterer Einkommensquellen im Haushalt und dank gezielter Sozialtransfers das verfügbare Haushaltseinkommen Schutz vor Armut bietet. Umgekehrt verdienen zwei Drittel der Working Poor einen Lohn über der Tieflohnschwelle. Das heisst nichts anderes, als dass für Armut andere Faktoren als der Lohn mindestens ebenso entscheidend sind, beispielsweise der Umstand, dass aus familiären oder aus gesundheitlichen Gründen jemand nur teilzeitlich arbeiten kann oder der finanzielle Bedarf wegen Kindern grösser ist.

Die durchaus berechtigte Forderung, der Mindestlohn solle so hoch sein, dass man davon leben könne, kann sich jedoch nur auf vollzeitarbeitende, alleinstehende Arbeitnehmer beziehen. Deren Anteil nimmt aber bekanntlich zugunsten der Teilzeitbeschäftigung und einer Vielzahl von Minijobs Jahr für Jahr ab. "Armut trotz Arbeit" ist somit kein sehr verbreitetes Phänomen. Von einem Mindestlohn, der zu diesem Zweck eingeführt würde, wären daher auch relativ wenige Arbeitnehmer betroffen.

Zweitens ist der Einfluss des Staates an einer entscheidenden Stelle begrenzt. So hat er mit der Festlegung des Mindestlohns vielleicht die Möglichkeit, ein die Armut bekämpfendes, gerechteres Lohnniveau zu erzwingen. Die Bereitstellung von Arbeit zu diesem Lohnniveau durch die Unternehmungen kann er jedoch nicht gesetzlich verordnen. Dass Arbeitsplätze verlorengehen könnten - Kollege Freitag hat es erwähnt - oder manche in den Schwarzmarkt verschoben werden, ist mindestens anzunehmen. Gerade im Gastgewerbe - Kollege Levrat hat den Tourismus angesprochen - könnte ein gesetzlich festgelegter Minimallohn viele Betriebe [PAGE 858] in eine finanzielle Notlage bringen und möglicherweise sogar deren Ende bedeuten. Dies dürfte weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber sein.

Die Einführung von Mindestlöhnen verfehlt also in all diesen Fällen ihr Ziel, Armut trotz Arbeit zu verhindern und "gerechte" Löhne zu garantieren. Des Weiteren birgt der gesetzliche Mindestlohn ausserdem das nicht zu unterschätzende Risiko, dass genau jenen Arbeitnehmenden die Teilhabe am Arbeitsmarkt erschwert wird, denen man eigentlich bessere Einkommens- und Erwerbsperspektiven ermöglichen wollte, nämlich den Geringqualifizierten; dann nämlich, wenn die eigene Produktivität nicht dem sogenannten gerechten Lohnniveau entspricht. Genau in diesen Fällen zeigt sich auch der Vorteil von Löhnen, die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt worden sind. Branchen-Mindestlöhne beruhen darauf, dass die Vertragspartner sehr genau wissen, wie hoch ein solcher Lohn sein darf, ohne dass er negative Folgen hervorruft. Und schliesslich sollte man auch das Risiko der Sogwirkung für ausländische Arbeitnehmer nicht unterschätzen, die bei höherer Qualifikation bereit wären, zum schweizerischen Mindestlohn eine Tätigkeit anzunehmen, und damit gleichzeitig schweizerische Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt drängen könnten.

Es wurde von Kollege Levrat die Situation in Deutschland erwähnt. In Deutschland wurden während des Wahlkampfes vonseiten der Vertreter aller politischen Parteien auch bezüglich Mindestlohns verschiedene Versprechungen gemacht. Man muss allerdings beachten, dass man in Deutschland von einem Mindestlohn von 8,50 Euro und nicht von 22 Franken pro Stunde spricht. Im Unterschied zur Schweiz verfügt Deutschland über ein anders ausgestaltetes Sozialsystem, aus welchem einem Haushaltseinkommen nicht die gleichen Transferzahlungen zugesteuert werden wie in der Schweiz. Der Vergleich zwischen der Schweiz und Deutschland lässt sich deshalb nicht so einfach machen.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass sich das Versprechen der Initiative nicht einlösen lässt. Die damit verbundenen Nachteile führen selbst für die von der Initiative betroffenen Arbeitnehmenden sogar zu unerwünschten Kollateralschäden. Deshalb sage ich Nein zu staatlich festgelegten Löhnen! Diese sollen besser durch die Sozialpartner ausgehandelt werden - eigenständig und ohne staatliche Einflussnahme. Ich möchte zwar durchaus einräumen, dass diesbezüglich ein gewisser Handlungsbedarf in unserer Gesetzgebung besteht. Mit der Kommissionsmotion hat man einen Anfang gemacht, Verbesserungen in diese Richtung zu erwirken.

Den Arbeitnehmern verschafft dies in aller Regel die bessere Mitsprache bei den für sie wichtigen Fragen der betriebsinternen Lohnfindungs- und Sozialpolitik. In den Fällen, in denen trotz vollzeitlicher Erwerbstätigkeit und bei fehlendem Branchenminimallohn Armut entsteht - es gibt solche Fälle, und ich bin auch der Meinung, dass es in diesen Fällen einen Handlungsbedarf gibt -, hat der Sozialstaat für ein ausreichendes Familieneinkommen aufzukommen. Prämienverbilligungen, steuerliche Entlastungen, Ausbildungsbeiträge, der Anspruch auf Sozialhilfe, die kein Almosen ist, aber auch Leistungen von Sozialversicherungen tragen dazu bei. Entscheidender als der gesetzlich festgelegte Minimallohn ist letztlich nämlich das verfügbare Haushaltseinkommen.

Weil die Initiative nicht die Differenzierungen zulässt, wie sie in Deutschland diskutiert werden - nämlich branchenspezifisch und regional differenziert und auch in der Höhe variabel, all diese Möglichkeiten eröffnet die Initiative nicht -, stelle ich mich hinter die Mehrheit und empfehle die Ablehnung der Initiative.