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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-11-25

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-11-25

Wortprotokoll

Erneut betreibt mein Vorredner Schwarzweissmalerei und spricht polemisch und wahrscheinlich auch populistisch davon, dass es ein "Prangerartikel" sei. Dem ist aber überhaupt nicht so. Es geht einzig und allein um eine Stärkung der Konsumentenkompetenz. Wenn es so ist, dass im Kanton Zug die Nachfrage der Konsumentinnen nach dieser Bescheinigung der Konformität mit dem Lebensmittelgesetz so gering ist, dann weiss ich nicht, was daran stossend sein sollte. Dann lassen Sie doch diejenigen Konsumenten diese Bescheinigung sehen, die dafür auch Interesse zeigen. Wo der Mehraufwand für den Betrieb ist, sehe ich ebenfalls nicht, weil die Stichproben nämlich nach wie vor risikobasiert durchgeführt werden und weil sie die Konformitätsbescheinigung kostenlos erhalten.

Die einzige Bedingung lautet: Wenn Betriebe wesentliche Anforderungen nicht erfüllen - so steht es im Gesetzentwurf -, können sie eine Nachkontrolle innerhalb von sechs Monaten verlangen. Dies eben gerade deshalb, weil sie ihren Konsumentinnen oder ihren Besuchern so zeigen können, dass sie den Mangel schnell behoben haben. Dazu kommt, dass der Bundesrat die Anforderungen festlegen wird. Das heisst, die Betriebe werden Gelegenheit haben, diese Verordnungen einzusehen. Und diese werden garantiert nicht industriefeindlich ausgestaltet sein, weil daran niemand ein Interesse hat. Wohl aber hat man ein Interesse an Restaurants, bei denen man auch jederzeit in der Küche nachschauen kann, was man später kosten wird.

Wir bitten Sie deshalb auch hier, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen.