Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-20
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Die Betriebe erhalten gemäss Artikel 33 kostenlos eine Konformitätsbescheinigung. Ich sehe nicht, was an dieser Bestimmung bedrohlich sein soll, liegt es doch im Interesse der Betriebe, dass sie nach einer Kontrolle eine Antwort, eine Konformitätsbescheinigung der Kontrollbehörde über den Befund der Kontrolle, erhalten.
Die CVP/EVP-Fraktion wird daher bei Artikel 33 mehrheitlich der Kommissionsmehrheit folgen.
Es ist eine andere Frage, was mit dieser Konformitätsbescheinigung geschieht und wer ein Recht auf Einsicht hat. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 30 mehrheitlich den Antrag der Minderheit II. Sie will im Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Konformitätsbescheinigung für Konsumentinnen und Konsumenten verankern. Die Interpretation einer Konformitätsbescheinigung dürfte nämlich nicht immer unproblematisch sein. Was passiert beispielsweise, wenn sie ein Betrieb nicht sofort oder erst nach einer Nachkontrolle erhält? Was wären die Rechtsfolgen, wenn ein Konsument, eine Konsumentin feststellt, dass es Mängel gibt? Beim heutigen Zeitgeist der Skandalisierung von Einzelfällen kann bereits ein kleiner formeller Fehler eines Betriebs zu einem Reputationsschaden führen, der schwierig wiedergutzumachen ist. Die Durchsetzung von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen ist eine Angelegenheit der Behörden und der betroffenen Betriebe. Der Betrieb muss die Möglichkeit haben, allfällige Beanstandungen schnell zu korrigieren, ohne gleich der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein.
Frau Heim hat die Fassung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission als "Scheintransparenz" bezeichnet. Als ich ihr zugehört habe, habe ich fast das Gefühl bekommen, wir seien gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, wenn wir in Restaurants essen gehen. Diesen Eindruck habe ich vor Ort nicht. Was als "Scheintransparenz" bezeichnet wird, wird auf der anderen Seite von Lebensmittelbetrieben als "Prangerartikel" beurteilt, weil die Angst besteht, sie wären dann der Öffentlichkeit ausgesetzt. Da stellt sich schon die Frage: Welche Relevanz hat die Transparenz auf das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten? Haben sie einen Nutzen, einen Gewinn davon?
Beim Entscheid über die verschiedenen Varianten des Artikels haben wir zwei Güter gegeneinander abzuwägen. Auf der einen Seite ist es der Mehrnutzen für Konsumentinnen und Konsumenten durch die Einsicht in die Bescheinigung, und auf der anderen Seite ist es ein gewisses Risiko für einen Betrieb, ungerechtfertigt und vorschnell an den Pranger gestellt zu werden. Die CVP/EVP-Fraktion gewichtet den Mehrnutzen für Konsumentinnen und Konsumenten weniger stark als den möglichen ungerechtfertigten Reputationsverlust, der für Kleinbetriebe existenzgefährdend sein könnte.
Mehrheitlich wird die CVP/EVP-Fraktion bei Artikel 30 daher die Minderheit II unterstützen.