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Janiak Claude · Ständerat · 2013-09-25

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat macht geltend, dass mit den durch die Kantone der Nordwestschweiz verlangten Ausbauten im Laufental ein Teil eines Angebots vorgezogen würde, welches erst mit einem späteren Horizont von Step geplant ist. Er macht damit implizit geltend, die Nordwestschweizer seien schlechte Verlierer, nachdem sie mit ihren Forderungen bei Fabi nicht durchgedrungen seien. Der Bundesrat und vor allem auch die SBB machen es sich damit meines Erachtens zu einfach. Angesichts des Projekts Léman 2030 geht es nicht um Verbesserungen in der Zukunft, sondern darum, Verschlechterungen gegenüber dem Status quo zu verhindern. Léman 2030 führt dazu, dass der Korridor Basel-Delsberg-Biel-Genf der Situation ausgesetzt wird, dass sich mit der ZEB-Massnahme in Lausanne eine Angebotsverschlechterung für den Korridor insgesamt ergibt. Eine Direktverbindung zwischen der zweit- und der drittgrössten Stadt der Schweiz entfällt; gleichzeitig untersagt das Gesetz aber eine Vorfinanzierung zur Abminderung der Nachteile.

Gemäss Schreiben des Bundesamtes für Verkehr an die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft ist gemäss Artikel 58c des Fabi-Gesetzes eine Vorfinanzierung nur dann möglich, wenn die Realisierung oder die Projektierung einer Massnahme durch die Bundesversammlung beschlossen ist. Beim vorliegenden Projekt einer Doppelspur im Laufental ist dies jedoch nicht der Fall, weder Projektierung noch Realisierung sind in Step 2025 enthalten. Eine Vorfinanzierung, so das Bundesamt für Verkehr, sei daher nicht möglich; als einziger Ausweg verbleibe die vollständige Finanzierung der Massnahme durch den Kanton bzw. durch die Kantone.

Abgesehen davon, dass Fabi noch nicht in Kraft ist, betreffen diese Bedingungen, die an Vorfinanzierungen gestellt werden, den Sachverhalt, dass sich eine Region frühzeitig für Verbesserungen engagieren will, nicht aber den Sachverhalt, dass Verschlechterungen verhindert werden müssen. Für die Haltung des Bundesamtes besteht bei uns keinerlei Verständnis. Sollte der Bund auf seiner Haltung beharren, wäre frühestens 2018 ein Bundesbeschluss zu einer Doppelspur möglich, und dies auch nur, falls die Doppelspur im Laufental in Step 2030 aufgenommen würde. Eine Inbetriebnahme würde sich somit frühestens auf 2026 ergeben können. Damit würden sich die Angebotsverschlechterungen gegenüber dem Status quo im Laufental infolge der ZEB-Massnahme "Umbau Bahnhof Lausanne" über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken, und dies im besten Fall. Das ist für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Laufental verheerend.

Weshalb kann der Bundesbeschluss zur Bahn 2000, welcher auch die Doppelspur im Laufental beinhaltete, nicht als rechtsgültiger Beschluss der Bundesversammlung herbeigezogen werden? Jener Artikel wurde zwar wieder gestrichen und ins ZEB-Gesetz übertragen, aber wenn es darum geht, dass es einen Bundesbeschluss braucht, dann ist juristisch zu prüfen, ob dazu nicht auch der alte Beschluss zur Bahn 2000 taugt.

Im ZEB ist nach wie vor die Angebotsverbesserung Basel-Biel enthalten, allerdings ohne konkrete Infrastrukturmassnahme. Die ZEB-Massnahme im Bahnhof Lausanne bewirkt nun aber, wie erwähnt, eine deutliche Angebotsverschlechterung zwischen Basel und Biel und dann weiter nach Genf. Es geht also, ich kann das nur wiederholen, nicht um Verbesserungen, sondern um die Verhinderung von Verschlechterungen. Die Vertröstung auf den Endzustand mit dem Horizont 2025 in der Antwort auf die Interpellation ist gelinde gesagt eine Zumutung für die Nutzer einer Strecke, die immerhin die zweit- und die drittgrösste Stadt der Schweiz direkt miteinander verbindet. Der Bundesrat geht in seiner Antwort zur Interpellation auf keinen dieser Punkte, die ich aufgeführt habe, auch nur mit einem Wort ein. Er ist sich, so muss ich schliessen, offenbar nicht bewusst, dass wir es hier mit einer Verschlechterung des Status quo zu tun haben, hervorgerufen durch einen Ausbauschritt in Lausanne.

Es geht also in keiner Weise darum, etwas zu erreichen, was bei der Behandlung von Fabi noch nicht erreicht werden konnte. Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Nordwestschweiz erwartet vom Bundesrat deshalb die notwendige Flexibilität, damit nicht eine ganze Region bezüglich des Eisenbahnangebots bestraft wird, weil die SBB einen Ausbauschritt nur umsetzen zu können glauben, indem sie das Angebot zwischen der zweit- und der drittgrössten Stadt der Schweiz schlicht und einfach massiv verschlechtern. Der Bundesrat kann nicht erwarten, dass der Kanton Basel-Landschaft oder eine zu definierende Gruppierung von Kantonen diese Bahninfrastruktur vollumfänglich selber vorfinanziert, ohne jede Zusicherung, dass diese Kosten dereinst vom Bund übernommen werden. Deshalb besteht die Erwartung, dass hier der Bund, also zuerst einmal das Bundesamt, doch ein bisschen seine Haltung überdenkt, sich flexibel zeigt und zur Kenntnis nimmt, dass wir es nicht mit Verbesserungen für die Zukunft, sondern mit Verschlechterungen gegenüber dem Status quo zu tun haben.