Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-05
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt gleich auf das Votum der Vorrednerin zu sprechen kommen darf: Ich muss einfach sagen, dass ich auch Mitarbeiter habe, und wir versuchen auch, immer wieder auf dem neuesten Stand zu sein. Ich muss halt sagen, dass das auf freiwilliger Basis funktioniert. Heute wird viel oder alles auf freiwilliger Basis gemacht. Wir wollen doch wirklich wettbewerbsfähig sein, und da braucht es eine gute Bildung, eine gute Weiterbildung. Wir sind auf sehr gutem Weg. Das zeigt ja gerade die Wirtschaftslage der Schweiz. Da habe ich hie und da schon ein mulmiges Gefühl, wenn ich solche Voten hören muss.
Die Vorlage schiesst aber teilweise über das Ziel hinaus. Der Gesetzentwurf klärt vielfach nicht eindeutig, wie gross die Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten des Bundes tatsächlich sind. Jedenfalls besteht für den Bund ein zu grosser potenzieller Freiraum für mögliche Interventionen in diesen Weiterbildungsfragen. Auch wenn hier und heute moniert wird, dass dies nicht geschehe, kennen wir die möglichen Aktivitäten unserer Verwaltung.
Die Vorrednerinnen und Vorredner forderten bereits ein möglichst schlankes Gesetz. Auch ich finde in diesem Gesetz unnötige Regulierungen:
1. Die Verantwortung für die Weiterbildung muss weiterhin beim Einzelnen liegen. Er weiss am besten, ob und welche Weiterbildung für die berufliche und wirtschaftliche wie auch für die private Weiterentwicklung infrage kommt.
2. Die Weiterbildung muss weiterhin primär privat organisiert und durchgeführt werden. Durch das neue Gesetz dürfen private Anbieter nicht verdrängt werden. Der Bund darf nur dort eingreifen, wo der Markt nicht spielt.
3. Das Weiterbildungsgesetz darf kein Subventionsgesetz werden. Dies bedeutet, dass das staatliche Engagement möglichst zurückhaltend sein soll.
Es ist nicht im Gesetz zu regeln, dass die öffentlichen und vor allem die privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu begünstigen haben. Die Weiterbildung der Mitarbeiter liegt im ureigenen Interesse der Arbeitgeber. Sie wird heute zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unter Berücksichtigung der Interessen beider abgesprochen und entsprechend durchgeführt. Hier und jetzt dürfen wir aber nicht Tür und Tor für Forderungen öffnen, die einen Eingriff in die Privatwirtschaft vorsehen; das Gesetz greift entsprechend zu weit.
Im erläuternden Bericht schreibt der Bundesrat, dass die öffentliche Hand primär nicht selber tätig werden, sondern unterstützend wirken solle. Es wird betont, dass ein so vielfältiger und heterogener Bereich mit unterschiedlichen Akteuren nicht zentral gesteuert werden könne. Ich begrüsse diese Haltung ausdrücklich.
Die Qualitätsentwicklung ist im ureigenen Interesse der Anbieter von Weiterbildungsdienstleistungen. Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten müssen aber nicht explizit durch Bund oder Kantone geschaffen werden.
So bin ich relativ widerwillig für Eintreten. Was fernab des politischen Parketts gut läuft, sollte man laufenlassen, und dem sollte man nicht allenfalls Sand ins Getriebe streuen. Es darf nicht teurer, nicht komplizierter und auf keinen Fall einschränkend werden. Wie von Vorrednerinnen und Vorrednern auch gefordert, muss das Gesetz noch entschlackt werden, ansonsten könnte ich am Schluss nicht zustimmen.