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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-24

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-24

Wortprotokoll

Die Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan), die letztmals am 12. April dieses Jahres modifiziert worden ist, sieht die Sperrung von Geldern und die Sperrung des Zahlungsverkehrs vor. Die rund 170 natürlichen und juristischen Personen, die von diesen Sanktionen betroffen sind, sind abschliessend und namentlich im Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.

Mit dieser Verordnung wie auch mit der genannten Personenliste hat der Bundesrat die Sanktionsmassnahmen des Uno-Sicherheitsrates übernommen: die Resolutionen 1267 und 1333. Die eingeleiteten Massnahmen und das zur Verfügung stehende breite und effiziente Instrumentarium haben bis heute keine Hinweise zutage gefördert, dass sich Gelder der Terroristenkreise um Osama Bin Laden in der Schweiz befinden. Wenn ich von Instrumentarium spreche, meine ich die Eidgenössische Bankenkommission, die Meldestelle für Geldwäscherei, die Bundespolizei und die Bundesanwaltschaft.

Bisher wurden auch keine Konti lautend auf Osama Bin Laden oder dessen Helfer gemeldet.

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