Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-12-10
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Jede Ausbildung, auch jede Weiterbildung, ist eine Investition in die Zukunft. Jede Investition beinhaltet Chancen und eröffnet neue Perspektiven. Bereits heute bilden sich deshalb vier von fünf Personen weiter.
Im Jahr 2006 wurde über den Bildungsrahmenartikel abgestimmt. Dieser Artikel definiert im Wesentlichen die Grundsätze, nach denen die Bildung gefördert werden kann. Der Verfassungsauftrag ist daher aus grünliberaler Sicht nicht bestritten.
Aber weshalb brauchen wir Weiterbildung? Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich laufend. Wenn man diesen Änderungen folgen will, dann muss man sich weiterbilden. Denken Sie beispielsweise an die äusserst kurze Halbwertszeit des Wissens und der Fertigkeiten im Informatikbereich. Wenn man sich nicht darauf einstellt, riskiert man, vom Markt gedrängt zu werden, weil einem die aktuellen Grundlagen fehlen. Weiterbildung muss aber freiwillig sein und bleiben. Es ist auch wichtig, dass jede Person selber die Verantwortung für ihre Weiterbildung trägt. Artikel 5 Absatz 1 soll deshalb so stehenbleiben; das ist auch für uns Grünliberale ein sehr zentraler Artikel.
Der Weiterbildungsmarkt ist ein grosser Markt, welcher schätzungsweise 5,3 Milliarden Franken umsetzt. In diesem Markt herrscht Wettbewerb. Es ist ein dynamischer Markt. Aus unserer Sicht ist kein Marktversagen festzustellen.
Wir Grünliberalen sind grundsätzlich skeptisch gegenüber jedem neuen Gesetz. Wir haben uns einige Fragen gestellt: Wozu braucht es dieses neue Gesetz? Es funktioniert eigentlich alles bestens. Was ist der Mehrwert des Gesetzes? Was sind die Kosten, auch für die Kantone und die Gemeinden? Gibt es Folgekosten dieser Regulierung? Wäre eine kostenneutrale Umsetzung für den Bund nicht möglich? Gibt es neue einklagbare Subventionstatbestände?
Es geht im Weiterbildungsgesetz um die Klärung von Definitionen. Die Weiterbildung soll ein Gesicht erhalten, und das Gesetz sorgt für Transparenz auf dem Bildungsmarkt. [PAGE 2092] Ausserdem soll die Weiterbildung in der Bildungslandschaft insgesamt richtig eingeordnet werden.
Schliesslich wird mit dem Weiterbildungsgesetz, vor allem indem die Grundsätze definiert werden, eine Richtung vorgegeben. Das Gesetz soll, Sie haben es bereits mehrfach gehört, einen Rahmen bilden und die Weiterbildung stärken und fördern. Qualität entsteht auch durch Wettbewerb; dieser soll mit dem Weiterbildungsgesetz gezielt unterstützt werden. Das Gesetz fördert zudem einen regelmässigen Dialog der interessierten Kreise und systematisiert einen praxisnahen Austausch.
Neu wird ein Monitoring installiert werden, und es werden bessere statistische Grundlagen erarbeitet. Auch hier gilt jedoch: Es darf nicht das Maximum, sondern nur das angestrebt werden, was unbedingt notwendig ist, denn das Maximum würde in eine ausufernde Bürokratie münden. Das wollen wir Grünliberalen nicht. Wir brauchen jedoch mehr Wissen, damit der Bundesrat echt steuern kann und nicht gewissermassen in den Blindflug gezwungen wird. Gestützt auf das bessere Datenmaterial kann der Bund beispielsweise mit gesamtschweizerischen Organisationen Leistungsvereinbarungen abschliessen und diese auch kontrollieren.
Ein spezieller Fokus des Gesetzes besteht darin, dass die Grundkompetenzen der Erwachsenen bewusst gefördert werden sollen. Niemand in unserem Land darf wegen fehlender grundlegender Kenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. Das ist der einzige Fördertatbestand im neuen Weiterbildungsgesetz. Der Begriff der Grundkompetenz muss aus grünliberaler Sicht aber restriktiv definiert und abgegrenzt werden; da werden wir uns gegen jede Erweiterung und Anreicherung wehren.
Das Weiterbildungsgesetz wird schliesslich die Kohärenz zwischen Bundes- und Kantonsnormen herstellen, ohne etwas an der subsidiären Rolle des Bundes zu ändern. Dazu dient insbesondere die Vereinheitlichung der Terminologie durch die bereits angesprochenen Definitionsklärungen.
Das Gesetz ist als Grundsatzgesetz zu verstehen: Es macht keine inhaltlichen Vorschriften, es enthält keine Aussagen dazu, welche Weiterbildung vom Bund geregelt oder gefördert werden könnte, und es führt abgesehen von den Grundkompetenzen der Erwachsenen auch keine Fördertatbestände ein. Das ist alles in den Spezialgesetzen geregelt. Das Gesetz bildet einen Gesamtrahmen und eine Orientierungshilfe für eine kohärente Politik, die eigentliche Rechtsgrundlage unserer Weiterbildung sind jedoch die bestehenden 45 Spezialgesetze. Deshalb wurde auch schon die Meinung vertreten, es handle sich dabei lediglich um einen zahnlosen Papiertiger.
Wir Grünliberalen empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. Er ändert nichts an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bzw. Gemeinden, er ist sorgfältig austariert, und er findet ein Gleichgewicht zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Damit wird gewährleistet, dass alle Anbieter mit gleich langen Spiessen handeln können. Haben Sie den Mut, wie vom Bundesrat beantragt, ein schlankes Rahmengesetz zu erlassen!