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AB 144227

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

La sicurezza dei mangimi è importante per la salute degli animali, per l'ambiente e per la sicurezza dei prodotti alimentari. Lo stretto legame esistente tra la sicurezza del cibo per animali e i prodotti alimentari che arrivano sulle nostre tavole è illustrato da numerosi esempi, come avete sentito anche stamattina: pensiamo, per esempio, al divieto di usare le farine di carne ed ossa di mammiferi a causa della cosiddetta mucca pazza, allo scandalo della diossina proveniente da alimenti per animali che si trovava in uova e pesci e al recente scandalo alimentare venuto alla luce in Germania, dopo la scoperta di tonnellate di mangimi a base di mais contaminati con muffe cancerogene.

Numerose cerchie interessate, dalle associazioni dei consumatori ai cantoni - il mio, il canton Ticino compreso -, dall'industria alimentare ai chimici e veterinari cantonali, hanno insistito per includere i mangimi nel campo di applicazione della legge sulle derrate alimentari, in analogia alle disposizioni dell'Unione europea e soprattutto in considerazione di questi rischi che toccano, appunto, tutta la filiera alimentare.

Der verschimmelte Mais im Tierfutter in Deutschland ist der vorerst letzte von zahlreichen Lebensmittelskandalen der jüngsten Zeit. Zudem waren in immer mehr Fällen von Lebensmittelskandalen Futtermittel involviert. Die bekanntesten sind Dioxine in Fleisch und Eiern und der Rinderwahnsinn. Bei der Revision des Lebensmittelgesetzes geht es um die Verbesserung der Lebensmittel- und Produktesicherheit, was wir aus Sicht des Konsumentenschutzes sehr begrüssen.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Futtermittel nicht auch dem Lebensmittelgesetz unterstellt werden. Sie sind ein zentraler Faktor der Produktion von tierischen Produkten. Die gesamte Produktionskette sollte verfolgt werden können, nach dem Prinzip "de la fourche à la fourchette" - vom Bauernhof bis zum Teller.

Im vorliegenden Gesetz geht es darum, die ganze Nahrungskette qualitativ besser zu regeln und im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern. Die Futtermittel im Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes zu verankern macht daher aus Sicht des Konsumentenschutzes und aus Sicht der betroffenen Branche durchaus Sinn. Es würde auch dem entsprechen, was im ursprünglichen Projekt vorgesehen war und in der Vernehmlassung von vielen begrüsst wurde: Die Vollzugsbehörden, die Mehrheit der Kantonsregierungen, die Konsumentenorganisationen, die Lebensmittelindustrie und der Lebensmittelhandel haben sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen, im Lebensmittelgesetz die gesamte Lebensmittelproduktion zu regeln und damit auch die Futtermittel diesem Gesetz zu unterstellen. Eine Minderheit aus Landwirtschaftskreisen war dagegen und hat erreicht, dass die Futtermittel nicht in die vorgeschlagene Revision des Lebensmittelgesetzes aufgenommen wurden. Wir haben heute die Möglichkeit, das zu korrigieren und eine Gesetzgebung zu realisieren, die alle Aspekte der Lebensmittelsicherheit enthält, inklusive Futtermittel.

Ich beantrage deshalb, den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes auf den Bereich der Futtermittel zu erweitern.

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