Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-13
Wortprotokoll
Diese vier Motionen zum Thema Waffen stehen in einem direkten Zusammenhang zueinander. Sie sind damit auch als Gesamtpaket zu verstehen. Sie beinhalten gesetzliche Anpassungen, welche das Instrumentarium der Behörden zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs verbessern, namentlich den Informationsaustausch zwischen den Behörden.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat den Bundesrat mit dem Postulat 12.3006, "Bekämpfung von Waffenmissbrauch", beauftragt, Verbesserungen beim Informationsaustausch der verschiedenen zuständigen Behörden aufzuzeigen. Drei Motionen nehmen genau diese Verbesserungsvorschläge, die der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat präsentiert hatte, auf. Zusätzlich soll jetzt eine gesetzliche Grundlage für die Verlinkung der kantonalen Waffenregister, für die sogenannte Waffenplattform, geschaffen werden.
Es wurde gefragt, weshalb jetzt hier noch eine gesetzliche Grundlage nötig sei, nachdem die Kantone das Geforderte doch selber machen könnten. Es ist in der Tat so, dass die Kantone davon ausgegangen sind, dass sie diese Verlinkung machen könnten. Sie haben dann gemerkt, dass sie dazu doch eine gesetzliche Grundlage brauchen. Das ist aber nicht ein Ruf nach der Mutter und schon gar nicht ein Ruf nach dem Staat, nach Bundesbern, sondern es geht um eine rechtliche Grundlage. Die Kantone wissen, dass es hier vom Bund kein Geld gibt. Der Bund hat seine Aufgaben gemacht. Er hat mit Armada die notwendige Verlinkung gemacht, um Waffen dann auch entziehen respektive abfragen zu können, wem Waffen bereits entzogen worden sind oder wem Waffen in einem früheren Stadium verweigert worden sind. Von daher bitte ich Sie, diese Anliegen materiell zu unterstützen.
Warum schlägt Ihnen der Bundesrat trotzdem vor, diese Motionen abzulehnen? Ich betone es noch einmal: Die Forderungen in all diesen Motionen werden vom Bundesrat eins zu eins unterstützt. Es gibt einen einfachen Grund, warum wir Ihnen trotzdem die Ablehnung beantragen: Bei [PAGE 279] Motionen, die Gesetzesanpassungen zur Folge haben, ist gemäss Vernehmlassungsgesetz vorgeschrieben, dass wir den Kantonen und den politischen Parteien im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Das ist in diesem Bereich sehr wichtig, weil ja die Kantone für den Vollzug zuständig sind und wir ihnen deshalb auch die Gelegenheit geben zu überprüfen, ob die Vorschläge vollzugstauglich sind.
Die Frist für die Vernehmlassung kann angesichts der zeitlichen Vorgaben des Parlamentes höchstens auf zwei Monate verkürzt werden, das steht ebenfalls so im Parlamentsgesetz, das Sie verabschiedet haben. Der Bundesrat kann deshalb diese Gesetzesvorlagen nicht bis im Herbst vorlegen, wie das hier in den Motionen verlangt wird, sondern erst Ende Jahr. Es handelt sich hier um eine Verzögerung um lediglich zwei Monate, aber der Bundesrat nimmt eben Ihre Aufträge sehr ernst - er nimmt deshalb auch die Frist ernst. Er kann diese Frist aufgrund des Vernehmlassungsgesetzes nicht einhalten und muss Ihnen deshalb die Ablehnung beantragen.
Ich sage es noch einmal: Es ist diese rein formale Vorgabe, die der Bundesrat nicht einhalten kann, aber er wird die Botschaft Ende dieses Jahres vorlegen. Es geht also um zwei Monate. Ich muss Sie trotzdem bitten, aus diesen formalen Gründen die Motionen abzulehnen.