Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-06-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-06-10
Wortprotokoll
Ich werde auf die Motionen selbst nicht eingehen; ich schliesse mich in allem Herrn Maissen an.
Ich möchte nur die Frage beantworten: Wir haben sie verwaltungsintern abgeklärt, mit dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesamt für Migration. Wir haben auch mit Völkerrechtlern diskutiert. Unterschiedliche Juristen haben unterschiedliche Auffassungen, das ist so. Wir sind letztendlich zur Überzeugung gekommen, dass das Freizügigkeitsabkommen den Niederlassungsvereinbarungen vorgehen muss. Der Grundsatz "Lex posterior derogat priori" gilt. Die Niederlassungsvereinbarungen stammen zum Teil aus den Dreissiger- oder den Fünfzigerjahren. Das Freizügigkeitsabkommen ist ja auch im Verhältnis zwischen den anderen europäischen Staaten, die untereinander auch Niederlassungsvereinbarungen hatten, an die Stelle dieser Vereinbarungen getreten. Von daher geht für uns das Freizügigkeitsabkommen in diesem Bereich allen Niederlassungsvereinbarungen vor. Wir müssen sie an sich nicht kündigen; unseres Erachtens sind sie einfach durch das Freizügigkeitsabkommen abgelöst worden.
Wenn wir es nicht so auslegen würden, wäre das Resultat schon etwas fragwürdig. Dann hätten wir Niederlassungsverträge, die nach fünf Jahren eine Niederlassung gewähren, und die europäischen Staaten untereinander hätten strengere Regelungen als wir, würden dann also bei Arbeitslosigkeit nur noch einmal eine Verlängerung um ein Jahr vornehmen. Nach einjähriger Arbeitslosigkeit hätte man dann also keinen Anspruch auf Niederlassung mehr. Von daher kann es nicht anders sein, als dass auch für die Schweiz das Freizügigkeitsabkommen den Niederlassungsvereinbarungen vorgeht. Wir wenden es jetzt so an.