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Altherr Hans · Ständerat · 2014-03-05

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-05

Wortprotokoll

Wahrscheinlich haben Sie sich beim Studium dieser Vorlage auch gefragt, ob es überhaupt nötig ist, diese in beiden Räten zu behandeln. Ich habe in der Kommission sehr stark geschwankt, ob ich einen Nichteintretensantrag stellen soll - nicht, weil ich mit dem Inhalt der Vorlage nicht einverstanden wäre, ich finde die Vorlage in Ordnung. Selbstverständlich sollen diese Sicherheitsberater, soweit nötig, in die verschiedenen Botschaften gehen. Ich habe mich auch gefragt, ob die Beschränkung auf drei richtig ist. Aber mein Bedenken gründet sich auf das Militärgesetz - der Kommissionspräsident hat es in der Einleitung erwähnt -: Ist eine Person, die man in Zivil und unbewaffnet in eine Botschaft schickt, um das dortige Personal in Sicherheitsfragen zu beraten, ein Truppeneinsatz? In Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes steht: "Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind, können Truppen zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland eingesetzt werden. Der Bundesrat bestimmt die Art der Bewaffnung." Ist das eine Truppe, wenn Ihnen ein Angehöriger der Armee in Zivil und unbewaffnet entgegenkommt - würden Sie dann sagen, das sei jetzt eine Truppe? Ich glaube, das ist eine rhetorische Frage.

Dieser Absatz 2 wurde bei der Militärgesetzrevision im Jahre 2002 eingefügt und ist seit 2004 in Kraft. Da geht es z. B. um den Schutz der Botschaft in Tripolis. Es sind vielleicht zehn bewaffnete Leute, die die Botschaft schützen, und wenn das länger als drei Monate dauert, dann muss dieser Einsatz von der Bundesversammlung genehmigt werden. An solche Dinge hat man gedacht, aber nicht an einzelne Menschen in Kairo oder in Kiew oder in Tripolis oder wo auch immer.

Deshalb habe ich mich gefragt, ob die Vorlage überhaupt nötig sei. Man hat mir in der Kommission gesagt, es gebe Juristen - ich glaube, im Bundesamt für Justiz -, die klar gesagt hätten, das müsse man so machen. Ich habe dann keinen Nichteintretensantrag gestellt. Aber vielleicht kann die [PAGE 44] Kommission des Zweitrates diese Frage nochmals überprüfen.

Es geht nämlich weiter. Eigentlich haben wir heute nach dem Militärgesetz nur den Einsatz in Kairo, der schon läuft, zu genehmigen. In Artikel 70 heisst es, dass der Bundesrat für das Aufgebot und die Zuweisung an die zivilen Behörden zuständig sei. Die Bundesversammlung hat dann den Einsatz in der nächsten Session zu genehmigen. Wenn wir jetzt im Voraus zukünftige Einsätze genehmigen, ritzen wir den Wortlaut des Gesetzes eigentlich schon, indem es im Voraus und eben nicht in der nächsten Session ist. Aber wenn wir auf die Vorlage eintreten, habe ich nichts mehr dagegen, denn es wäre schon merkwürdig, wenn wir jede Session über einzelne Sicherheitsberater entscheiden müssten.

Als Fazit äussere ich einen Appell an den Zweitrat, noch etwas näher, als wir es rein aus Zeitgründen tun konnten, zu prüfen, ob man überhaupt auf die Vorlage eintreten soll und muss.