Kaufmann Hans · Nationalrat · 2001-09-24
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-24
Wortprotokoll
Geld verteilen ist keine Kunst, vor allem dann nicht, wenn es darum geht, das Geld anderer Leute zu verteilen. Geld ohne Streitereien verteilen ist hingegen sehr wohl eine Kunst, und ich glaube, die SVP hat mit ihrer Volksinitiative eine faire Lösung gefunden. Die Gold-Initiative der SVP bezweckt, die nicht mehr benötigten Währungsreserven oder deren Erträge auf die AHV zu übertragen.
Die AHV ist nicht, wie jetzt gerade behauptet wurde, ein Mythos aus dem letzten Jahrhundert, die AHV ist ein Teil unserer Zukunft; wir werden hoffentlich einmal mit diesen Renten leben können. Wir haben bei unserer Initiative bewusst die Möglichkeit offen gelassen, die Reserven bei der Nationalbank zu belassen und nur die Erträge zu übertragen.
Die 1300 Tonnen Gold oder die 17 Milliarden Franken bzw. deren jährliche Erträge von rund 500 bis 800 Millionen Franken werden die Finanzierungsprobleme der AHV nicht lösen, das haben wir auch nie behauptet. Zusammen mit anderen Massnahmen erlauben aber diese Beiträge, die demographisch bedingten Mehrwertsteuererhöhungen, die absehbar sind, zeitlich hinauszuschieben. Selbstverständlich haben wir auch weitere Möglichkeiten geprüft, die nicht benötigten Reserven an jene zurückzuerstatten, welche sie erwirtschaftet haben, nämlich an das Schweizervolk, und zwar an das ganze Volk, nicht nur an einen Teil davon. Alt werden wir alle, jünger kaum, auch wenn es immer wieder versucht wird. Deshalb ist eine Zuweisung an die AHV eine faire Lösung, weil alle - auch Auslandschweizer -, die mit ihrer Arbeit an die AHV beigetragen haben, davon profitieren werden.
Selbstverständlich wären auch eine Barausschüttung oder ein Schuldenabbau mögliche Alternativen gewesen. Wir nehmen jedoch die massvollen Umverteilungseffekte über die AHV in Kauf, denn damit vermeiden wir die Problematik einer übermässigen Kaufkraftschöpfung mit entsprechenden [PAGE 1128] Inflationsrisiken. Von der Verteilung über die AHV profitieren auch die Kantone, vor allem jene, die wirtschaftlich schwächer sind, denn deren Einwohner bezahlen ja relativ weniger in die AHV ein, sie erhalten aber die gleichen Renten. Wir vermeiden mit dieser administrativ wohl einfachsten Lösung viele Streitigkeiten und verhindern, dass die überschüssigen Reserven der Nationalbank zu einem Selbstbedienungsladen für Politiker verkommen.
Ich bitte Sie, diese Volksinitiative zu unterstützen. Hingegen empfehle ich Ihnen, den Gegenvorschlag abzulehnen, denn wenn man die Ausgestaltung der Stiftung Solidarität Schweiz des Gegenvorschlages genauer analysiert, stellt man fest, dass es sich hier leider um eine Fehlkonstruktion handelt.
Ich möchte Ihnen anhand von ein paar Punkten, die Sie hoffentlich überzeugen werden, aufzeigen, dass die Stiftung Solidarität Schweiz in dieser Art nicht funktionieren kann.
Es wird z. B. vom Bundesrat und von Antragsstellern gefordert, dass der reale Wert der übertragenen Mittel langfristig erhalten werden müsse. Wer bezahlt dann die Differenz ein, wenn über die 30 Jahre die Inflation höher als die Jahreserträge ausfällt oder wenn z. B. im 29. von 30 Jahren ein Börsencrash den realen Wert massiv vermindert? Wird dann der Bund wie bei der Expo.02 als Selbstbedienungsladen zum Zuge kommen? Müssen die Kantone gemäss dem Nationalbankenschlüssel oder andere Destinatäre die Defizite bezahlen?
Wenn man die reale Werterhaltung nicht stipuliert, dann passiert der andere Fall. Ich würde als Geldverteiler möglichst Obligationen mit hohen Coupons über dem Zinsniveau kaufen und die überhöhten Zinserträge verteilen, auch wenn damit die reale Substanz ausgeschüttet wird. Die Leidtragenden wären dann die Kantone, welche sich Hoffnungen auf eine Beteiligung an diesem Manna nach dem Jahre 30 erhoffen.
Die Begrenzung der Stiftungsdauer wirft zusätzliche Fragen auf. Es könnte durchaus sein, dass man sich an den Geldsegen gewöhnt, die Stiftung verlängert oder den Zweck ändert. Auch dann machen sich die Kantone falsche Hoffnungen auf einen späteren Geldsegen.
Insbesondere sollte man nicht vergessen, dass sich in den nächsten 30 Jahren auch der Verteilschlüssel der Nationalbank ändern könnte. Im Falle eines EU-Beitrittes müsste die Nationalbank ihre Reserven mehrheitlich an die Europäische Zentralbank in Frankfurt abliefern. Diese Bank würde mit den Reserven arbeiten und Geld verdienen. Es gäbe dann keine Nationalbankgewinne mehr zu verteilen. Damit würde auch der Verteilungsschlüssel dahinfallen.
Der Vorschlag des Bundesrates, die Mittel gleichwertig im In- und Ausland einzusetzen, wurde von unserer Kommission gestrichen und ersetzt durch die neutralere Formulierung: Sie setzt ihre Mittel - gemeint ist die Stiftung -, im In- und Ausland ein. Das heisst im Klartext, dass auch mehr als fünfzig Prozent der Mittel im Ausland eingesetzt werden können. Diese Möglichkeit wurde an den Kommissionssitzungen klar bejaht. Hier wird dem Volk eine vernebelte Vorlage präsentiert. Sagen Sie doch klar und deutlich, dass es durchaus auch die Mehrheit der Spenden sein kann, die ins Ausland fliesst. Aber dazu fehlt wohl der Mut.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen in ihrer Mehrzahl jünger als 40 Jahre alt sein. Sie können ihr Amt während höchstens drei Amtsperioden inne haben. Das heisst, wer drei Amtsperioden ausüben will, muss jünger als 31 Jahre alt sein.
Ich bezweifle nicht, dass auch junge Leute Geld verteilen können. Dass man aber zum Voraus jene in die Minderheit versetzt, welche dieses Geld erarbeitet haben, finde ich ungerecht. Ins gleiche Kapitel geht die Aufhebung der Beschränkung auf Schweizer Bürger im Stiftungsrat. Ausländer sollen also das von unseren Eltern, von unseren Grosseltern und von uns erarbeitete Geld verteilen. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass dann die Prioritäten im Inland gesetzt werden.
Die Volksinitiative der SVP ist eindeutig die bessere Alternative, denn bei ihr besteht auch nicht die Gefahr der Korruption und Vetternwirtschaft. Deshalb empfehle ich Ihnen, den Gegenvorschlag abzulehnen.