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Heim Bea · Nationalrat · 2013-03-20

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Wie es Kollege Bortoluzzi richtig sagt, geht es in Artikel 10 um die Hygiene; es geht aber auch um die Mindestausbildung in Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und in Schlachtbetrieben. Es geht also um die Anforderungen an die Kenntnisse von Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Ein wichtiger Punkt - und genau diesen will Toni Bortoluzzi nun streichen. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen: Lehnen Sie den Antrag dieser Minderheit ab, und folgen Sie der Mehrheit.

Dies aus folgenden Gründen: Lebensmittelkontrolleure stellen in vielen Betrieben immer wieder fest, dass selbst die einfachsten Grundkenntnisse über die Hygiene fehlen. Es ist der Branchenverband Gastrosuisse, der uns geschrieben hat, und es ist auch der Verband der Kantonschemikerinnen und -chemiker, die verlangen, dass auf Bundesebene eine Mindestausbildung in Hygienefragen geregelt wird. Fakt ist eben, dass in weiten Teilen der Schweiz Personen ohne jegliche Ausbildung oder Prüfung in Hygienefragen ein Restaurant eröffnen können. Dabei ist die Hygiene das A und O im Umgang mit Lebensmitteln, ganz besonders in Restaurants, in Kantinen, oder denken Sie an Spital- und Pflegeheimküchen; denken Sie aber auch an die Situation in Schlacht- und Zerlegebetrieben. Man bedenke nur, was eine Salmonellen- oder Campylobacter-Erkrankung für geschwächte und kranke Menschen oder für Kinder bedeuten kann.

Ein hygienischer Umgang mit rohen tierischen Lebensmitteln ist enorm wichtig. Was heisst denn das, ein hygienischer Umgang? Was heisst es, wenn Fische, Krebse, Muscheln verunreinigt, allenfalls von Fischwürmern befallen sind? Mit der Hygiene sind viele Fragen verbunden: Fragen der Lagerung, der Verarbeitung, der Gefahr der Übertragung von gefährlichen Keimen auf den Menschen. So ist das beliebte Truten- und Hühnerfleisch immer öfter Träger von antibiotikaresistenten Keimen oder anderen Krankheitserregern. Bei der Verarbeitung ist ganz besonders auf die Hygiene zu achten. Hygiene heisst nicht einfach Händewaschen, sondern hier, beim Hühner- und Trutenfleisch heisst es: das Fleisch gut durchkochen und exakt darauf achten, dass der rohe Fleischsaft nicht in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommt, die roh gegessen werden, wie z. B. Salat. Es ist eine heikle Sache; auch wenn wir hier nicht in einem Kochstudio sind, wollte ich Ihnen das einfach illustrieren.

Wer mit Lebensmitteln wie rohem Fleisch umzugehen hat, in Grossküchen, Betrieben und Imbissbuden, muss über gute Hygienekenntnisse verfügen, damit sie oder er sich auch der Verantwortung bewusst ist und die Zusammenhänge kennt. Es geht auch um ihre und seine eigene Gesundheit wie um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist daher wichtig und richtig, Anforderungen an Hygienekenntnisse von Personen festzulegen, die mit Lebensmitteln umgehen.

Ich bitte Sie dringend, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.