Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2013-12-10
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2013-12-10
Wortprotokoll
Ich werde für die BDP-Fraktion zum Eintreten sprechen, aber auch gerade etwas zur Rückweisung sagen.
Weiterbildung ist - wir haben es gehört, und es ist wahrscheinlich auch so - über alle Parteigrenzen hinweg nicht bestritten. Sie ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig, ist sie doch mit der Grundbildung der zentrale Pfeiler des lebenslangen Lernens. Sie ist also auf der einen Seite wichtig, um das berufliche Fortkommen zu unterstützen respektive zu ermöglichen, auf der anderen Seite ist sie aber auch ein nicht unwesentliches Element, um das Armutsrisiko zu minimieren. Das Weiterbildungsgesetz soll in seiner Endfassung eine gemeinsame Richtung vorgeben und den gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt, welcher hauptsächlich von Privaten getragen wird, nicht von Wettbewerb und Eigeninitiative entbinden. John F. Kennedy sagte einmal: "Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung."
Das Schweizervolk weiss um die Wichtigkeit unseres Rohstoffes Bildung. Aus diesem Grund hat es am 21. Mai 2006 die neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung mit grossem Mehr angenommen. Bund und Kantone haben die Aufgabe, gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen. Die Kantone tun dies mit einem guten Volksschulwesen; wir tun dies mit einem guten Hochschulwesen und einer ausgezeichneten Berufsbildung. Die Forschung kommt dazu, und erstmals soll eben auch die Weiterbildung in der Verfassung erwähnt werden. Das ist richtig; man darf durchaus auch einmal ein Gesetz machen, das etwas Positives festigt und nicht einfach nur die Bekämpfung irgendeines Missstandes darstellt.
Damit hat der Bund - es wurde erwähnt - neu den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen; er hat die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern, und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen. Die Grundsätze zur Erfüllung dieser Aufgabe liegen nun mit dem vorliegenden Bundesgesetz über die Weiterbildung vor. Der Bundesrat hat hier eine gute Arbeit gemacht, auch wenn wir die Vorlage jetzt in einigen Punkten noch verändern wollen.
Wir wissen es: Der Weiterbildungsmarkt in der Schweiz ist weitgehend privatwirtschaftlich organisiert - und das ist auch gut so. Im Gegensatz zum formalen Bildungsbereich handelt der Staat in der Weiterbildung vorwiegend unterstützend; der vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser subsidiären Haltung Rechnung. Es werden gezielt Rahmenbedingungen verbessert und damit das bildungsfreundliche Klima der Schweiz unterstützt.
Die BDP-Fraktion wird geschlossen eintreten. Dies deshalb, weil wir wissen, dass die Weiterbildung in der Schweiz ungleich verteilt ist. Diese Ungleichverteilung darf nicht Zukunft haben. Denn wenn 70 Prozent der Menschen mit Abschluss im Tertiärbereich Weiterbildungsangebote wahrnehmen, aber nur 20 Prozent der Menschen ohne nachobligatorischen Abschluss, dann muss der Bund im Sinne der Chancengerechtigkeit - dieses Wort soll hier unbedingt erwähnt werden - eben mitreden.
Eine wesentliche politische Motivation war damals die Problematik der Nachholbildung im Bereich des Illettrismus. Die Nachholbildung im formalen Bereich, also zum Beispiel das Nachholen eines Lehrabschlusses, ist geregelt. Hingegen fehlen bildungspolitisch klare Antworten auf die Probleme des Illettrismus. Es geht also um das Problem, nicht so gut lesen und schreiben zu können, wie es der Alltag erfordert. Von Illettrismus betroffen sind in der Schweiz rund 800 000 Jugendliche und Erwachsene. Sie sind davon betroffen, auch wenn sie die Schule besucht haben - das ist keine Bankrotterklärung der Volksschule. Gerade auch für diese Menschen ist das Weiterbildungsgesetz notwendig. Zusätzlich wird auch der Lehrplan 21 der Volksschule seinen Beitrag dazu leisten, indem kompetenzorientiertes Unterrichten Einzug halten wird. Dieser Lehrplan ist gut.
Die BDP-Fraktion wird mehrheitlich auch gegen die Rückweisung an den Bundesrat stimmen; dies deshalb - ich habe es gesagt -, weil der Bundesrat seine Arbeit gemacht hat. Das Gesetz nun zu diskutieren ist unsere parlamentarische Aufgabe. Es ist in den Augen der BDP auch dann eine parlamentarische Aufgabe, wenn sehr viele Änderungsanträge vorliegen. Die vielen Anträge liegen aber auch deshalb vor, weil die Vertreter der einen Seite - vorwiegend die SVP, es wurde gesagt - das Weiterbildungsgesetz nicht wollen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass nicht in den Weiterbildungsmarkt eingegriffen werden solle, und dabei vollständig ignorieren, dass 800 000 Menschen von Illettrismus betroffen sind oder nur gerade 20 Prozent der Menschen ohne nachobligatorischen Abschluss Weiterbildung machen. Und die Vertreter der anderen Seite, jene der SP, wollen über das Weiterbildungsgesetz viel mehr staatliche Eingriffe machen.
Zusammenfassend: Die BDP-Fraktion wird geschlossen eintreten, im Wissen darum, dass der gesetzliche Auftrag, Aussagen zum lebenslangen Lernen und zur Weiterbildung zu machen, zentral ist, und sie wird den Antrag auf Rückweisung ablehnen, weil der Bundesrat eine Vorlage geliefert hat, die diskutiert werden kann.