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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2013-03-20

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Sie haben es gesehen: Die Revision des Lebensmittelgesetzes als solche ist bekanntlich umstritten, gerade in gewerblichen Kreisen. Die Mehrheit unserer Fraktion kann deshalb nicht verstehen, warum die bereits umstrittene Vorlage ohne Not noch mit einer zusätzlichen Bestimmung zum Dusch- und Badewasser ergänzt wird.

Mit dieser neuen Bestimmung im Entwurf des Bundesrates wurden in erster Linie neue Fragen aufgeworfen, und es wurden uns keine genügenden Antworten gegeben:

1. Warum soll ein solcher Passus ausgerechnet ins Lebensmittelgesetz aufgenommen werden, warum werden die Fragen nicht andernorts geregelt?

2. Was genau ist damit gemeint? Sprechen wir bei Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen, auch vom Wasser, mit welchem wir zu Hause unsere Hände waschen bzw. mit welchem wir zu Hause duschen?

3. Sollten mit einer bundesweiten Regelung, wenn schon, nicht auch noch die natürlichen Gewässer angeschaut werden? Besteht der Bedarf, diese Fragen einheitlich zu diskutieren, anstatt am Rande des Lebensmittelgesetzes noch rasch einen Passus einzufügen?

4. Welche Auswirkungen hat es, wenn Dusch- und Badewasser als Gebrauchsgegenstand gilt?

5. Warum handeln wir jetzt, wenn die EU keine Forderungen stellt?

Diese Fragen sind im Rahmen der Diskussionen nicht genügend beantwortet worden, weshalb wir diesen neuen Buchstaben i ablehnen. Die Motivation für diese Forderung in Buchstabe i entspricht anscheinend einem Wunsch der Kantone. Leider aber fehlte der Kommission die Information zu dieser Motivation.

Mein Vorredner hat es gesagt: In der Botschaft wird auf zwei EU-Richtlinien verwiesen. Bei der einen geht es um Trink- und Kochwasser, was wir ja genau hier nicht regeln wollen, und bei der anderen um natürliche Gewässer, was an dieser Stelle eben auch nicht reguliert wird.

Nimmt man die Vernehmlassungsantworten zur Hand, dann sieht man, dass dort weitere Fragen aufgeworfen bzw. Befürchtungen geäussert werden. Verschiedene Verbände, wie z. B. Gastrosuisse, stellen zu Recht fest, dass der Vollzug der Regelung unklar ist und dass damit keine Verschärfung der bisherigen Regelung eingebracht werden darf; ansonsten müsste man das entsprechend diskutieren. Diese offenen Fragen wurden aus unserer Sicht nicht geklärt, auch konnte die Frage, warum das Dusch- und Badewasser ausgerechnet an dieser Stelle geregelt werden soll, nicht genügend beantwortet werden.

Um die Vorlage nicht mit solchen ungeklärten Fragen zu gefährden, bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, den neuen Buchstaben i zu streichen und somit der Minderheit zu folgen.