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Rytz Regula · Nationalrat · 2013-03-20

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ohne den sogenannten Pferdefleischskandal im Februar wäre die Revision des Lebensmittelgesetzes von einzelnen Parteien hier wahrscheinlich unter dem Motto "Eine weitere unnötige Regulierung" abgehandelt worden. Doch diese Argumente sind unterdessen kalter Kaffee, und der Nichteintretensantrag ist ein Affront gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Es freut mich sehr, dass zumindest der Kommissionssprecher hier eine Läuterung erfahren hat.

Gerade der Pferdefleischskandal hat einmal mehr gezeigt, wo die Probleme des grenzüberschreitenden Handels und der unübersichtlichen Verarbeitungsketten bei Lebensmitteln liegen. Als Konsumentinnen und Konsumenten möchten wir selbstbestimmt entscheiden, was wir kaufen. Und dazu gehören transparente und zuverlässige Kennzeichnungen, sowohl was die Herkunft als auch was die Qualität der Lebensmittel betrifft.

Der Pferdefleischskandal sowie viele frühere Lebensmittelskandale haben für uns Grüne zudem wieder einmal deutlich gezeigt, dass Lebensmittel aus der Region die beste Wahl sind. Man kann der schweizerischen Landwirtschaft für ihr [PAGE 392] Qualitätsbewusstsein hier durchaus auch einmal ein Kränzchen winden.

Für die Grünen ist wichtig, dass es bei der Revision des Lebensmittelgesetzes zu keiner Lockerung der bisherigen Vorschriften kommt. Auch beim Kauf eines industriell verarbeiteten Lebensmittels, dessen Rohstoffe über mehrere Länder gehandelt und verarbeitet werden, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie kaufen und wo es hergestellt wurde. Herkunftsdeklarationen und Labeling sorgen für Transparenz und Wahlfreiheit, und sie schaffen gleich lange Spiesse für die Produzenten, den Handel und den Vertrieb, die alle im liberalisierten Wettbewerb unter grösstem Preisdruck stehen.

Dort, wo die Konsumentinnen und Konsumenten offensichtlich in betrügerischer Absicht hinters Licht geführt werden, wie beim Pferdefleischskandal, sollen die Strafen entsprechend hoch ausfallen und damit auch eine präventive Wirkung haben. Die Grünen haben deshalb einen Antrag zur Verschärfung der Bussen eingereicht.

Neben einer verbindlichen Deklarationspflicht ist es für die Grünen auch wichtig, dass die Aufsicht des Bundes über die kantonal durchgeführten Lebensmittelkontrollen funktioniert. Dazu muss der Bund die Mittel haben, bei Vollzugsproblemen der Kantone einzugreifen. Im Kanton Bern zum Beispiel haben die bürgerlichen Parteien die Lebensmittelkontrolle in den letzten Jahren abgebaut, weil sie sich über die Kontrollen und die Bussen geärgert haben. Eine solche Haltung ist nach dem Pferdefleischskandal noch unbegreiflicher als zuvor.

Wir hoffen deshalb, dass diese unerwartete Aktualität dazu dient, die Qualität unserer Lebensmittel und die Überprüfung dieser Qualität zu sichern. In diesem Sinn werden die Grünen sich für Folgendes einsetzen:

1. Die Kennzeichnungs- und Auskunftspflicht muss auch im revidierten Gesetz festgeschrieben sein. Bei vorverpackten Lebensmitteln sollen mindestens die Angaben über das Produktionsland, die Sachbezeichnung und die Zutaten ausgewiesen werden. Ausnahmen braucht es nicht. Es hat sich gezeigt, dass diese Kennzeichnungspflicht von den Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt wird und das Kaufverhalten beeinflusst.

2. Der Bundesrat soll weiterhin die Kompetenz haben, über die obligatorischen Angaben hinaus weitere Angaben, z. B. zu Haltbarkeit und Nährwert, oder die Kennzeichnung von besonderen Gefahren verlangen zu können. Auch das dient der Qualität und der freien Entscheidung der Konsumentinnen und Konsumenten. Zusätzliche Angaben können insbesondere wichtig für die Gesundheit sein, denken Sie zum Beispiel an bekannte schwere Allergien oder Unverträglichkeiten, bei denen Lebensmittel ohne genügende Deklaration zu lebensgefährlichen Komplikationen führen könnten.

3. Die Behörden sollen von Gesetzes wegen dazu verpflichtet werden, Informationen über ihre Kontrolltätigkeit und deren Wirksamkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten hat in den letzten Jahren zugenommen, und der Pferdefleischskandal hat gezeigt, dass in diesem Bereich keinerlei Verwässerung der Gesetzgebung passieren darf.

Zu den einzelnen Artikeln und Anträgen werden wir uns im Verlauf der Detaildiskussion äussern. Wir bitten Sie, auf dieses Gesetz einzutreten und es nicht zurückzuweisen.

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