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Binder Max · Nationalrat · 2012-06-01

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Geschäft um den Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 05.3232. Vielleicht braucht es ein Wort zur Vorgeschichte, weil das Geschäft doch relativ alt ist.

Man könnte sagen, es begann im Jahre 2003. Ständerat Maissen reichte im Dezember 2003 die parlamentarische Initiative 03.465 ein. Sein Anliegen war die Schaffung einer Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Seine Motivation dazu war im Wesentlichen die Schliessung kleiner Poststellen, die Schliessung von Bahnhöfen für den Güterverkehr und vor allem die Frage, ob neue Kommunikationstechnologien nur in Städten und Agglomerationen und nicht auch in peripheren Landesteilen verfügbar sein sollten.

Die KVF des Ständerates wurde mit der Vorprüfung beauftragt; sie sistierte die Vorprüfung allerdings, um den Bericht "Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)" des Bundesrates abzuwarten. In diesem Bericht vom Sommer 2004 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Service-public-Leistungen nicht pauschal, sondern spezifisch in den einzelnen Gesetzen definiert werden sollten; das geschieht heute denn auch, z. B. im Post-, im Fernmelde- und auch im Eisenbahngesetz.

Die KVF des Ständerates wollte den Auftrag daraufhin mit einer Kommissionsmotion, der Motion 05.3232, an den Bundesrat weitergeben. Diese Motion wurde von den Räten im Sommer 2005 bzw. im Frühling 2006 angenommen. Gemäss seinem Bericht tat sich der Bundesrat mit der Umsetzung der Motion dann allerdings etwas schwer. Erst im Jahre 2010 eröffnete er eine Vernehmlassung zu einer allfälligen Verfassungsbestimmung. Gestützt auf die überwiegend ablehnenden Stellungnahmen entschied der Bundesrat im Sommer 2011, dem Parlament definitiv keine Vorlage zu unterbreiten. Am 5. September 2011 entschied die KVF des Ständerates, der parlamentarischen Initiative Maissen dennoch Folge zu geben.

Ihre Kommission hat das Geschäft anlässlich der Sitzung vom 17. April dieses Jahres beraten. Dabei hat Herr Ständerat Bieri den positiven Entscheid der KVF des Ständerates vertreten. In der Diskussion Ihrer Kommission kam klar Folgendes zum Ausdruck:

1. Es geht nicht um die Frage "Grundversorgung - ja oder nein?".

2. Grundversorgung wird oft auch missverstanden.

3. Grundversorgung, da ist die Kommission einstimmig der gleichen Meinung, soll allen Einwohnern in allen Landesteilen zugänglich sein.

4. Der heutige Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung begründet die Grundversorgung bereits, indem es dort heisst: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen."

5. Es gibt sektorielle Verfassungsartikel, die zusätzlich Elemente der Grundversorgung enthalten, so im Post- oder Fernmeldebereich.

Wie gesagt, war die Vernehmlassung sehr ernüchternd ausgefallen. 41 von 63 Stellungnahmen haben sich gegen die Schaffung einer neuen Verfassungsbestimmung ausgesprochen. Bei den Kantonen sagten 14 von 22 Nein, bei den Parteien sagten 4 von 7 Nein, übrigens auch die CVP, die Partei [PAGE 850] von Herrn Maissen. Von den weiteren Teilnehmern der Vernehmlassung sagten 23 von 34 Nein.

Für die Kommission stellte sich die Frage, ob Handlungsbedarf bestehe oder nicht. Mit 12 zu 11 Stimmen kam die Kommission zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf gegeben sei.

Was waren die Gründe für diesen Entscheid? Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Grundversorgung heute im ganzen Land gut funktioniert, dass die Grundversorgung besser, konsequenter und selbstverständlich auch detaillierter in den entsprechenden Gesetzen geregelt und verankert werden kann und dass ein neuer Verfassungsartikel lediglich rein deklaratorischen Charakter haben kann. Das heisst also, dass ein neuer Verfassungsartikel gar nichts bewirkt.

Auch in der Gesetzesmechanik wäre ein neuer Verfassungsartikel völlig falsch und aus meiner Sicht auch etwas fremd. Im Normalfall werden zuerst ein Verfassungsartikel, dann die entsprechenden Gesetzesartikel mit der detaillierteren Absicht des Verfassungsartikels und allenfalls noch eine Verordnung zum Gesetz gemacht. Hier wäre der umgekehrte Weg der Fall. Man würde also aus Gesetzen, die bereits bestehen, oder allenfalls vielleicht auch aus sektoriellen Verfassungsbestimmungen einen neuen Verfassungsartikel konstruieren, der wie gesagt gar nichts bewirken würde, also nur deklaratorischen Charakter hätte.

Die Kommission kam, wie auch die Teilnehmer der Vernehmlassung und der Bundesrat, aus all diesen Gründen zum Schluss, dass hier kein Handlungsbedarf bestehe.

Die Kommission entschied mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Dementsprechend beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion 05.3232 abzuschreiben.

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