Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-03-13
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Einige der Voten, die ich hier drin gehört habe, zeigen, dass das Thema der Einbürgerung [PAGE 233] ebenfalls ein emotionales Thema zu sein scheint. Es wird mit Ausländerpolitik vermischt, es wird von Massenzuwanderung gesprochen, und es wird Klassenkampf gemacht. Ich bin der Meinung, dass gewisse Voten sowohl von links als auch von rechts nur das bestätigt haben, was eigentlich beide Seiten hören wollen, nämlich dass die Rechten sagen, wenn die linke Seite spricht: "Genau so ist es, darum wollen wir niemanden einbürgern", und dass auf der linken Seite das Entsprechende geschieht, wenn die Aussagen von der rechten Seite kommen - das geht so nicht.
Worum geht es eigentlich bei dieser ganzen Geschichte? Wir wollen die Kriterien dafür definieren, wie der Schweizer Pass, wie unser Bürgerrecht erworben werden kann. Für jene von links ist es eigentlich so, dass sie die ganze Sache am liebsten als Verwaltungsakt sehen würden und damit den Pass relativ leicht zugänglich machen möchten. Auf der anderen extremen Seite soll es zwar ein politischer Akt bleiben, aber am liebsten würde man den Pass eigentlich gar niemandem geben oder, wenn doch, dann nur unter allerhärtesten Auflagen. Man hat bei gewissen Anträgen nicht das Gefühl, dass mit solchen Bedingungen, wie sie verlangt werden, viele, die heute als Schweizer hier leben, den Schweizer Pass überhaupt erhalten könnten - weil sie diese Bedingungen gar nicht erfüllen würden.
Worum geht es aber? Es geht einerseits darum sicherzustellen, wie eine normale Einbürgerung eines Menschen, der hier lebt, der sich hier integriert hat, erfolgen soll, wie eine erleichterte Einbürgerung erfolgen soll und wie insbesondere Jugendliche oder hier Geborene eingebürgert werden sollen. Diese erhalten nach der Einbürgerung das aktive und passive Wahlrecht; in dem Sinne soll der rote Pass der Abschluss der Integration sein. Es geht andererseits darum, dass wir Menschen, die hier leben und sich hier integriert haben, in unsere Gemeinschaft aufnehmen wollen. Es ist nicht so, dass wir die Gesuche möglichst ablehnen sollen, sondern diejenigen, die hier leben, die seit Langem hier leben, die sich integriert haben, sollen auch dazugehören.
In diesem Sinne wollen wir einen pragmatischen Mittelweg gehen. Der Bundesrat präsentiert eine Vorlage, die meiner Ansicht nach in den Grundzügen genau diesen pragmatischen Zwischenweg einschlägt, gewisse notwendige Anpassungen, die der heutigen Zeit entsprechen, vornimmt. Einerseits macht man eine Angleichung an das Ausländerrecht, das wir unlängst geändert haben, andererseits ist man vom Ziel beseelt, dass die Integration der Grund sein soll, jemandem einen Pass zu geben, dass das im Vordergrund stehen soll und nicht primär die Frage, seit wann jemand in der Schweiz anwesend ist.
In diesem Sinne beantragt die grünliberale Fraktion, einzutreten, die Diskussion zu führen und gewisse Anträge in diesem Lichte zu betrachten.
Die GLP-Fraktion wird in der Detailberatung weitgehend dem Bundesrat folgen, der uns eine pragmatische Vorlage präsentiert hat. In einzelnen Punkten ist die GLP-Fraktion für eine Präzisierung und Verbesserung der Vorlage. Wir haben in gewissen Punkten in der Kommission intensive Diskussionen geführt und Verbesserungen vorgeschlagen, die im Sinne dieser Integration versus möglichst lange Aufenthaltsdauern sind. Wir finden also, dass die Anforderungen für eine Einbürgerung klar einheitlicher sein müssen als heute. Sie müssen klarer sein, und sie müssen verbindlich sein. Hier spielt insbesondere die Sprache eine zentrale Rolle.
