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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2014-05-05

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-05

Wortprotokoll

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt Ihre Kommission, die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung zur Ablehnung zu empfehlen. Ihre WAK folgt damit dem Beschluss des Ständerates, welcher sich am 5. Dezember 2013 mit 30 zu 9 Stimmen ebenfalls klar gegen diese Initiative ausgesprochen hat.

Unser Rat hat sich in jüngerer Zeit bereits intensiv mit der Pauschalbesteuerung auseinandergesetzt. Dabei haben wir mit der am 28. September 2012 beschlossenen Revision festgelegt, dass ab 2016 erhöhte Anforderungen gelten, also in Kraft treten, damit jemand zur Aufwandbesteuerung überhaupt zugelassen wird. Bei der Besteuerung nach dem Aufwand werden die Steuern bekanntlich nicht auf der Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. Die verschärfte Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuern muss dabei in jedem Fall neu mindestens das Siebenfache, also nicht mehr das Fünffache, der Wohnkosten betragen und darf bei der direkten Bundessteuer nicht tiefer sein als 400 000 Franken. Auch die Kantone müssen minimale Bemessungsgrundlagen festlegen, deren Höhe sie aber frei bestimmen können. Diese bereits im September 2012 beschlossenen Verschärfungen stellen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit denn auch einen ausgewogenen Kompromiss dar.

Die Volksinitiative fordert nun aber die vollständige Abschaffung dieser Besteuerungsform für die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Es gilt zu beachten, dass im Jahre 2012 die Schweiz gemäss Angaben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren 5634 pauschal-, das heisst aufwandbesteuerte Personen zählte. Die daraus resultierenden Steuererträge beliefen sich dabei auf insgesamt 695 Millionen Franken, was einem durchschnittlichen Steuerertrag von über 123 000 Franken pro Person entspricht.

Nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit stärkt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb bei vermögenden und international sehr mobilen Haushalten. Die Wohnsitznahme solcher Personen in der Schweiz hat in mancherlei Hinsicht einen positiven volkswirtschaftlichen Effekt. Zum einen kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben, zum andern entrichten diese Personen - insbesondere ab dem 1. Januar 2016 - überdurchschnittlich hohe Steuerabgaben. Nicht zuletzt treten zahlreiche pauschalbesteuerte Personen als Mäzene bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen auf oder unterstützen ganz direkt den Bau oder den Unterhalt von touristischen Infrastrukturanlagen, welche wiederum einen positiven Effekt auf die betroffenen Regionen haben. Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass aus diesen Gründen die Nichteinhaltung des Prinzips der horizontalen Steuergerechtigkeit - wie übrigens auf Bundesebene seit 80 Jahren praktiziert - gerechtfertigt werden kann. Schliesslich legt die Kommissionsmehrheit Wert auf die Feststellung, dass mit der erst im Herbst 2012 durch das Parlament verabschiedeten Revision die Pauschalbesteuerung wesentlich verschärft worden ist und dass die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren diese Lösung unterstützt und die vorliegende Initiative wie der Bundesrat klar ablehnt. Die deutliche Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass mit der Revision 2012 ein ausgewogener Kompromiss gefunden werden konnte, den man nicht schon wieder infrage stellen sollte.

Die Kommissionsminderheit hält demgegenüber das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung Gleicher hoch. Darum sei die Initiative zu unterstützen. Eine Ungleichbehandlung verstosse gegen die Verfassung und könne negative Auswirkungen auf die Steuermoral haben. Mit Verweis auf die Erfahrungen des Kantons Zürich, welcher die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, schätzt die Minderheit der Kommission den volkswirtschaftlichen Nutzen als wesentlich geringer ein, womit sich die Verletzung der Steuergerechtigkeit nicht mehr rechtfertige. Schliesslich müsse auch der Missbrauch, welcher durch das Vortäuschen eines Wohnsitzes in der Schweiz erfolge, verhindert werden.

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt aber Ihre Kommission klar, die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

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