Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-05-05
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-05-05
Wortprotokoll
Wir haben jetzt gehört, was die drei wichtigen Punkte der Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold" sind: Die Goldreserven sind zwingend in der Schweiz zu halten; die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre. Dann muss die Nationalbank zwingend einen Anteil von mindestens 20 Prozent ihrer Anlagen in Gold halten; die Übergangsfrist beträgt hier fünf Jahre. Schliesslich sollen die Goldreserven der Nationalbank unverkäuflich sein, was, wie bereits gesagt wurde, in Verbindung mit dem Anteil von 20 Prozent doch erhebliche Probleme gibt.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab; er beantragt Ihnen auch, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Wir haben es gehört: Diese Initiative würde es der Nationalbank erschweren, eine Währungspolitik, eine Geldpolitik zu machen, die im Interesse unseres Landes ist, die zu Preisstabilität führt und die auch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet.
Ende 2013 hat die Nationalbank 7,3 Prozent ihrer Aktiven in Gold gehalten; das sind rund 36 Milliarden Franken. Um einen Anteil von 20 Prozent zu erreichen, müsste die Nationalbank Währungsreserven in grossem Umfang verkaufen und Gold zukaufen, nämlich für 63 Milliarden Franken. Ich möchte hier noch erwähnen, dass die Nationalbank mit ihren über tausend Tonnen Goldreserven im Vergleich mit anderen Staaten heute enorm viele Goldreserven hat, auch wenn Goldreserven verkauft wurden. Im Übrigen haben sich diese Goldreserven nicht einfach in Luft aufgelöst, Herr Nationalrat Stamm, sondern viele Kantone haben aus dem Entgelt aus den Goldreserven etwas gemacht und in ihren kantonalen Haushalten Schulden abgebaut. Das ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Kantone und natürlich letztendlich auch des Bundes.
Der Mindestanteil an Gold von 20 Prozent wäre unverkäuflich; es könnten irgendwann 40 oder 50 Prozent sein, je nachdem, was mit der Bilanz geschieht. Ein solcher starrer Mindestanteil von unverkäuflichem Gold schmälert die Glaubwürdigkeit der Politik der Nationalbank; er schmälert ihre Möglichkeit, auch dann zu handeln, wenn es notwendig ist. Wenn es zu einer Lockerung käme, müsste die Nationalbank zusätzlich Gold kaufen. Dasselbe gilt dann, wenn der Goldpreis fallen würde: Sie müsste immer wieder neu Gold zukaufen und könnte damit nicht gleichzeitig den Auftrag erfüllen, den sie hat, nämlich Preisstabilität zu gewährleisten und vor allem auch der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Das hat sie auch mit der Bindung des Frankens an den Euro gemacht. Diese Politik könnte sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt betreiben.
Bis 1998 hat die Nationalbank das Gold zu historischen Werten eingebucht, dann wurde es zu Marktwerten eingebucht. Herr Nationalrat Hausammann hat heute auch gefragt, was das für Konsequenzen habe. Es ist natürlich so: Mit Ihrer Initiative nützt es dann nicht viel, wenn das Gold zu Marktwerten eingebucht wird, denn in der Bilanz könnte dieser Wert nie erhöht werden. Aber wenn das Gold an Wert verlieren und der Goldpreis sinken würde, müsste dieser Wert wegen der Bilanzrichtigkeit eingebucht werden. Anders gesagt: Eine Bewegung könnte nur noch in eine Richtung stattfinden. Ich denke aber, dass das nicht im Sinn des Erfinders ist.
Jetzt zur Frage der Lagerung im Ausland: Herr Nationalrat Quadri hat darauf hingewiesen, dass ich vor zwei Jahren einmal die Auskunft gegeben habe, dass wir nicht wüssten, wo das Gold gelagert werde. Das war damals tatsächlich so, und Sie können sich daran erinnern: Die Nationalbank hat 2013 bekanntgegeben, an welchen beiden Standorten sie noch Goldreserven lagert, nämlich in London und bei der Bank of Canada. Das wissen wir seit 2013, aber wir wussten es vorher nicht. Es ist auch ein Gebot der Risikodiversifikation, darum macht man das. Herr Nationalrat Stamm hat Deutschland erwähnt und gesagt, die Deutschen hätten auch gesehen, dass man mehr Gold zurückführen sollte. Deutschland hat 50 Prozent der Goldreserven im Ausland. Die Schweiz hat 30 Prozent der Goldreserven im Ausland. Da haben wir, denke ich, durchaus noch unsere schweizerischen Besonderheiten, die wir ja auch haben wollen, und das ist richtig.