Bei den Kriterien ist für die Grünliberalen klar, dass gute sprachliche Kenntnisse die Hauptvoraussetzung sein müssen. Ebenso selbstverständlich ist, dass man mit den Schweizer Lebensgewohnheiten vertraut sein muss, was aber nicht Assimilation und eine Verleugnung der Herkunft bedeutet. Ebenso klar ist für uns, dass eine Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an Bildung zwingend zentraler Bestandteil ist. Hier sollen aber Ausnahmen in speziellen Situationen und insbesondere für Behinderte möglich bleiben.
Für uns ist auch ganz zentral, dass die Berücksichtigung der Integration der Lebenspartnerin, der Frau, des Lebenspartners oder der Kinder beim Einbürgerungsentscheid wichtig ist. Hier ist es wichtig, dass die Kantone und die Gemeinden ein neues Instrument erhalten, das sie heute nicht haben. Wenn beispielsweise ein Mann, was sehr oft vorkommt, sich überhaupt nicht darum kümmert, seine Frau zu integrieren, ihr keine Möglichkeit gibt, die Sprache zu lernen, dann kann man diesen Mann nicht einbürgern, weil er nicht integriert ist, weil er unsere Ordnung, die sich auch darauf bezieht, wie man eine Frau behandelt, gar nicht kennt. Da müsste auch die Linke klar dafür sein. Die Kommission war einstimmig der Meinung, dass das wichtig und dass hier Handlungsbedarf gegeben ist.
Wenn wir jetzt auf der einen Seite die Einbürgerungskriterien so klar definieren, müssen wir auf der anderen Seite bei der Aufenthaltsdauer auch eine gewisse Offenheit signalisieren. Es ist auch da richtig, dass wir den C-Ausweis, also die Niederlassungsbewilligung, zur Grundbedingung erklären. Diesen kann heute jemand bei guter Integration frühestens nach fünf Jahren erhalten, normalerweise nach rund zehn Jahren. In diesem Zeitraum bewegt sich jemand, der hier in der Schweiz ist und sich gut integriert hat. Hier sind die Grünliberalen klar der Meinung, dass die acht Jahre gemäss Entwurf des Bundesrates richtig sind. Wenn wir so klare Integrationskriterien haben, macht es keinen Sinn, zehn oder zwölf Jahre absitzen zu müssen, um sich einbürgern zu lassen. Im Gegenteil, wenn sich jemand gut integrieren will, soll er dazu einen Anreiz haben, indem er etwas früher die Möglichkeit erhält, den Schweizer Pass zu erhalten. Wer sich aber nicht integriert, soll auch durchaus länger als zehn oder zwölf Jahre warten müssen. Genau das ist der Inhalt der Vorlage und nicht das prinzipielle Sprechen über Zahlen.
Ebenso wichtig ist, und da hat die Kommissionsmehrheit meiner Ansicht nach einen kapitalen Fehler gemacht, dass die in der Schweiz verbrachten Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr doppelt zu zählen sind. Denn es sind gerade die jungen Menschen, welche hier zur Schule gehen, hier eine Lehre machen, die eigentlich sehr oft sehr gut und sehr schnell integriert werden. Hier eine zusätzliche, neue, schwere Hürde einzubauen, indem diese Menschen gleich lang da sein sollen wie jemand, der direkt eingewandert ist, ist unserer Ansicht nach ein kapitaler Fehler. Hier werden wir die Minderheit Tschümperlin unterstützen und hoffen, dass der Rat eine erste Korrektur vornimmt.
