de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-03-20
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Meine Minderheit beantragt Ihnen bei Artikel 13 einen neuen Absatz 6, der zusätzlich zu den Kennzeichnungspflichten gelten soll. Der zusätzliche Absatz soll lauten: "Diese Vorschriften dürfen keine unverhältnismässige administrative Mehrbelastung für die Betriebe zur Folge haben."
Dieser Gesetzentwurf birgt Bürokratiepotenzial ohne Ende. Guten Glaubens kann ich darauf vertrauen, dass die Verwaltung bei der Umsetzung masshält. Aber wir müssen auch die entsprechenden Instrumente im Text festhalten. Es geht darum, dass dieses Gesetz KMU-verträglich bleibt, dass es Rücksicht auf die Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben nimmt, dass es den Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht verletzt, dass auch immer wieder eine Kosten-Nutzen-Abwägung stattfindet, was sinnvollerweise tatsächlich umgesetzt werden soll. Wir reden hier über die Deklaration von Haltbarkeit, Aufbewahrungsart, Herkunft von Rohstoffen, Produktionsart, Zubereitungsart, besonderen Wirkungen und Gefahren, Nährwert usw. Wir reden hier auch über Vorschriften zugunsten von Menschen, die eines besonderen Gesundheitsschutzes bedürfen, über die Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, über die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit als lebensnotwendig oder physiologisch nützlich erachteten Zusatzstoffen, aber auch über wissenschaftliche Daten und Informationen.
All das steht jetzt in diesem Gesetzentwurf drin. Wenn alles in jedem Fall generell eins zu eins umgesetzt werden muss, dann reichen normale Packungsangaben nicht mehr, dann brauchen Sie einen Packungszettel, wie Sie ihn bei den Medikamenten haben - und das macht keinen Sinn. Darum danke ich Frau Moret herzlich, dass sie ihren Minderheitsantrag zurückgezogen hat und meinen Minderheitsantrag unterstützt, nach dem das dort Beantragte generell für den ganzen Artikel 13 gelten soll.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.