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Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-03-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

In diesem Block haben wir drei Schwerpunkte. Beim ersten geht es um die Frage der erleichterten Einbürgerung, ob die Kriterien nur geprüft oder erfüllt sein müssen. Es wurde mehrmals erwähnt - und die Grünliberalen stehen hier ebenfalls zur Mehrheit -, dass wir diesen Punkt klären müssen, indem wir sagen, dass die Kriterien erfüllt sein müssen. Die Differenz scheint mir nicht sehr gross, aber es ist trotzdem entscheidend, dass wir in der Kriterienliste Klarheit haben. Wir wollen die Kriterien klar und einheitlich und etwas verschärft haben, und wir wollen nicht, dass man über die Fristen diskutieren muss. Es gibt zwar Menschen, die sagen - ich habe so eine Mail erhalten -, die Heirat sei per se Integration. Es sollte eigentlich so sein, aber so leicht ist es nicht, das ist nicht per se gegeben. In diesem Sinn ist es richtig, wenn die Integrationskriterien erfüllt sein müssen und das auch entsprechend geprüft wird.

Zum zweiten Bereich: Hier, bei Artikel 21, kommt der Antrag der Minderheit I (Pantani) etwas harmlos daher. Sie will für die erleichterte Einbürgerung etwas verschärfen, nämlich die Dauer der ehelichen Gemeinschaft von heute drei auf fünf Jahre erhöhen. Die Minderheit II (Pantani) will diese Dauer des Aufenthalts in der Schweiz insgesamt auf acht Jahre erhöhen. Da hat es Vertreter der CVP/EVP-Fraktion und auch der BDP-Fraktion, die in dieser Minderheit dabei sind. Ich möchte ihnen gegenüber einfach erwähnen: Wenn wir bei Artikel 20 klar sagen, dass die Kriterien erfüllt sein müssen, dann müssen wir hier die Anforderung an die Dauer nicht verschärfen. Mit diesen Minderheitsanträgen würde man eine neue Ungerechtigkeit schaffen zwischen einer Ehe, die ein Schweizer Bürger mit einer Ausländerin eingeht, und einer Ehe, die ein EU-Bürger mit einer anderen Ausländerin eingeht. Es ist heute schon so, dass ein EU-Bürger, der eine Frau aus einem Drittstaat heiratet - oder umgekehrt - eigentlich wesentlich besser gestellt ist als ein Schweizer Bürger. Wenn Sie der Minderheit I folgen, würde sich das nochmals verschärfen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben, die Frage der Kriterien anzugehen und nicht über die Ehedauer Hürden einzubauen.

Jetzt zum dritten und heikelsten Punkt in diesem Block, zur Aufenthaltsfrage. Herr Maier hat versucht, es Ihnen deutlich zu erklären: Beide Wege, die hier unter Artikel 33 vorgeschlagen werden, sind falsch; derjenige der Linken und derjenige der Mehrheit, die von der Rechten angeführt wird. Der Aufenthalt mit dem Aufenthaltstitel, der hier angesprochen wird, die vorläufige Aufnahme, ist nicht einfach gut oder schlecht. Es ist eine Realität, dass diese Aufenthaltsstatus, bei denen wir mit dem Antrag der Minderheit Maier Thomas die Dauer zu 50 Prozent anrechnen wollen, im Grundsatz eigentlich nicht dazu gedacht sind, dass die Leute hierbleiben. Trotzdem wissen wir gerade bei der vorläufigen Aufnahme, dass sehr viele dieser Menschen nie mehr in ihre Länder zurückkehren, dass sie fünf, sieben, zehn Jahre hier sind.

Da eine Null-Anerkennung zu machen, ist indiskutabel. Hingegen soll man sagen, dass eben nach einer gewissen Zeit eine Integration stattfindet und diese auch angerechnet werden soll. Es geht ja immer um die Voraussetzungen, die diese Menschen erfüllen müssen. Aber wiederum: Es sollen hier nicht die Fristen erhöht, sondern es soll die Erfüllung von Integrationskriterien verlangt werden. Dann kann man sagen: Wer diese Kriterien erfüllt, dem soll diese Aufenthaltszeit zu 50 Prozent angerechnet werden. Dieser Minderheitsantrag ist sehr pragmatisch, weil er eben die drei Status F, L und N etwas anders behandelt als bloss schwarz und weiss, eben als das, was sie sind; sie sind eben etwas dazwischen.

In diesem Sinne bittet Sie die grünliberale Fraktion, hier bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b grundsätzlich der Minderheit II (Amarelle) zu folgen, das heisst gemäss Bundesrat die Anrechnung der vorläufigen Aufnahme überhaupt zu ermöglichen und nicht schon zu streichen, damit Absatz 1bis gemäss Minderheit Maier Thomas dann überhaupt noch zum Tragen kommen kann. Wenn Sie nämlich schon Absatz 1 Buchstabe b streichen, können wir Absatz 1bis nicht einfügen, weil 50 Prozent von null definitiv immer noch null sind. In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Absatz 1bis der Minderheit Maier Thomas zu folgen und die dort genannten Aufenthalte zu 50 Prozent anzuerkennen.

Ich bitte Sie, den Grünliberalen zu folgen und entsprechend abzustimmen.