Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-11-25
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-25
Wortprotokoll
Bei dieser Differenz zum Ständerat in den Artikeln 30 und 33 geht es um eine neue Rechtsgrundlage auf nationaler Ebene für die Möglichkeit der Einsichtnahme von Konsumentinnen und Konsumenten in Konformitätsbescheinigungen der kantonalen Vollzugsorgane. Im Gegensatz zu unserem Rat beschloss der Ständerat, die Regelungen betreffend die Konformitätsbescheinigungen ersatzlos zu streichen. Unsere Kommission beantragt Ihnen bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, an den betreffenden Beschlüssen unseres Rates festzuhalten. Die Begründung: Die Bestimmungen in den beiden Artikeln sind ein zentrales Anliegen des Konsumentenschutzes, von Konsumentenorganisationen.
Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Konformität der betreffenden Betriebe ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit aber auch im Interesse der Lebensmittel- und Gastrobetriebe. Mit gesamtschweizerisch einheitlichen Regelungen und Konformitätsbescheinigungen kann zum einen die Arbeit von gesamtschweizerisch tätigen Gastrobetrieben, wie es Bundesrat Berset gesagt hat, erleichtert werden. Zum andern ermöglichen die neuen Regelungen den Restaurants und Lebensmittelbetrieben, mit den von den Vollzugsbehörden erhaltenen Konformitätsbescheinigungen für ihre gute Arbeit zu werben.
Die Kommissionsminderheit beantragt demgegenüber, den Streichungsbeschlüssen des Ständerates zu folgen. Ihre Begründung ist, die Beschlüsse des Nationalrates hätten den Charakter von Überregulierungen, sie würden die Vollzugsbehörden mit zusätzlichen und unnötigen organisatorischen und administrativen Arbeiten belasten und sie würden von den betroffenen Restaurants und Lebensmittelbetrieben als Zurschaustellung amtlicher Kontrollergebnisse und als Pranger empfunden. Zudem wird von der Kommissionsminderheit bezweifelt, dass die Konformitätsbescheinigungen bei den Kundinnen und Kunden von Restaurants und Lebensmittelbetrieben tatsächlich erwünscht wären und von ihnen beachtet würden.
Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Gastrobranche die neuen Regelungen ablehnt. Sie weist darauf hin, dass die heutigen Lebensmittelkontrollen risikobasiert erfolgen und dass sie sich bewährt haben.
Noch ein Wort zum Kanton Zug: Thomas Weibel hat darauf hingewiesen, dass sich die Lösung im Kanton Zug bewährt hat. Ich muss das etwas relativieren. Das ist die positive Beurteilung durch die Zuger Behörden, das kann ich bestätigen. Aber die Mitglieder von Gastro Zug und auch der Zuger Gewerbeverband erachten die Regelung im Kanton Zug als unnötig und als zu aufwendig. Das noch zur Feststellung von Kollege Thomas Weibel.
Ich beantrage Ihnen namens der knappen Kommissionsmehrheit, am ursprünglichen Beschluss unseres Rates festzuhalten.