Schilliger Peter · Nationalrat · 2013-12-10
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Jede Ausbildung, jede Weiterbildung eröffnet Chancen und ist im Sinne des bleibenden Nutzens eine Investition. In der Schweiz hat das lebenslange Lernen, oft als Weiterbildung deklariert, Tradition. So bilden sich vier von fünf Personen weiter. Der Weiterbildungsmarkt wird auf über 5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Das von mir verwendete Wort "Markt" ist wichtig; ich komme noch darauf zurück. Diese Zahlen sprechen für unsere Gesellschaft, denn die Notwendigkeit zur Weiterbildung ist gegeben. Nicht nur die Anforderungen der Wirtschaft verändern sich, sondern auch die Organisationsformen oder Kommunikationsregeln der Gesellschaft. Weiterbildung soll jedoch freiwillig sein und bleiben. Aber auch die Wirtschaft leistet schon heute einen grossen Einsatz: So haben 61 Prozent der Erwerbstätigen im Jahre 2011 aus beruflichen Gründen eine Weiterbildung besucht. Sensationelle 93 Prozent davon wurden von den Arbeitgebern dabei unterstützt.
Mit dem vorliegenden Weiterbildungsgesetz soll ein Rahmengesetz entstehen, welches im Sinne eines Grundsatzgesetzes für Systemordnung, Transparenz und Qualität sorgt und den Wettbewerb fördert. Mit diesem Gesetz wird zudem eine Pendenz aus dem Bildungsartikel unserer Verfassung erfüllt, nimmt es doch das Anliegen der Grundkompetenzen von Erwachsenen auf und schafft die entsprechende rechtliche Grundlage. Das Gesetz ist somit der letzte Mosaikstein in der Umsetzung der Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006. Dieser Bildungsartikel ist bedeutend, denn er legt den Grundstein für die Verankerung des Bildungsraums Schweiz.
Als Liberaler stelle ich mir natürlich die Frage, ob dieses Gesetz überhaupt nötig ist und ob es aus unserer Sicht einen Mehrwert bringt. Da der Entwurf des Bundesrates schlank ist und als Ergänzung zu den Spezialgesetzen im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung aufgebaut ist, stimmt er für die FDP-Fraktion im Grundsatz. Es darf sogar positiv bewertet werden, dass dieser Entwurf einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierungen und den Wettbewerb festlegt. Gerade in Bezug auf den Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern legt das Gesetz wichtige Regeln fest, denn der Staat darf einen funktionierenden Markt nicht durch subventionierte Leistungsteile verfälschen, der Staat darf maximal eine subsidiäre Rolle einnehmen. [PAGE 2091]
Auch aus Sicht der Staatsfinanzen darf der Gesetzentwurf als schlank bewertet werden. Heute leistet der Bund über Finanzierungsbeihilfen bei der formalen Bildung einen Beitrag von rund 600 Millionen Franken. Das Gesetz hat im Bereich der Entwicklung und Förderung der Grundkompetenzen zusätzliche Kostenfolgen von insgesamt 2 Millionen Franken.
Eine grosse Menge von Anträgen, vor allem von der linken Ratsseite, zielen darauf hin, das Gesetz zu einem Gesellschaftsgesetz verkommen zu lassen. Beispiele hierzu sind die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen von Jugendlichen oder die staatliche Schulung von Erziehungs- und Sozialkompetenzen. Ebenso wird mit Anträgen versucht, dem Staat zusätzliche Leistungen zuzuordnen. Beispiele hierzu sind der kostenlose Zugang zu Beratungen und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen auf allen Stufen. Anträge betreffend Zusatzbelastungen der Arbeitgeber konnten bisher in der Kommission abgewendet werden.
Fazit: Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt, auf das Gesetz einzutreten und die Detailberatung durchzuführen. Das Gesetz soll als Rahmengesetz schlank gehalten werden. Man soll im Weiterbildungsbereich den Wettbewerb funktionieren lassen und Ausweitungen zu einem Gesellschaftsgesetz konsequent ablehnen. Weiterbildung findet heute schon statt und funktioniert - auch ohne Gesetz! Die Angebote brauchen keine weiteren Regulierungen, denn ein Marktversagen existiert nicht. In der Detailberatung werden wir unsere Haltung dann präzisieren.