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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-03-20

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit Carobbio Guscetti zu folgen. Das Schweizervolk hat 2005 dem Gentech-Moratorium mit grossem Mehr zugestimmt. Seither ist es in Kraft. Entscheidend bei der damaligen Abstimmung waren die Stimmen der Bäuerinnen und Bauern. Mit der Agrarpolitik 2014-2017, die übermorgen in der Schlussabstimmung verabschiedet wird, soll das Moratorium bis 2017 verlängert werden. Auch das war wieder vor allem auf die Interessenvertreterinnen und -vertreter der Bäuerinnen und Bauern zurückzuführen.

So weit, so gut, ist man versucht zu sagen. Weshalb braucht es dann den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti? Erstens hält doppelt genäht besser, und zweitens wissen wir nicht, wie es nach 2017 weitergeht. Das Moratorium könnte unter dem Druck der EU aufgeweicht werden. Der Schutz vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln könnte dann nicht mehr gewährleistet werden. Dazu haben Sie die detaillierten Ausführungen von Frau Carobbio Guscetti gehört.

Die Schweiz kennt heute höhere Anforderungen ans Bewilligungsverfahren als andere Länder, dies auch vor dem Hintergrund des klaren Willens des Schweizervolks. Wenn wir weiterhin sicher sein wollen, dass wir keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf den Tellern haben, müssen wir dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zustimmen. [PAGE 401] Dazu lade ich insbesondere auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft ein. Wir haben es in der neuen Agrarpolitik erneut bestätigt: Wenn die kleinflächige schweizerische Landwirtschaft international erfolgreich sein will, braucht sie eine klare Qualitätsstrategie. Dazu gehören strenge Richtlinien und strenge Kontrollen in Bezug auf gentechnisch veränderte Lebensmittel.

Es besteht in diesem Land ein breiter Konsens, dass das Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft und für die Konsumenten bisher ein Glücksfall war. Die Schweizer Bäuerinnen und Bauern haben davon in vielfältiger Weise profitiert. Ohne zusätzliche Sicherung durch den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti setzen wir dies aber aufs Spiel, insbesondere dadurch, dass der Bundesrat künftig die Möglichkeit haben soll, gestützt auf Artikel 46 Absatz 4, auf dem Verordnungsweg auch ausländische Zulassungen anzuerkennen. Da aber gerade, wie bereits erwähnt, bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln die Anforderungen im europäischen Ausland weniger streng sind, könnte sich da eine Türe öffnen, was sich für die Landwirtschaft als verhängnisvoll erweisen könnte. Um zu gewährleisten, dass wir auch künftig die Fäden selber in der Hand haben und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln gewährleisten können, ist diese Präzisierung gemäss Artikel 7bis nötig.

Ich bitte Sie deshalb noch einmal, dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zuzustimmen.