Ebenso ist mit der Anrechnung der Aufenthaltstitel differenziert umzugehen. Während die Kommissionsmehrheit unter der Führung der SVP die vorläufige Aufnahme gar nicht mehr anrechnen lassen will, möchte die Linke jeglichen Titel voll anrechnen. Beides ist falsch. Warum? Gerade die vorläufige Aufnehme ist ein etwas unschöner Status. Grundsätzlich ist es ein temporärer Aufenthalt, wie es bei anderen Aufenthaltstiteln übrigens auch ist, und solche Titel sind eigentlich nicht zwingend dafür gedacht, dass diese Menschen dauerhaft in der Schweiz bleiben. Trotzdem ist es eine Realität, dass gerade viele mit vorläufiger Aufnahme letztlich in der Schweiz bleiben, weil es gar keine Alternative dazu gibt, sich hier zu integrieren und letztlich zu uns Schweizern zu gehören. Da ist eine gewisse Anrechnung der Aufenthaltsdauer richtig. Die Grünliberalen schlagen hier mit der Minderheit Maier Thomas vor, einen Zwischenweg zu gehen. Diese Zeit wird nicht voll angerechnet, sondern sie wird zu 50 Prozent angerechnet. Damit trägt man der folgenden Situation Rechnung: Der besagte Aufenthaltstitel ist kein ganz ordentlicher Aufenthaltstitel, die betreffende Person war einmal nur vorläufig aufgenommen. Aber wenn diese Leute sehr lange da sind, soll diese Dauer gleichwohl nicht einfach überhaupt nicht zählen, als ob sie nie hier gewesen wären, nie Deutsch gesprochen hätten, sich nie integriert hätten.
Mit dieser Möglichkeit würden auch gewisse, heute unschöne Einbürgerungen ausgeschaltet, die eben der Grund für diesen SVP-Antrag waren. Ich meine den Umstand, dass jemand einfach mit dem Status der vorläufigen Aufnahme plötzlich direkt einen Pass beantragen kann. Erstens könnte er dies neu erst mit der Niederlassungsbewilligung, die wir eigentlich fordern, und zweitens würden wir den Aufenthalt unter diesem Rechtstitel nur zum Teil anerkennen. Das heisst, der Schritt in die Richtung, die eigentlich notwendig [PAGE 234] ist, würde gemacht, und zwar von der Kommission, vom Bundesrat her auch und auch mit unserer Minderheit. Weiter gehende Anträge, wie die Kommission sie beschlossen hat, braucht es hier nicht.
Noch zu den erleichterten Einbürgerungen: Dort hat die Kommission eine leichte Präzisierung oder Verschärfung, wie man sagen kann, vorgenommen, indem die Integrationskriterien nicht nur geprüft werden, sondern auch erfüllt sein müssen. Diese Verschärfung ist unserer Ansicht nach richtig, weil gerade erleichterte Einbürgerungen zwar meistens unproblematisch sind, aber auch dort eben gewisse Personen dann eingebürgert werden, ohne dass sie zum Beispiel ein anständiges Deutsch sprechen. Das kann es nicht sein. Dort soll eben die Erfüllung dieser Kriterien ebenfalls geprüft werden.
Ich bitte Sie also summa summarum: Treten Sie auf die Vorlage ein. Die Vorlage, wie sie vom Bundesrat gekommen ist, ist in den Grundzügen sehr gut. Machen wir in der Detailberatung gewisse Korrekturen, indem wir die Anträge gewisser Minderheiten übernehmen - ich habe jetzt angetönt, in welche Richtung die Grünliberalen sich positionieren werden. Dann haben wir am Ende eine ausgewogene Vorlage, die eigentlich wieder dem entspricht, was der Bundesrat entworfen hat, mit einzelnen punktuellen Präzisierungen, auch Verschärfungen. Am Ende ist es dann eigentlich eine pragmatische, gute Vorlage, die dem ganzen System Einbürgerung und dem, was wir wollen, entgegenkommt, nämlich eine positive Integration, nicht ein Absitzen von Jahren.
Dieser Vorlage würden wir am Schluss gerne zustimmen, und ich hoffe, Sie auch.