Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-16
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass der Entwurf des Bundesrates wirklich kein Basar ist. Es ist, wie Frau Diener es gesagt hat: Hinter der Formulierung des Bundesrates liegt ein Konzept. Wie ich es eingangs gesagt habe: Es gibt hier beim Bürgerrecht die eine Seite, die eben möglichst viele, möglichst rasche Einbürgerungen will, und es gibt die andere Seite, die möglichst wenige Einbürgerungen will. Ich glaube, das Konzept des Bundesrates nimmt eben das auf, was uns alle verbindet: Wir wollen die Integrationsanforderungen erhöhen. Das hat der Bundesrat gemacht, indem er eben die Niederlassungsbewilligung als eine Voraussetzung für ein Einbürgerungsgesuch eingefügt hat. Das wurde auch kritisiert, ich nehme das zur Kenntnis. Hier ist der Bundesrat aber eben der Meinung, das sei als zweitletzte Stufe vor der Einbürgerungsmöglichkeit für die Integration bzw. für die Feststellung erforderlich, dass eine Integration bereits weitgehend erfolgt ist; deshalb haben wir dieses Kriterium eingefügt.
Wir haben die Integrationsanforderungen mit der Niederlassungsbewilligung erhöht und umgekehrt aber gesagt: Dann kann man - da muss aber eben sehr viel Anstrengung dahinter sein - bereits nach acht Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellen. Herr Föhn, ich muss Ihnen echt sagen: Zwölf Jahre sind ja das, was wir heute haben. Wenn dann aber zusätzlich noch die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung erforderlich ist, habe ich Verständnis für all diejenigen, die sagen: "Dann brauche ich dieses Gesetz nicht." Das ist dann nur noch Verschärfung, ohne dass die Betroffenen etwas gewinnen. Ich bin der Meinung, wir haben im System unseres Landes immer wieder gut mit Anreizen gearbeitet. Wir belohnen diejenigen, die sich bemühen, die sich anstrengen. Gleichzeitig sagen wir: Diejenigen, die sich nicht anstrengen, sollen sich am Schluss gar nicht einbürgern lassen können oder wie bisher halt ihre zwölf Jahre warten - und das werden sie auch weiterhin tun. Diejenigen, die sich anstrengen, erhalten aber eben diese Möglichkeit. Deshalb gehören das Erfordernis der C-Bewilligung - als Voraussetzung, als zusätzliche Erhöhung der Anforderungen - und die gleichzeitige Möglichkeit, bereits nach acht Jahren ein Gesuch zu stellen, eben zusammen.
Wenn Sie jetzt gemäss Kommissionsminderheit und Nationalrat sagen, zehn Jahre Aufenthalt sei ein Kompromiss, muss ich Ihnen erwidern: Das tönt nach Kompromiss, weil zwischen zwölf und acht zehn schön in der Mitte liegt. Aber wir haben mit der C-Bewilligung als Voraussetzung eben eine Erhöhung vorgenommen. Wenn Sie sich jetzt für die zehn Jahre entscheiden, wie es der Nationalrat getan hat, dann entfällt der Anreiz weitgehend, dann ist er einfach weg. Dann können Sie sagen: Okay, zehn Jahre ist ein bisschen weniger als heute. Auf der anderen Seite haben Sie aber die Niederlassungsbewilligung, auf die man ja üblicherweise ohnehin zehn Jahre warten muss, bis man sie erhält. Nur diejenigen, die sich bereits vorher bemüht haben, können ja die Niederlassungsbewilligung schon früher erhalten. Wenn Sie das ändern, haben Sie einfach den Anreiz weggenommen. Ich finde das schade. Wenn man immer sagt, man wolle diejenigen einbürgern, die gut integriert seien, das sei wichtig, man wolle die Anforderungen erhöhen und den Leuten sagen, dass man von ihnen Integration erwarte, dann sollte man konsequenterweise auch sagen: Diejenigen, die sich bemühen, bekommen auch etwas dafür. Das ist das Konzept des Bundesrates.
Den anderen Aspekt in Buchstabe b, dass man, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt, in den letzten fünf Jahren eine Wohnsitzpflicht in der Schweiz von mindestens drei Jahren hat, können wir unterstützen. Das ist, wie Frau Diener sagte, in der Tat eine leichte Verschärfung, aber ich glaube, damit könnte man leben. Der Bundesrat wollte "ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs". Was die Kommissionsmehrheit hier vorschlägt, ist übrigens geltendes Recht. Damit haben wir keine schlechten Erfahrungen gemacht, das kann man so übernehmen.
Ich bitte Sie wirklich, nach dem Konzept mit den Anreizen zu arbeiten. Dann haben Sie etwas Gutes getan, und das erst noch gratis. Das kostet Sie gar nichts. Mit diesen Anreizen können Sie Integrationsbemühungen fördern.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit und den Bundesrat zu unterstützen.