Riklin Kathy · Nationalrat · 2013-12-10
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Das Parlament hat schon seit Jahren, bald Jahrzehnten, den Bundesrat gedrängt, dem Thema Weiterbildung mehr Gewicht beizumessen und die Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Mit der Annahme des Bildungsartikels im Jahr 2006 hat die Weiterbildung eine verfassungsmässige Grundlage erhalten. Sieben Jahre später können wir nun eine Gesetzesvorlage diskutieren.
Die Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen unseres Landes. Das Bildungssystem und die hohe Bildungsqualität sind ein entscheidender Standortvorteil. Die Schweiz sieht sich heute zunehmend durch einen wachsenden Weiterbildungsbedarf bei den Erwerbstätigen aller Altersstufen und einen zunehmenden Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften in wichtigen Bereichen herausgefordert. Der Weiterbildung muss daher im schweizerischen Bildungswesen eine zentrale Bedeutung zukommen.
Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die CVP dem vorliegenden Gesetzentwurf, der das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz stärkt, positiv gegenübersteht. Wir unterstützen das Rahmengesetz, welches die Eigenverantwortung für lebenslanges Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz der Bundesgesetzgebung sicherstellt. Der Durchlässigkeit innerhalb des Bildungssystems muss besondere Beachtung geschenkt werden. Die CVP fordert eine gezielte Erhöhung der systemischen Durchlässigkeit. Wir begrüssen es daher, dass die Gesetzgeber in Bund und Kantonen verpflichtet werden, im formalen Bereich für transparente und möglichst gleichwertige Verfahren zur Anrechnung nichtformaler und informeller Bildungsleistungen zu sorgen. Insbesondere für Wiedereinsteiger können dadurch zusätzliche Perspektiven geschaffen werden.
Was soll das Weiterbildungsgesetz regeln? Die Verantwortung, sich weiterzubilden, liegt primär beim Einzelnen. Bund und Kantone sollen subsidiär eingreifen und die Spezialgesetze sollen weiterhin die einzelnen Bereiche regeln. Das vorliegende Weiterbildungsgesetz ist ein Rahmengesetz. Es trägt wesentlich zur besseren Abstimmung der Weiterbildungspolitik bundesintern und zwischen Bund und Kantonen bei. Dies ermöglicht einen zweckmässigen und effizienteren Mitteleinsatz. Es werden also keine zusätzlichen Kosten generiert. Die Kostensteigerung erfolgt in einem sehr geringen Mass. Wichtig sind für uns die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung. Auf dem grossen Markt der Weiterbildung sollen die Anbieter von Weiterbildung die Verantwortung für Qualität wahrnehmen. Wildwuchs, wie er z. B. früher im Bereich der Hotelfachschulen zu beobachten war, darf nicht mehr möglich sein.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst es, dass Illettrismus nicht mehr Gegenstand des Kulturförderungsgesetzes sein soll, sondern neu im Weiterbildungsgesetz geregelt wird. Es ist sinnvoll, dass der Erwerb und der Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener gefördert werden sollen. Grundkompetenzen sind die Voraussetzung, um an Bildung und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in der Arbeitswelt bestehen zu können. Sie werden zwar bereits im Rahmen verschiedener Spezialgesetze gefördert. Mit der Aufnahme ins Weiterbildungsgesetz werden nun aber auch Personen mit [PAGE 2090] mangelnden Grundkompetenzen erfasst, die nicht unter ein Spezialgesetz fallen, wie z. B. erwerbsfähige Schweizer, welche nicht unter das Arbeitslosenversicherungsgesetz oder das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung fallen. Geringe Bildung ist ein Armutsrisiko. Die Verbesserung des Zugangs zur Weiterbildung bzw. der Erhalt von Grundkompetenzen kann in dem Sinne auch als Hilfe zur Selbsthilfe gesehen werden, welche den Betroffenen die Möglichkeit gibt, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf das Gesetz und dankt dem Bundesrat für die grosse Vorbereitungsarbeit.