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Eder Joachim · Ständerat · 2014-03-05

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag Föhn abzulehnen.

Der Bundesrat hat in dieser Vorlage ein klares Regelungskonzept unterbreitet: erst die Eigenverantwortung, dann der Appell - ich wiederhole: der Appell - an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das ist auch ganz wichtig, denn Artikel 5 Absatz 1 trägt den Titel "Verantwortung". Es folgt subsidiär der Staat mit gewissen Regeln, wenn es die Erfüllung einer Aufgabe erfordert. Hier haben wir, Kollege Föhn, keine solche Regel, wie Sie sie ansprechen; es gibt keinen staatlichen Zwang. Ich komme darauf zurück.

Die Kommission hat, gerade auch zuhanden der Materialien, mit Blick auf eine mögliche Rechtsprechung, klargestellt, und zwar eindeutig, dass aufgrund dieser Bestimmung, also von Absatz 2, von den Arbeitnehmenden kein Anspruch geltend gemacht werden kann. Weil es sich um eine moralische Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handeln soll, wurde das Verb "begünstigen" gewählt. Wir haben lange nach einem besseren Verb gesucht, aber keines gefunden. Formulierungen wie "fördern" oder "unterstützen", die im Raum standen, würden eben gerade mehr beinhalten als "begünstigen". Eigentlich ist es ja eine Selbstverständlichkeit; viele Arbeitgebende handeln bereits heute in diesem Sinn.

Damit es wirklich zuhanden der Materialien dieses Plenums und der späteren Rechtsprechung klar ist, verweise ich auf die Botschaft: "Der Bundesgesetzgeber appelliert in Absatz 2 an die Fürsorgepflicht privater und öffentlicher Arbeitgeber. Sie sollen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigen, d. h." - jetzt sagt es der Bundesrat klar - "für ein günstiges Umfeld für Bildung im Unternehmen sorgen." Mit diesem Passus sollten sich allfällige Bedenken ausräumen lassen. Es wird damit also klargestellt, dass Absatz 2 keine Verpflichtung, keine Verbindlichkeit sein kann, sondern ein Aufruf an die Arbeitgebenden ist, im eigenen Interesse ein solches Umfeld zu schaffen.

Kollege Föhn hat ja in seinem Votum gesagt, es gebe Raum für Interpretationen. Ich habe jetzt versucht darzulegen, dass es eben keinen solchen Raum gibt, wenn man das Verb "begünstigen" wählt.

Ich bitte Sie also nochmals, wie es auch die Kommissionssprecherin und -präsidentin gesagt hat, dem einstimmig [PAGE 56] beschlossenen Antrag der Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag Föhn abzulehnen.