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Hess Hans · Ständerat · 2013-09-16

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-16

Wortprotokoll

Hier will die Mehrheit des Nationalrates mit den Änderungen bei den Buchstaben a, b und e verhindern, dass unzählige vertrauliche bis private Informationen gehortet werden und ein Konflikt mit dem Datenschutz entsteht, zumal die zuständige Behörde auch mit der Formulierung des Nationalrates nach wie vor eine Prüfung vornehmen könnte. Die Änderung bei Buchstabe d hingegen ist lediglich eine Folge aus dem Entscheid des Nationalrates, nicht den Beitritt zum Verhaltenskodex zu verlangen, sondern dessen Einhaltung. Der Nationalrat hat diese Änderungen mit 97 zu 87 Stimmen angenommen.

Bei Buchstabe a sieht unsere Kommission Raum, dem Nationalrat entgegenzukommen. Mit der Kompromissformulierung in Buchstabe a in Verbindung mit einem neuen Buchstaben abis schlagen wir vor, dass die Pflicht, Auftraggeber und Empfänger zu melden, nicht mehr als generelles Kriterium vorgesehen ist, sondern dass eine Differenzierung eingeführt wird: Es sollen gemäss Buchstabe abis nur noch die für die Beurteilung notwendigen Angaben über den Auftraggeber und den Empfänger der Dienstleistung zu melden sein.

Bei den Buchstaben b und e beantragen wir indes, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Auch hier wollen wir den nötigen Grad an Transparenz gewährleistet haben. Das Festhalten bei Buchstabe d ist die Folge aus dem Beschluss des Ständerates über den Beitritt zum Verhaltenskodex.