Bieri Peter · Ständerat · 2014-03-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-05
Wortprotokoll
In Artikel 7 regeln wir die Anrechnung von Weiterbildungsleistungen und informeller Bildung an die formale Bildung. Konkret geht es um die Frage, inwieweit der Abschluss eines organisierten Kurses mit einem definierten Lernprogramm als Teil eines formalen Abschlusses angerechnet werden kann. In meinem ursprünglichen Berufsfeld war es so, dass wir jeweils die Frage zu beantworten hatten, inwieweit etwa ein Kurs in einem speziellen Bereich, zum Beispiel im Obstbau oder im Pflanzenschutz, als Modulteil der Berufs- und der Meisterprüfung anzurechnen sei. Entsprechendes gilt für die handwerklichen Kurse, die als Teil der höheren Berufsbildung angerechnet werden können.
Dass Bund und Kantone hier eine federführende Verantwortung haben, ergibt sich auch aus Artikel 61a der Bundesverfassung, wo festgehalten ist, dass beide für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes verantwortlich seien. In der bundesrätlichen Botschaft schreibt denn der Bundesrat auch, dass die Aufgabe der Erstellung der Kriterien für die Anrechenbarkeit von Weiterbildung und informeller Bildung an die formale Bildung in der Regel den für das Angebot oder die Abschlüsse zuständigen Bildungsinstitutionen und Prüfungskommissionen übertragen werde. Mit dem Antrag der Minderheit soll diese in der Botschaft dargelegte Haltung auch zum Ausdruck kommen, ohne dass wir dabei mit der Fassung des Nationalrates über das Ziel hinausschiessen. Die Organisationen der Arbeitswelt sind nur dort gefragt, wo sie auch involviert sind, und nicht dort, wo sie keine Funktion haben. Zudem sind die Organe gemäss HFKG für die Bereiche der Hochschulen zu erwähnen.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass mit ihrer Formulierung die heutige Realität richtig abgebildet wird und dass die bewährte, gute Arbeitsteilung - oder man kann auch sagen: die gute Zusammenarbeit - zwischen den staatlichen Stellen und der Arbeitswelt hier zum Ausdruck kommt. In diesem Sinne ist der Antrag kein Gegenstück zum Entwurf des Bundesrates, sondern er ist ein Ausdruck dieser guten Zusammenarbeit, die wir in den vergangenen Zeiten im Bereich der Bildung und der Weiterbildung hatten. Die staatlichen Institutionen haben sich dort mit Organisationen der jeweiligen Berufswelt zusammengefunden. Sie finden sich immer noch zusammen und sind so miteinander verantwortlich für die Anrechnung der Leistungen im Bereich der Bildung.
Insofern ist der Antrag der Minderheit kein Gegenstück zum bundesrätlichen Entwurf, sondern er ist Ausdruck der gelebten Realität.