Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-11-25

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-11-25

Wortprotokoll

Herr Kollege de Courten: Wenn eine Einschränkung oder ein Verbot von Werbung für ungesunde Lebensmittel, mit der man direkt Kinder erreichen will, unwirksam wäre, würden Sie sie wohl kaum bekämpfen. Werbeverbote und Werbeeinschränkungen sind in gewissen Feldern unbestritten, so bei den Alkoholika, die auch unter diesen Gesetzesartikel fallen, aber auch, wie Sie ebenfalls erwähnt haben, bei Tabak oder Medikamenten.

Nun ist es eben auch so, dass die Werbung auf immer professionellere Weise direkt Kinder anspricht, und zwar teilweise im Hinblick auf nachweislich ungesunde Lebensmittel. Es wird hier nicht einfach Polemik betrieben, wenn man dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, eine Werbeeinschränkung auszusprechen. Denn es ist klar, dass dies nur reaktiv geschieht, nämlich dort, wo es wirklich zu missbräuchlicher Werbung kommt. Deswegen ist der Antrag der Mehrheit auch so formuliert, dass die Kompetenz beim Bundesrat liegt. Der Bundesrat wird wohl kaum eine radikale, industriefeindliche Intention haben, sondern er sucht, das hat er uns auch bestätigt, den Dialog mit der Lebensmittelindustrie.

In diesem Sinn stellt die Mehrheitsposition zu dieser Werbeeinschränkung eben bereits einen Kompromiss dar. Es ist eine Reservebestimmung, ähnlich der, wie sie ganz unbestritten für Alkoholika oder eben andere schädliche Genusssubstanzen angebracht ist.

Natürlich gibt es einen Grenzbereich zwischen Werbung und Verkaufsförderung. Den nutzt die Werbeindustrie ja auch. Aber da trauen wir dem Bundesrat zu, dass er die Grenze auf ebenso sinnvolle Weise zieht, wie sie bisher gezogen wurde.

Eine Aufzählung, wie sie Herr de Courten gemacht hat, wonach jetzt für Kinder der Konsum von Pommes frites, von Haribo oder von Sugus nicht mehr erlaubt wäre, steht hier nicht zur Diskussion. Vielmehr steht einzig zur Diskussion, ob direkt an Kinder gerichtete Werbung für nachweislich schädliche Lebensmittel, die den Empfehlungen - seien sie national oder, noch stärker, im EU-Raum geltend - klar nicht entsprechen, erlaubt sein soll.

Wir bitten Sie deshalb, diese Werbeeinschränkung nicht als Eingriff in die Erziehungsarbeit der Eltern aufzufassen, sondern als Erziehungshilfe und Begleitmassnahme für die Eltern. Diese wären tatsächlich oft froh, wenn an der Kasse gewisse Lebensmittel nicht in Augenhöhe des Kindes angeboten würden. Da spreche ich auch als Mutter mit einschlägiger Erfahrung zu Ihnen.

Ich danke Ihnen, dass Sie den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen und den Antrag der Minderheit de Courten ablehnen.