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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2013-03-13

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Nach langem Hin-und-her- und Vor-uns-her-Schieben der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ist es höchste Zeit für eine letzte Diskussionsrunde und vor allem für weiterführende Entscheide.

Der Kommission wurde eine Vorlage als konstruktiver Mittelweg vorgelegt. Die Gesetzesrevision wird von unserer Fraktion in ihrer grundsätzlichen Stossrichtung unterstützt. Die beiden Hauptaspekte, die Harmonisierung der Verfahren sowie die Definition der Integrationskriterien, entsprechen einem dringenden Handlungsbedarf. Deshalb ist die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage.

Manches, wie zum Beispiel die Integrationskriterien, ist bereits auf Verordnungsstufe vorhanden. Problematisch ist jedoch die sehr unterschiedliche Anwendung bzw. Umsetzung in den Kantonen. Ohne dem helvetischen Föderalismus nahetreten zu wollen, stellen wir fest, dass teilweise sehr willkürlich vorgegangen wird, sowohl verfahrensmässig wie auch bei den Integrationskriterien. Hier hat das Parlament seine Hausaufgaben zu machen. Es geht unter anderem darum, ein Gesetz aus dem Jahre 1952, also einen 61-jährigen Rechtserlass, in Teiländerungen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Zugegeben, wir verschärfen die Anforderungen, wenn wir zum Beispiel neu als Voraussetzung für die Einbürgerung die Niederlassungsbewilligung C verlangen. Diese gibt es bekanntlich ja erst, wenn jemand wirklich gut integriert ist. Die Voraussetzungen dafür sind sehr streng. Aber nehmen wir das doch als Chance. Als Abschluss einer guten Integration kann ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden. Der Effort, der dazu geleistet wird, soll auch belohnt werden. Deshalb bin ich persönlich, mit einer kleinen Minderheit meiner Fraktion, auch dafür, dass die Mindestdauer des Aufenthalts in der Schweiz, bis ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann, auf acht Jahre festgesetzt wird, wie dies der Bundesrat als Ausgleich zu den verschärften Voraussetzungen vorgeschlagen hat. Auch die doppelte Anrechnung der Jahre, die Jugendliche zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht haben, ist [PAGE 230] mir persönlich ein grosses Anliegen, und ich hoffe, dass dies im Rat noch korrigiert wird.

Gerne erwähne ich noch zwei allgemeine Bereiche, über die nicht diskutiert werden wird, die ich aber als wesentlichen Fortschritt erachte:

Das Bürgerrechtsgesetz weist in seinem Ingress auf die Bundesverfassung hin, wo in Artikel 38 die verfassungsmässige Voraussetzung der Einbürgerung von Ausländern verankert ist. In Artikel 12 des Bürgerrechtsgesetzes wird dann explizit die Respektierung der Werte unserer Bundesverfassung als Integrationskriterium festgeschrieben. Mit dem Verweis auf die Grundordnung unserer Nation wird ausgedrückt, dass ihre Inhalte verpflichtend sind, also beispielsweise auch das Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau. Es sollte deshalb nicht mehr möglich sein, dass ein Mann eingebürgert wird, der es seiner Frau verunmöglicht, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Um diese Handhabe wäre ich früher als Gemeinderätin, verantwortlich für Einbürgerungen, einige Male sehr froh gewesen.

Besonders hervorheben möchte ich ausserdem die Ausnahmeregelungen für Menschen mit Behinderung. Wo ein Mensch infolge seiner Beeinträchtigungen die verlangte Sprache gar nicht erlernen kann, ist die Anwendung von Sonderregelungen notwendig. Dass diesem Anliegen neu Rechnung getragen wird, ist eine Innovation, die wir sehr unterstützen.

Noch eine Schlussbemerkung: Während den bisherigen Debatten in der Kommission und im Parlament konnte man den Eindruck gewinnen, Integration sei eine Zumutung für die Betroffenen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Integration ist nicht eine Zumutung, sondern eine Chance.

Namens der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einzutreten.