Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-09-24
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-24
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission ja einen Zusatzbericht des Seco erhalten, eine Analyse der Tieflohnbranchen und der Möglichkeiten im Bereich der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Ich fand diesen Bericht sehr informativ und sehr hilfreich, weil er doch einige Behauptungen und Mythen zu diesem Thema widerlegt hat. Ich möchte auf einige dieser Behauptungen und Mythen kurz eingehen und dann gerne auch noch kurz zum Votum von Kollege Levrat Stellung nehmen.
Zum einen zeigt der Bericht, dass es eigentlich keine sogenannten Tieflohnbranchen gibt, also Branchen, in denen generell tiefe Löhne ausgerichtet werden. Es gibt Branchen, die eine breite Lohnstruktur aufweisen, in denen es also auch tiefere Löhne gibt. 2010 hatten lediglich 9 Prozent der Beschäftigten einen Stundenlohn von unter 22 Franken. Es wurde erwähnt: Am häufigsten war dies im Coiffeur- und Kosmetikgewerbe der Fall, auch in Wäschereien und in der Reinigungsbranche, in der Hotellerie und in der Landwirtschaft. Wir sprechen hier von Branchen mit tiefer Wertschöpfung, von Branchen, in denen im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt ohnehin tiefere Löhne bezahlt werden.
Der Detailhandel, der mir als Präsidentin der Swiss Retail Federation ja nahesteht, der immer im Fokus steht, ist keine Tieflohnbranche per se. Der Detailhandel ist die zweitgrösste Wirtschaftsbranche der Schweiz. Es gibt 370 000 Beschäftigte, und der Anteil der Löhne unter 22 Franken liegt gemäss Bericht nur bei 14 Prozent. Das heisst, es ist auch dies ein Mythos, der im Bericht entkräftet wird.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Unternehmensgrösse eine Rolle spielt. Das Lohngefüge in einem Gewerbebetrieb mit weniger als fünf Beschäftigten kann ja nicht mit jenem in einem Konzern aus einer wertschöpfungsstarken Branche verglichen werden. Interessant ist auch, dass ein Lohn von unter 22 Franken vor allem bei Jugendlichen unter 25 Jahren anzutreffen ist. Es ist also auch ein Einstiegsphänomen. Es ist auch ein Phänomen bei ausländischen Arbeitskräften.
Wenn man jetzt einen staatlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde festlegen würde, träfe es gerade junge Leute, die ihre Ausbildung eben erst abgeschlossen haben: Ein Gewerbetreibender würde es sich zweimal überlegen, ob er einen Lernenden nach dem Lehrabschluss weiterbeschäftigt. Ein staatlich fixierter Mindestlohn, der keinen Unterschied zwischen den Branchen und zwischen den Regionen machte, würde den Berufseinstieg junger Menschen gefährden. Zudem hätte ein solcher Mindestlohn, der international spitze wäre, das wurde bereits ausgeführt, eine nicht unerhebliche Sogwirkung auf bildungsferne Arbeitnehmer.
Von Kollege Levrat wurde die CDU zitiert: In ihrer heutigen Ausprägung, Herr Levrat, dürfte die CDU Ihnen näher stehen als mir. Die SPD, auch das wurde ausgeführt, hat einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beantragt. Die CDU/CSU hat sich auf einen Mindestlohn geeinigt, der nicht flächendeckend ist, sondern in gewissen Branchen gilt, in denen keine Tarifverträge bestehen und sehr tiefe Löhne bezahlt werden. Man kann hier also nicht vom "gleichen Modell" sprechen.
Ein Vergleich der Mindestlöhne ist schon interessant: In Bulgarien sind es umgerechnet 191 Franken - nicht am Tag, sondern im Monat. In Luxemburg beträgt der Mindestlohn umgerechnet 2248 Franken; auch kaufkraftbereinigt ist das immer noch 35 Prozent unter dem Mindestlohn, den Sie vorschlagen. Wenn man einen Mindestlohn festlegen würde, der international dermassen heraussticht, wäre das für den Standort Schweiz schädlich.
Eine derartige Verteuerung der Lohnkosten hätte sicher zur Folge, dass im Zweifelsfall schwächere Arbeitnehmer nicht mehr eingestellt würden. Es könnten auch Arbeitsplätze verlagert werden, wir haben das ja in Kroatien gesehen - Kollege Levrat war auch dabei -: Wir haben dort einen Betrieb besucht, einen St. Galler Metallverarbeiter, der an einer sogenannten verlängerten Werkbank Arbeitnehmer in Kroatien beschäftigt, damit er die Arbeitsplätze in der Schweiz überhaupt halten kann. Wenn er alle Arbeitsplätze in der Schweiz hätte, käme ihn das zu teuer zu stehen. Wir würden den Arbeitnehmern mit einem solchen Mindestlohn also wirklich einen Bärendienst erweisen.
Wir haben in der Schweiz eine flexible Lohnbildungspolitik: Sie basiert auf Vertragsfreiheit, sie berücksichtigt die wirtschaftlichen Realitäten der einzelnen Branchen und trägt [PAGE 859] damit massgeblich zu einem sehr hohen Beschäftigungsgrad bei. Löhne und Arbeitsbedingungen sind Verhandlungssache und liegen in der Verantwortung der Sozialpartner.
Herr Levrat hat gesagt, dass das Primat der Sozialpartnerschaft bleiben soll. Es bleibt aber nicht, weil wir dann zwar vielleicht einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln, aber in diesem Gesamtarbeitsvertrag schon zwingend ein Mindestlohn vorgeschrieben ist. Wenn Sie den GAV Gastro nehmen, sehen Sie dort keinen Mindestlohn von 4000 Franken. Hier hätte man dann also doch eine relativ klare Intervention. Sie haben auch gesagt, Herr Levrat, 51 Prozent der Gesamtarbeitsverträge würden keinen Mindestlohn kennen. Das steht jetzt für mich etwas im Widerspruch zu dem, was Sie vorher gesagt haben, wonach die Sozialpartner das aushandeln sollten. Hier sagen Sie ja gerade, dass in einem Gesamtarbeitsvertrag zwingend ein Mindestlohn von 4000 Franken festgelegt werden müsse. Das ist auch eine Einschränkung des Handlungsspielraumes zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Konkret heisst das: Gesetz vor Vertrag - und das lehne ich ab. Der Wohlstand in unserem Land basiert auf der weltweit höchsten Erwerbsquote und sicherlich, da bin ich mit Herrn Levrat einverstanden, auch auf der politischen Stabilität und auf unserem hervorragenden Berufsbildungssystem, aber nicht auf staatlich fixierten Mindestlöhnen. Die Initiative bewirkt einen Umbau des Schweizer Arbeitsmarktes, was aus meiner Sicht abzulehnen ist.
Vielleicht noch folgender kurzer Gedanke: Sie haben zuerst gesagt, Herr Levrat, ein Mindestlohn von 4000 Franken sei eine soziale Notwendigkeit. Meines Erachtens haben wir hier eine fundamentale Differenz: Ein Lohn soll anständig sein, hier möchte ich keinen Zweifel im Raum lassen, aber rein ökonomisch gesehen ist ein Lohn der Preis für eine Leistung. Ein Lohn ist nicht eine Sozialleistung. Daneben gibt es dann Sozialleistungen und auch Transferzahlungen; Kollege Engler hat das geführt. Ich möchte hier nicht ausführlicher werden und das noch einmal wiederholen. Zusammengefasst meine ich, dass ein solcher Mindestlohn den Schweizer Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen würde.
Ich möchte Sie bitten, diese Initiative abzulehnen.