preparatory:AB 143323
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Solange es keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs "Biopflanzenzüchtung" und Kriterien für die Unterscheidung von konventioneller Züchtung gibt, sieht der Bundesrat keine Möglichkeit für deren spezifische Förderung. Die Förderung einer einzelnen Züchtungsmethode würde andere Methoden in unzulässiger Weise diskriminieren. Entscheidend ist, dass für jede landwirtschaftliche Anbauform, ob Bio oder Extenso oder nach ökologischem Leistungsausweis arbeitend, geeignete Sorten zur Verfügung stehen. Das ist nach Kenntnis des Bundesrates derzeit der Fall. Ob diese Sorten aus konventioneller Züchtung oder Biozüchtung stammen, ist zweitrangig. Mit den Züchtungsprogrammen bei Agroscope stellt der Bund der schweizerischen Landwirtschaft bei wichtigen Kulturpflanzenarten gesunde, wirtschaftlich kompetitive Sorten zur Verfügung.
Zur inländischen Saatgutproduktion: Der Bund fördert die inländische Saatgutproduktion für Futterpflanzen, Kartoffeln und Mais über spezielle Anbaubeiträge. Über die heute [PAGE 666] geltenden, allgemeinen Zollabschöpfungen für Getreide ist auch das Saatgetreide geschützt. Bei Kartoffeln und Getreide herrscht daher nahezu Eigenversorgung. Bei in der Schweiz nicht vermehrten Pflanzenarten kann dank dem Agrarabkommen Schweiz-EU hochwertiges Saatgut geeigneter Sorten frei von nichttarifären Handelshemmnissen aus der EU bezogen werden.
Zu Ziffer 3 der Motion, zur gentechnikfreien Saatgutproduktion: Das EVD und das UVEK sind vom Bundesrat beauftragt, den Entwurf einer Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu erarbeiten. Die Sicherstellung einer GVO-freien Saatgutproduktion und damit der Wahlfreiheit der Verbraucher hat höchste Priorität.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, uns mit einem Auftrag zur Abfassung eines zusätzlichen Berichtes zu verschonen. Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen.