Gasche Urs · Nationalrat · 2014-05-05
Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-05-05
Wortprotokoll
Bereits der Titel der Initiative verrät zwei für mich ganz wesentliche Aspekte:
1. Sie wurde auf Neid aufgebaut und versucht, diesen gegen eine Kategorie von Steuerpflichtigen einzusetzen.
2. Sie wurde aus meiner Sicht nicht mit viel Sachverstand entworfen, sonst würde nicht von "Pauschalbesteuerung" gesprochen.
In der Realität geht es aber nicht generell um Millionäre und schon gar nicht um exklusive Privilegien für diese. Es geht auch nicht um eine pauschale Besteuerung, sondern darum, in spezifischen Fällen nicht die Einnahmen, sondern die Ausgaben als Bemessungsgrundlage zu verwenden.
Der ursprüngliche Zweck - und der existiert immer noch - war der, dass Personen, bei welchen die schweizerischen Steuerverwaltungen nicht erzwingen konnten und können, dass sie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend zeigen, nach dem besteuert werden, was man hier sieht, eben nach dem Aufwand, den der oder die Steuerpflichtige hier betreibt. Daraus berechnet man dann mit Hilfsgrössen ein zu besteuerndes Einkommen. Die Aufwandbesteuerung stellt also sicher, dass eine minimale, dem Lebensstandard angepasste Besteuerung überhaupt erst erfolgt.
Ich bin natürlich nicht naiv und weiss genau, dass dieses Besteuerungsmodell dazu führen kann, dass jemand weniger Steuern bezahlt, als wenn sie oder er seine gesamten weltweiten Einkommens- und Vermögenswerte offenlegen würde. Aber ich bin auch nicht so naiv zu glauben, dass all die Leute, die heute hier nach Aufwand besteuert werden, bei Annahme der Initiative einfach hierbleiben, alles offenlegen und wesentlich höhere Steuern bezahlen würden. Viel wahrscheinlicher ist es, dass diese Leute von hier wegziehen und gar nichts mehr bezahlen, dass sie formell wegziehen und ihre hiesigen Liegenschaften nur noch für Ferienzwecke benutzen und auch nichts mehr bezahlen oder dass steuerliche Angaben gemacht werden, die nicht stimmen, aber auch nicht überprüft werden können. In all diesen Fällen würde die Schweiz verlieren: Wir verlieren die Steuereinnahmen derjenigen, die wegziehen. Noch mehr ins Gewicht fällt aber, dass wir den volkswirtschaftlichen Nutzen verlieren, welchen diese Leute in unserem Land generieren. Als ehemaliger kantonaler Finanzdirektor kann ich Ihnen sagen, dass der volkswirtschaftliche und auch der steuerliche Nutzen real sind.
In meinem Kanton haben wir nicht sehr viele nach Aufwand besteuerte Personen; diese konzentrieren sich aber auf eine Region, fast auf eine Gemeinde. Diese Gemeinde prosperiert und ist eine der wenigen Nettozahlerinnen in Bezug auf den innerkantonalen Finanzausgleich. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern haben eine Volksinitiative zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung am 23. September 2012 abgelehnt. Der Regierungsrat meines Kantons hat auch uns Bundesparlamentariern gegenüber die Auffassung vertreten, die vorliegende Initiative auf Bundesebene sei abzulehnen.
Ich wäre kein typischer ehemaliger Finanzdirektor, wenn ich den Initiativen auf Kantons- und Bundesebene nicht auch etwas Positives abgewinnen könnte: Sie haben dazu geführt, dass wir die Mindestbeträge überprüft und heraufgesetzt haben. Auf Bundesebene ist die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren Mindestbeträge festzulegen. Auf den 1. Januar 2016 soll auch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in Kraft treten, die für die Bundessteuer eine Steuerbemessungsgrundlage von mindestens 400 000 Franken festlegt. Diesen Erfolg können sich die Initianten auf die Fahne schreiben. Was wir aber nicht tun sollten, ist, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Deshalb empfehlen wir die Initiative zur Ablehnung und setzen uns in den Diskussionen dafür ein, dass Neid als schlechter Ratgeber erkannt wird.