Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-16
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-16
Wortprotokoll
Unser Land hat im Vergleich zu den meisten anderen Ländern einen relativ hohen Ausländeranteil von 22 Prozent der Gesamtbevölkerung, wobei jährlich netto an die 60 000 bis 70 000 Personen einwandern. Diese ausländischen Staatsbürger und Zuzüger leben und arbeiten hier. Wir haben deshalb alles Interesse, dass Ausländer sich möglichst rasch und gut integrieren und dass es keine Ghettoisierung gibt. Gut integriert zu sein heisst meiner Einschätzung nach erstens, Land, Leute und deren Kultur zu kennen und am sozialen Leben teilzunehmen; zweitens, unsere Rechtsordnung zu respektieren; drittens, eine Landessprache zu verstehen und sich im Alltag auch in dieser Sprache verständigen zu können; und viertens, einer Arbeit nachzugehen.
Der letzte Schritt einer erfolgreichen Integration ist die Einbürgerung. Die Messlatte darf hier ohne Weiteres etwas höher - höher auch als bisher - gelegt werden. Ebenso ist es hier richtig und wichtig, dass an die Erteilung des Bürgerrechts gewisse schweizweit geltende Minimalanforderungen gestellt werden. Diese schweizweit geltenden Voraussetzungen sind für die Kohärenz der Rechtsordnung und deren Anwendung in allen Landesteilen notwendig. Gleichzeitig soll den Kantonen erlaubt werden, neben den in der Bürgerrechtsgesetzgebung festgehaltenen Mindestanforderungen zusätzliche Integrationskriterien vorschreiben zu können.
Die Vorlage erfüllt nach den Beratungen in der Kommission diese föderalistischen Anforderungen; wir machen ja auch einen entsprechenden Antrag, was die Möglichkeit der Kantone anbelangt, zusätzliche Kriterien einzuführen. Was die inhaltlichen Anforderungen und Voraussetzungen anbelangt, welche an den einzelnen Gesuchsteller gestellt werden, so unterstütze ich - mit einer Ausnahme - die Anträge der Kommissionsmehrheit, welche meines Erachtens ausgewogen sind. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen: Wir haben vier Sitzungen durchgeführt und vor allem auch verschiedene Kreise, Personen und Institutionen angehört.
Der Gesuchsteller muss eine Niederlassungsbewilligung haben. Bei der Einreichung des Gesuchs soll er einen Aufenthalt von zehn Jahren in der Schweiz nachweisen können, davon drei in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuchs. Das fordert der Antrag der Minderheit Föhn zu Artikel 9. Mit dieser Frist und mit der Niederlassungsbewilligung dokumentieren wir, dass es keine Einbürgerung, wie man uns das vorgeworfen hat, im Ausverkaufs- oder Rabattverfahren gibt.
Auf die Sprachkenntnisse werden wir im Detail sicher noch zu sprechen kommen. So muss es genügen, sich im Alltag in einer Landessprache gut verständigen zu können.
Zentral ist für mich schliesslich, dass die Jahre für die Zehn- bis Zwanzigjährigen doppelt gezählt werden. Der ablehnende Beschluss des Nationalrates ist zu korrigieren, weil er demotivierend und letztlich integrationshemmend wirkt. Jugendliche, die in der Schweiz die Schulen besuchen, die eine Lehre machen, die hier eine Ausbildung machen und die sehr wahrscheinlich kaum mehr ins Herkunftsland ihrer Eltern, zu dem sie vielfach keine Beziehungen mehr haben, zurückgehen, müssen die besten Startchancen erhalten. Das ist auch und gerade in unserem schweizerischen Interesse.
Nachdem dies gesagt ist, lade ich Sie selbstverständlich ebenfalls ein, auf die Vorlage einzutreten und dann mit der bereits erwähnten Ausnahme des mindestens zehn statt acht Jahre dauernden Aufenthalts in der Schweiz der Mehrheit der Kommission zu folgen.