Gold kann im Rahmen der Diversifikation zu einer ausgewogenen Verteilung der Bilanz beitragen. Für sich allein genommen ist aber Gold sehr volatil. Das haben Sie letztes Jahr gesehen: Der Goldpreis ist um 30 Prozent eingebrochen, und das hat dazu geführt, dass es keine Gewinnausschüttungen an Kantone und Bund gegeben hat. Wenn Sie den Goldpreis anschauen, sehen Sie, dass er vor einigen Jahren bei 15 000 Franken pro Kilo lag und dann in kurzer Zeit auf 50 000 Franken gestiegen und wieder auf 38 000 Franken zurückgefallen ist. Von Beständigkeit und von Sicherheit des Goldes kann bei solchen Werten keine Rede sein, ausser wenn Sie es über zwanzig oder über hundert Jahre betrachten - heute hat jemand sogar von tausend Jahren gesprochen -: Das sind natürlich etwas andere Anlagezeiträume.
Die Bilanz der Nationalbank beläuft sich heute auf 500 Milliarden Franken. Vor wenigen Jahren waren es 100 Milliarden Franken. Herr Nationalrat Stamm, Sie haben gesagt, die Nationalbank tanze nach dem Takt der EU und der USA. Wenn ich schaue, warum die Bilanz so weit ausgedehnt worden ist, dann würde ich sagen: Die Nationalbank tanzt nach dem Takt der schweizerischen Wirtschaft. Das hat sie nämlich gemacht - sie hat der Wirtschaft, vor allem der Exportwirtschaft, mit dieser Bilanzerweiterung und der Stützung des Schweizerfrankens im Verhältnis zum Euro geholfen.
Geldpolitische Massnahmen sind sicher wichtig; sie eröffnen der Nationalbank einen Handlungsspielraum. Den hat sie auch immer genutzt. Gold für sich allein hat heute aber keine Bedeutung mehr für die Geldpolitik; das wurde auch gesagt. Hinsichtlich der Preisstabilität ist es nicht eine Frage, wie viel Gold wir haben oder wie gross der Goldanteil der Nationalbank ist. Vielmehr wird Preisstabilität dadurch sichergestellt, dass die Nationalbank die Wirtschaft angemessen mit Geld versorgen und es entsprechend wieder zurückziehen kann, wenn das der Markt verlangt.
Die Goldbindung - auch darauf wurde hingewiesen - ist nicht, Herr Nationalrat Lukas Reimann, still und heimlich abgeschafft worden, sondern mit der Revision der Bundesverfassung 1999. Die direkte Demokratie hat ja zum Sinn, dass man eine Totalrevision der Bundesverfassung in jeder einzelnen Bestimmung diskutiert; das hat man hier auch gemacht. Bis zu dieser Totalrevision sind jahrzehntelang Diskussionen unter anderem auch zur Goldbindung geführt worden. Die Goldbindung ist aber schon mehr als zwanzig Jahre vorher, nämlich 1973 mit den Bretton-Woods-Verträgen, abgeschafft worden. Die Schweiz hat etwas länger gebraucht, um die Anpassungen in der Bundesverfassung zu machen. Aber die Goldparität ist eigentlich schon viele Jahre vorher aufgegeben worden.
Die Nationalbank ist heute verantwortlich dafür, wie viel Gold in ihren Anlagen ist. Sie ist im Übrigen auch verantwortlich dafür, wie viele Euro - und das betrifft jetzt die Frage von Herrn Nationalrat Maximilian Reimann - in den Anlagen drin sind. Das ist eine Frage, welche die Nationalbank im Rahmen ihrer Anlagepolitik zu beurteilen hat. [PAGE 600]
Eine Annahme der Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Nationalbank einschränken. Das Ziel eines stabileren Schweizerfrankens könnte nicht erreicht werden. Die Kriterien der Sicherheit, der Diversifikation und des Ertrags würden stark beeinträchtigt. Nicht zuletzt - und darauf wurde auch hingewiesen - könnten Gewinnausschüttungen an Kantone und Bund nicht mehr im Rahmen, wie sie einmal stattgefunden haben, stattfinden, weil ein grosser Teil der Aktiven durch Gold, das ja keinen Ertrag mehr abwerfen würde, gebunden wäre.
Ich möchte Sie bitten, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.