Heim Bea · Nationalrat · 2013-03-20
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Sie haben gesagt, man könne nicht einen Strafrahmen bestimmen, der sich an der Grösse der Migros oder eines Grossverteilers messe. Haben Sie gesehen, dass der Strafrahmen eigentlich so formuliert ist, dass es heisst "bis zu" einem Betrag von 40 000 Franken bzw. von 80 000 Franken? Das heisst, es gibt eine Einzelfallbeurteilung. Man nimmt auch Rücksicht auf die Grösse des Unternehmens und die Schwere des Vergehens. Haben Sie das bedacht? Damit ist Ihr Argument nämlich nicht stichhaltig.