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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-03-20

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20

Wortprotokoll

In Artikel 24 geht es um die Information der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit soll über Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, die ein gesundheitliches Risiko aufweisen, orientiert werden. Dagegen gibt es grundsätzlich natürlich nichts einzuwenden, das ist Arbeit der Verwaltung und der Exekutive. Der Bundesrat will aber gemäss seinem Entwurf diese Orientierung bei hinreichendem Verdacht vornehmen. Da liegt das Problem dieser Bestimmung, die meines Erachtens so nicht stehengelassen werden sollte. Die Minderheit beantragt Ihnen, auf die Bekanntmachung solcher vermuteter Risiken zu verzichten und sich an erwiesenen Risiken der Gesundheit zu orientieren und die Öffentlichkeit darüber zu orientieren.

Wir leben ja in einer Zeit, in der eine Zeitung jeden Tag eine Schlagzeile benötigt, um attraktiv zu sein. Da wird aus jeder Kleinigkeit eine Riesengeschichte gemacht, vor allem auch, wenn es nicht einmal etwas mit Gesundheitsgefährdung zu tun hat, sondern weil irgendwo etwas nicht ganz so läuft, wie es vorgesehen ist. Es ist ja auch noch interessant, dass diejenigen, die irgendeinen Verdacht hegen und eine Vermutung von sich geben, dann mindestens eine kurze Zeit im Mittelpunkt stehen und interessante Personen sind. Es braucht anschliessend aufwendige Abklärungen, Richtigstellungen, um den sogenannt hinreichenden Verdacht allenfalls wieder aus der Welt zu schaffen. Ein Imageschaden bleibt aber immer für die betroffenen Betriebe oder die betroffenen Organisationen, auch wenn es ihnen gelingt, sich von diesem "hinreichenden" Verdacht zu befreien.

Darum möchte ich Sie bitten, hier im Gesetz Klarheit zu schaffen und darauf hinzuweisen, dass es nötig ist, ein erwiesenes Risiko für die Gesundheit als Grundlage für die Information der Öffentlichkeit beizuziehen. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.