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Germann Hannes · Ständerat · 2013-09-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-16

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat ja meine Anträge aus der Diskussion in der ersten Runde erwähnt. Ich durfte an der Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates teilnehmen und habe mit Genugtuung festgestellt, dass man bei Artikel 4 Buchstabe a Ziffer 2 auf Bewachungsaufträge zurückgegangen ist und die "Überwachung" von Gütern und Liegenschaften" jetzt herausgenommen hat, was insgesamt sicher eine deutliche Verbesserung ist.

Trotzdem ist man jetzt natürlich weit weg von den Beschlüssen des Nationalrates. Ich bin mir nicht sicher, ob das Gesetz nicht immer noch deutlich übers Ziel hinausschiesst, zumal ich jetzt auch im Besitz einer Reaktion des Verbandes schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen bin, der das Gesetz insgesamt zwar begrüsst, sich aber dagegen wehrt, trotz aller Beteuerungen durch den Gesetzentwurf faktisch in denselben Topf geworfen zu werden wie Söldnerfirmen. Es waren denn auch tatsächlich Söldnerfirmen und nicht etwa normale Securitasdienste, die der Auslöser zu diesem Gesetz waren. Diese sogenannten Securitasdienste bestehen auch darin, dass oftmals spontan und unbewaffnet Personenschutzaufträge übernommen werden, beispielsweise für Sportler, Künstler oder irgendwelche Manager. Es geht da ja nicht um den Schutz politischer Machthaber oder anderer Staatsvertreter, und ich frage mich, ob diese Securitasaufgaben wirklich unter ein Söldnergesetz subsumiert werden müssen, das deutlich weitreichender ist.

Man hat zwar zu Recht Abschied genommen von Ziffer 4, von der Formulierung "im Auftrag einer Streitkraft", aber vielleicht müsste man im Nationalrat dort noch etwas Besseres finden, etwas, was mindestens noch eine Einschränkung bringt, die das Ganze auf das notwendige Mass zurückstutzt. Ich finde, hier überschiesst dieses Gesetz.

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