preparatory:AB 144631
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-05
Wortprotokoll
Eine Bemerkung an Frau Ständerätin Fetz: Die Grundkompetenzenförderung für Erwachsene ist in diesem Gesetz festgehalten. Das ist der einzige Fördertatbestand, und an dem ändert sich gar nichts.
Ich habe schon mehrfach beliebt gemacht, dass wir keine zusätzlichen Fördertatbestände in dieses Gesetz einbauen. Es ist und bleibt ein Rahmengesetz. Für die Förderung sind die Spezialgesetze zuständig, und bezüglich der jetzigen Diskussion ist es insbesondere das Berufsbildungsgesetz, das die entsprechenden Dispositionen kennt. Dann sei noch einmal daran erinnert, dass wir im vorliegenden Weiterbildungsgesetz Artikel 12 haben: Da können den gesamtschweizerischen Organisationen der Arbeitswelt für die künftige Übernahme von Informations- und Koordinationsaufgaben, aber auch für Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsfragen Finanzhilfen ausgerichtet werden.
Ich bitte Sie, das Rahmengesetz Rahmengesetz bleiben zu lassen. Der einzige Fördertatbestand bezüglich der Grundkompetenzen der Erwachsenen ist gesichert. Alles andere findet sich in den Spezialgesetzen genügend abgedeckt. Ihre Kommission hat das erkannt und ist zu unterstützen.