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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2013-12-10

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-10

Wortprotokoll

Für die SP-Fraktion ist das Weiterbildungsgesetz ein erster, wenn auch recht bescheidener Schritt in die richtige Richtung. Alle sprechen in ihren jeweiligen Sonntagspredigten davon, dass Bildung in unserer modernen Gesellschaft nicht nur in der Jugend, sondern ein Leben lang stattfinde. Wir haben heute die Gelegenheit - noch einmal: in einem bescheidenen Rahmen -, eine Konkretisierung dieser Sonntagspredigten in die Wege zu leiten.

Wir haben seit nunmehr sieben Jahren, seit dem 21. Mai 2006, einen Verfassungsauftrag. Kollege Keller Peter hat richtig gesagt, dass in der Verfassung eine Kann-Bestimmung steht. Aber wir hatten bereits in der Volksabstimmung unbestrittene Bestandteile wie etwa die klare Umschreibung der Weiterbildung, aber auch Grundlagen für Qualität, für Vergleichbarkeit und recht breit abgestützte Forderungen nach unterstützenden Massnahmen für bildungsschwache Arbeitnehmende und für Erwachsene, die über eine unzureichende Grundbildung verfügen. Diese Elemente waren weitgehend unbestritten, und auch grössere Verbände der rechten Seite wie der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse traten bereits 2006 im Abstimmungskampf für die Aufnahme dieser Forderungen in einem Rahmengesetz ein. Es ist letztlich eine Frage der Glaubwürdigkeit und auch der Respektierung des Volkswillens, ob wir diese Versprechungen heute umsetzen. Man kann dies auf unterschiedliche Weise machen, aber wer grundsätzlich sagt: "Gesetz weg, wir brauchen das nicht", der respektiert offensichtlich den im Jahr 2006 geäusserten Volkswillen nicht.

Ich habe die soziale Dimension dieses Gesetzes angesprochen. Sie gehört zu den zentralen Integrationsaufgaben einer funktionierenden Gesellschaft, musste hier aber dennoch mit einigem Aufwand und gegen ideologisch begründete Widerstände erkämpft werden, wie die Fahne und insbesondere der Nichteintretensantrag aufzeigen. Diese Widerstände sind leider noch nicht ganz verschwunden.

Wir haben in der Schweiz zwar einen hohen Anteil von Betrieben mit Weiterbildung, doch wenn man sich die Zahlen etwas genauer anschaut, sieht man, dass sich viele Leute nicht weiterbilden. Der Anteil sinkt, sobald man auf den Einzelnen hinuntergeht. Fast 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer mit guter Ausbildung bilden sich weiter, aber knapp 30 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer und der hier Domizilierten mit schlechter Ausbildung bilden sich nicht weiter. Die Weiterbildung ist also schlecht verteilt; das kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein. 15 Prozent der Erwachsenen verfügen nicht über die Grundkompetenzen, die nötig sind, um sich allgemein in die Gesellschaft und speziell in die Erwerbswelt integrieren zu können. Beide Dimensionen sind wichtig, Kollege Vischer hat es erwähnt. Auch für uns sind die beiden Dimensionen - die Integration in die Erwerbswelt wie auch jene in unsere Gesellschaft - zentrale Dimensionen bei diesem Gesetz.

Nach der ursprünglichen Weigerung des Bundesrates, auf einen Entwurf der damals zuständigen Departementsvorsteherin einzutreten, musste das Parlament die Schaffung des nunmehr vorliegenden Rahmengesetzes über eine Kommissionsinitiative erzwingen, mit der dazu notwendigen Fokussierung auf die wenig umstrittene definitorische Arbeit, was die Leichtigkeit der Kost erklärt, die wir vor uns haben. Mit seiner Abgrenzung zwischen der formellen und der hier definierten nichtformellen Bildung hat der Gesetzentwurf aber schon vor seiner Verabschiedung zur notwendigen Klärung im formellen Bereich beigetragen und unter anderem auch einen klareren Rahmen für die Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen geschaffen, die sich zurzeit im Ratifizierungsprozess befindet und Anfang 2014 in Kraft tritt. Damit haben wir auch Klarheit über die Zuständigkeiten bei Finanzierungsfragen im Bereich der höheren Berufsbildung, die wir zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal zu diskutieren haben.

Die SP-Fraktion ist nach dem bereits Gesagten der Meinung, dass dieses Gesetz zwar leicht ist, aber trotzdem unterstützt werden soll, mit einer Stärkung der Verpflichtungen öffentlicher und privater Arbeitgeber und der öffentlichen Hand im Allgemeinen. Natürlich geht es um individuelle Verantwortung, wie Kollege Wasserfallen betont hat, aber es gibt auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Wir möchten diese beiden Dimensionen in diesem Gesetz im Gleichgewicht haben. Das ist teilweise erreicht, aber bei Weitem noch nicht überall.

Zum Nichteintretensantrag habe ich bereits Stellung genommen; er ist offensichtlich gegen den Volkswillen gerichtet.

Zum Rückweisungsantrag: Kollege Keller, Ihre durchaus interessanten Ausführungen zu Harmos entsprechen erstens nicht ganz der Realität, weil die von Ihnen erwähnten Tatsachen 2006 bereits bekannt waren, sowohl was die Sprachenfrage, den obligatorischen Kindergarten als auch weitere Vorlagen betrifft. Zweitens hat die Vorlage hier mit Harmos auch materiell nicht die geringste Verbindung. Ich möchte Sie daran erinnern: Sowohl Economiesuisse wie [PAGE 2093] auch die Kantone - Sie haben gesagt, wir seien gegen die Kantone, wir seien gegen die Wirtschaftsverbände - wollen ein schlankes Rahmengesetz. Über die Dimension sind wir uns nicht ganz einig, aber das rechtfertigt noch keine Rückweisung.

Zwei Gründe für unsere Unterstützung in Kürze: Wir schaffen einen klaren Rahmen für Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz. Wir schaffen ein Mittel, damit jene, die es in unserem Land am nötigsten haben, auch im Bereich der Grundkompetenzen über die notwendige Weiterbildung verfügen können.