Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-06-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-06-10
Wortprotokoll
Dass das Problem existiert, ist unbestritten. Die Lösungen sind nicht ganz einfach. Wir haben auch nicht einfach nichts gemacht. Ich möchte Ihnen im Sinne einer Zwischenbilanz sagen, wo wir stehen, was nach unserer Auffassung möglich ist und was nicht.
Richtig ist die Feststellung, dass der Markteinbruch gross ist. In den letzten fünf Jahren ist dieser Markt um 30 Prozent geschrumpft; der Markteinbruch ist also enorm. Eines der Hauptprobleme ist das Filesharing, das ist unbestritten. In Frankreich hat man es mit der "Loi Hadopi" versucht, der Schaffung einer "Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet"; diese Massnahme ist hier erwähnt worden. Man hat dann aber gesehen, dass die Umsetzung doch relativ schwierig und auch nicht ganz zielführend sein könnte; die Praktikabilität ist zu hinterfragen, auch die Fragen der richterlichen Überprüfung, der Notwendigkeit und der Betriebskosten, die enorm hoch wären, sind offen. Es stellt sich hier gemäss Auskunft offensichtlich die Frage, ob die Relation von Aufwand und Nutzen ausgewogen ist.
Es ist auch überprüft worden, ob ein Internetfilter eine Lösungsmöglichkeit sein könnte. Solche Internetfilter gibt es; das ist eine neue Technologie, die aber auch dazu führt, dass die Datenübertragung sehr stark verlangsamt wird, was wiederum bei Unternehmen zu Schwierigkeiten führen würde, sodass man dort wieder ein Problem hätte. Es gäbe weiter die Möglichkeit einer Flatrate, einer Globallizenzvergütung auf Mobiltelefonen; man könnte sich einen Systemwechsel vom traditionellen Urheberrechtssystem, das wir heute haben, zu einer Vergütungslösung überlegen, was aber mit internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar wäre. Frau Ständerätin Sommaruga hat erwähnt, dass die Vergütung auf Mobiltelefonen demnächst Realität werden wird; mindestens gehen wir davon aus. Die Verwertungsgesellschaften haben der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten den Tarif 4e zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet. Das würde also heissen, dass auf Mobiltelefonen dann eine solche Vergütung bezahlt werden müsste.
Sie haben schon einmal eine intensive Debatte zu diesen Fragen geführt. Sie haben dort alles abgelehnt, was den Privatgebrauch einschränken würde. Sie wollten auch nicht einfach alle Konsumentinnen und Konsumenten mit einer umfassenden Massnahme kriminalisieren. Das waren Entscheide, die man im Hinblick auf die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes, die Mitte 2008 in Kraft getreten ist, ja diskutiert und gefällt hat.
Herr David hat gesagt, dass der Hinweis, dass das Urheberrecht dem Urheber die Möglichkeit gibt, gegen Anbieter und auch gegen Betreiber von Filesharing-Plattformen vorzugehen, eine theoretische Möglichkeit sei. Bei Musikern sei das praktisch nicht durchsetzbar, auch weil die Musiker ja in der Regel nicht die Mittel dazu haben, gegen Plattformbetreiber vorzugehen. Das ist seine Begründung. Es ist in der Vielzahl der Fälle wahrscheinlich tatsächlich eine Schwierigkeit, dass das Vorgehen gegen Plattformbetreiber nicht ganz einfach sein dürfte. Trotzdem sehe ich im Moment einfach keine andere Möglichkeit, keinen anderen pragmatischen Weg, als über das Urheberrecht vorzugehen und auf diese Weise eine Lösung zu suchen.
Dann geht es natürlich auch um die Mittel, die eingehen. Es sind unter diesem Titel doch erheblich mehr Mittel eingegangen. Laut dem Branchenverband IFPI sind die Einnahmen aus der Online-Verwertung von Musik in den letzten sechs Jahren von 20 Millionen Dollar auf 4,2 Milliarden Dollar angestiegen und machen nun 27 Prozent der Einnahmen aus. Irgendwo liegt ja dieses Geld dann, und eigentlich sollte es bei den Urhebern liegen und nicht bei den Verwertungsgesellschaften. Wir haben Ihnen ja bereits einmal Zahlen dazu aufgearbeitet - ich weiss nicht mehr, in welchem Zusammenhang das war -, wie viele Mittel bei den Verwertungsgesellschaften liegenbleiben. Hier muss man einfach die Frage noch einmal stellen.