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Herzog Verena · Nationalrat · 2013-12-10

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-10

Wortprotokoll

Weiterbildung ist eine wertvolle Investition ins Leben und ganz entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Darin sind wir uns einig. Weiterbildung ist aber in erster Linie Sache des Einzelnen und weder Sache des Arbeitgebers noch des Staates. Durch die Annahme des Artikels über die Weiterbildung im Jahr 2006 wird in Artikel 64a der Bundesverfassung eine gesetzliche Regelung der Weiterbildung gefordert. Das heisst jedoch nicht automatisch, dass ein neues Gesetz geschaffen werden muss. Es können durchaus die bestehenden Gesetze ergänzt werden. Bevor ein neues Gesetz geschaffen wird, soll die Notwendigkeit gründlich überlegt sein. Zu gross ist unser Gesetzesdschungel, der nicht beliebig und nicht ohne Notwendigkeit erweitert werden darf.

Herr Bundesrat Schneider-Ammann will ein schlankes Rahmengesetz. Leider war aber schon der Entwurf des vorliegenden Gesetzes mit zahlreichen ideologischen Forderungen angereichert und wurde im Laufe der Gesetzesberatung in der Kommission immer weiter und weiter überladen, dies obwohl von verschiedenen Seiten attestiert wird, dass die Schweiz bereits jetzt, ohne dieses Gesetz, einen sehr gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt hat.

Vor staatlichen Eingriffen warnt zu Recht zum Beispiel auch der Schweizerische Arbeitgeberverband. Durch ein Gesetz kann der gesunde und faire Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern gefährdet werden. Überladen ist das Gesetz zum Beispiel mit Artikel 8, "Verbesserung der Chancengleichheit". Dieser Artikel ist völlig überflüssig, da die Chancengleichheit, zweifellos ein ehrenvolles und wichtiges Anliegen, bereits im Behindertengesetz, im Gleichstellungsgesetz und im Ausländergesetz geregelt wird.

Ein ganz falsches Zeichen wird mit dem 5. Abschnitt, "Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener", gesetzt. Wir sind ganz klar der Ansicht, dass die Vermittlung der Grundkompetenzen eine Aufgabe der Volksschule ist; sie ist somit Sache der Kantone und nicht des Bundes. Bildungslücken in den Grundfächern zu schliessen - sie bestehen leider tatsächlich, und dies wird von Lehrmeistern und weiterführenden Schulen immer wieder bemängelt -, liegt nicht in der Verantwortung des Bundes, sondern der Kantone. Systemfremd ist es, die berufsorientierte Weiterbildung sowie die höhere Berufsbildung in einem Weiterbildungsgesetz zu regeln. Diese Anliegen gehören in das Berufsbildungsgesetz und das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz.

Zu fordernd ist das Weiterbildungsgesetz für die Arbeitgeber, welche die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigen sollen. Das tönt zwar plausibel, da es im ureigensten Interesse der Unternehmen ist, ihre Arbeitnehmer zu fördern. Doch Zwang ist gefährlich. Schon heute werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten von den Arbeitgebern übernommen; das sind 2 Milliarden Franken pro Jahr. Nach einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2011 zählt die Schweiz im europäischen Vergleich zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an weiterbildungsaktiven Unternehmen. Bedenklich stimmen Forderungen wie zum Beispiel jene von Travail Suisse, deren Vertreter anlässlich der Anhörung in der Kommission konkret geäussert hat, Arbeitgeber müssten bei Nichtwahrnehmung dieser Aufgabe sanktioniert werden. Das ist deshalb bedenklich, weil es für Unternehmer nicht zu jeder Zeit möglich und auch nicht sinnvoll ist, jede Weiterbildung für jeden Arbeitnehmenden zu unterstützen. In Summation dieser Forderungen stehen schlussendlich Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Ich fasse zusammen: Weiterbildung auf allen Altersstufen ist für die Weiterentwicklung unabdingbar. Dazu wird jedoch kein neues Gesetz benötigt. Notwendige Ergänzungen zur Weiterbildung müssen in die bestehenden rund vierzig Gesetze, insbesondere in das Berufsbildungsgesetz, in das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, aufgenommen werden. Das vorliegende Gesetz ist mit ideologischen Forderungen angereichert und wurde während der Beratungen in der Kommission zusätzlich überladen. Unterdessen ist es leider alles andere als ein schlankes Rahmengesetz, wie es auch von Bundesrat Schneider-Ammann gewünscht wird. Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes hätte massive finanzielle Auswirkungen auf den Staat und das Gewerbe zur Folge.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, nicht auf diese Vorlage einzutreten.