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AB 14343

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-20

Wortprotokoll

Ich bin mit Ihnen einverstanden, Herr Suter. Nur etwas muss ich korrigieren: Es geht eben gerade darum, dass wir nicht 26 Monitoringstellen, sondern eine einzige solche Stelle haben. Diese ist im Aufbau. Wir [PAGE 1091] bauen sie auf, ohne dass wir die Strafverfolgungskompetenzen von den Kantonen zum Bund verlagern müssen. Ich muss noch einmal betonen: Die Motion Aeppli Wartmann will, dass inskünftig der Bundesanwalt und die Bundeskriminalpolizei - und nicht mehr die kantonalen Behörden - diese Fälle vor Gericht bringen. Das ist die Differenz. In allen anderen Punkten bin ich einverstanden: dass wir hier verstärken müssen, dass gerade im internationalen Bereich der Bund die Ansprechstelle sein muss, dass der Bund die Koordination vornehmen muss. Das ist alles unbestritten. Aber das können wir machen, auch wenn letztlich die kantonalen Strafverfolgungsbehörden vor Gericht gehen. Da brauchen wir keine Kompetenzverschiebung. Wenn es um organisierte Kriminalität im grossen Stil geht - womit übrigens oft ein Zusammenhang besteht, wenn die Fälle international sind - dann liegt die Zuständigkeit bei uns.

Es geht einzig darum: Wollen Sie, dass inskünftig der Bundesanwalt und die Bundeskriminalpolizei solche Fälle vor dem Bundesstrafgericht behandeln, oder wollen Sie diese Fälle in den Kantonen belassen, wo es gemäss unseren Informationen eben keine Probleme gibt?

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